Studie übt Kritik an Richtlinie über das Urheberrecht

Mit der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden einige Aspekte des Urhberrechts geregelt. Eine Studie über die Umsetzung in den Mitgliedstaaten kommt zu dem Ergebnis, dass die Richtlinie den Verbrauchern schadet und in sich widersprüchlich ist. Durch das Urheberrecht würde ferner in vielen Wirtschaftsbereichen die Monopolbildung erleichtert werden.

Die Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 (Text: hier) sieht insbesondere zwingend strafrechtliche Konsequenzen für die Umgehung von Kopierschutzvorrichtungen vor. Dem steht das grundsätzliche Recht auf Provatkopien entgegen. In einzelnen Mitgliedstaaten reicht die Strafandrohung bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen.

Nach der Richtlinie, die nur in zwei Mitgliedstaaten rechtzeitig umgesetzt wurde, kann bereits das Anbringen von Strichen mit Filzstiften auf einer DCD-ROM strafbar sein. Neben einer Behinderung der wissenschaftlichen Arbeit, wird eine erhebliche Gefahr für die Open Source Software gesehen. In Deutschland etwa ist das Recht auf Privatkopie in Urhebergesetzvorgesehen, zugleich aber die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen, die die Privatkopie in vielen Fällen erst ermöglicht, strafbar.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der Schutz der Privatsphäre, der sich aus der modernen Computertechnik ergäbe. Moderne Methoden könnten über Internet jeden Gerauch eines kopiergeschützten Werkes registrieren und mit weiteren persönlichen Daten an die Inhaber der urheberrechtlichen Werke übermitteln. Bekannt geworden ist Microsoft, die in jedem Office-Dokument eine individualisierbare Kennnummer gespeichert haben. Durch das
Internet könnte sich die Offenbarung von individualisierbaren Daten noch massiv erweitern, ohne dass man als Nutz etwas dagegen Unternehmen könnte. Durch die Regelung sei es nicht möglich, entsprechende Maßnahmen – ohne der Gefahr einer Strafbarkeit –
zu unterbinden:

As with freedom of expression, privacy is a right guaranteed by the European Convention on Human Rights (see Article 8 ) along with the EU Charter of Fundamental Rights (see Articles 7 and 8). Copyright Directive implementations must not allow rightsholders to collect large a mounts of personal data on their customers under the guise of „technological protection measures“.


Die Studie in englischer Sprache finden Sie hier.

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