Monitoringbericht zur Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte

Am 1. September 2003 hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Bericht über die energiewirtschaftlichen und wettbewerblichen Wirkungen der Verbändevereinbarungen vorgelegt (Monitoring-Bericht). Bereits seit 1998 sind die Strom- und Gasmärkte in Deutschland für alle Verbraucher geöffnet. Deutschland gehört damit zu den Vorreitern in der EU; erst 2007 werden alle EU-Staaten ihre Märkte vollständig für den Wettbewerb geöffnet haben.

Voraussetzung für Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten ist der effektive und diskriminierungsfreie Zugang zu den Netzen. Während das deutsche Energie- und Kartellrecht den Anspruch auf Netzzugang garantieren, sollten die Marktteilnehmer diesen Anspruch in Verbändevereinbarungen handhabbar machen.

Mit dem Monitoring-Bericht zieht das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nun eine Bilanz der im Wege des verhandelten Netzzugangs erzielten Wettbewerbsergebnisse und zeigt Optionen für Verbesserungen auf. Dabei ergibt sich für Strom und Gas ein unterschiedliches Bild:

Im Stromsektor haben die Verbändevereinbarungen, flankiert von der Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden, schrittweise zu einem funktionsfähigen Markt geführt. Die Strompreise für Industrie- und auch Haushaltskunden sind
infolge dessen zunächst deutlich gesunken. Seit 2001 steigen die Preise allerdings wieder. Dies ist auf gestiegene Großhandelspreise und staatlich veranlasste Belastungen wie die Stromsteuer zurückzuführen.

Der Bericht zeigt auf, dass wichtige Elemente der Netzzugangsregeln weiter verbessert werden müssen:

  • Die Kalkulation der Netznutzungsentgelte muss konsequent am Grundsatz der „elektrizitätswirtschaftlich rationellen Betriebsführung“ ausgerichtet werden; dies ist durch ein transparentes Verfahren sicherzustellen.
  • Auf den Regelenergiemärkten müssen die Voraussetzungen für Wettbewerb, z.B. durch Schaffung von mehr Transparenz, weiter verbessert werden.
  • Der Lieferantenwechsel von Haushaltskunden muss durch konsequente Umsetzung bereits verabredeter Verfahren einfacher werden.

Auf dem Gasmarkt hat sich der Wettbewerb – wie in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten – deutlich langsamer entwickelt, was unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass Deutschland beim Gas – anders als bei Strom – zu 80% von Importen abhängt.

Maßgebliche Ursache für den nicht befriedigenden Wettbewerb im Gasbereich ist jedoch, dass die Verbände bisher kein hinreichend praxistaugliches Netzzugangssystem entwickelt haben.

Der Monitoring-Bericht zeigt eine Option für eine gesetzliche Regelung eines Netzzugangssystems auf, das den Wettbewerb entscheidend verbessern wird, sich an internationalen Erfahrungen orientiert und zugleich den besonderen Strukturen der deutschen Gasversorgung Rechnung trägt.

Der Monitoring-Bericht gibt auch einen Ausblick auf die Grundzüge der künftigen staatlichen Regulierung der Strom- und Gasmärkte in Deutschland. Nach den neuen EU-Binnenmarktrichtlinien für Strom und Gas sind die Voraussetzungen hierfür bis zum 1. Juli 2004 zu schaffen. Ab diesem Zeitpunkt sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die wesentlichen Marktregeln für den Netzzugang verbindlich vorzugeben und eine staatliche Regulierungsbehörde vorzusehen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit schlägt vor, diese Aufgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zu übertragen.

Angesichts der Vielzahl der Netzbetreiber in Deutschland heißt das, Maßnahmen der Ex-ante-Regulierung auf eine Regulierung der Methoden zu beschränken und deren Einhaltung durch eine wirksame Missbrauchsaufsicht sicherzustellen. Der neue Ordnungsrahmen muss – im Interesse der Marktteilnehmer – stabile Rahmenbedingungen aufweisen, zugleich aber die notwendige Flexibilität bieten, um auf neue Markterfordernisse rasch reagieren zu können. Der Ordnungsrahmen muss neben funktionierendem Wettbewerb auch gewährleisten, dass die Unternehmen weiterhin in den Erhalt und den Ausbau der Netze investieren, um so das hohe Niveau der Versorgungsqualität und -sicherheit in Deutschland erhalten zu können.

Die aktuellen Ereignisse im Zusammenhang mit der Hitzewelle in diesem Sommer in Europa und der große Blackout in Nordamerika haben deutlich gemacht, wie wichtig die Qualität der Netzinfrastruktur für eine zuverlässige Stromversorgung ist.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird das Energiewirtschaftsrecht auf der Grundlage des Monitoring-Berichts noch in diesem Jahr novellieren.

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