Richtlinie zum Schutz vor Gefahren durch Ozon

Am 9. 9. 2003 tritt in der Europäischen Union eine neue
Richtlinie in Kraft, deren Ziel ein besserer Schutz der
Bevölkerung und der Vegetation vor bodennahem Ozon ist.
Vorgesehen sind jedoch lediglich Warnungen der Bevölkerung
ab einer bestimmten Konzentrationen (über 180 µg/m3).
Bei einem Überschreiten von 240 µg/m3 müssen die Behörden
der Mitgliedstaaten kurzfristige Maßnahmen wie Einschränkungen des
Straßenverkehrs und der Verwendung von Lösungsmitteln in Betracht
ziehen. Wie die Vegetation durch Warnungen geschützt werden kann,
bleibt im Dunklen.

Bei Ozon handelt es sich um einen Schadstoff, der schwere
Gesundheitsprobleme verursachen kann, besonders bei
empfindlicheren Bevölkerungsgruppen wie älteren Menschen und
Kindern. Die neue Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten,
die Bevölkerung zu unterrichten und zu warnen, wenn die
Ozonkonzentration in der Luft bestimmte Werteüberschreitet.
Ferner werden langfristige Ziele definiert, um EU-weit bis zum
Jahr 2010 einen Schutz der menschlichen Gesundheit und der
Vegetation vor Ozon möglichst weitgehend zu
gewährleisten.

Umweltkommissarin Margot WALLSTRÖM dazu: „Dieser
Sommer hat erneut gezeigt, dass wir die Luftverschmutzung noch
nicht gut genug im Griff haben, um unmittelbare Auswirkungen auf
die Gesundheit der Bürger verhindern zu können. Er hat ferner
gezeigt, dass der zunehmende Straßenverkehr ein ernstes Problem
für die Umwelt und für die Gesundheit der Bevölkerung
ist.“

Was ist bodennahes Ozon?

Während die Ozonschicht in der oberen Atmosphäre einen Schutz
vor Hautkrebs und Schäden an Nutzpflanzen bietet, da sie die
kurzwelligen Sonnenstrahlen filtert, kann bodennahes Ozon sehr
nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die
Vegetation haben. Ozon führt zu einer Reizung der Luftwege, wenn
es in stärkeren Konzentrationen eingeatmet wird.
Ozonkonzentrationen über 120 µg/m3 1 während mehrerer
Stunden können zu Atemproblemen führen und die Symptome bei
Personen verstärken, die bereits an Asthma und Lungenerkrankungen
leiden. Wird die Schwelle von 240 µg/m3 überschritten,
können bei empfindlicheren Bevölkerungsgruppen wie Asthmatikern,
Kindern oder älteren Menschen akute Atemprobleme auftreten.

Die negativen Auswirkungen auf Nutzpflanzen und Wälder, d.h.
ein geringeres Wachstum, können bereits bei Konzentrationen von
lediglich 80 µg/m3 entstehen. Nachweisbare Schäden,
wie etwa deutliche Ernteeinbussen oder ein frühzeitiger Verlust
von Blättern und Nadeln, entsteht nur bei einer Akkumulation der
negativen Auswirkungen während der gesamten Vegetationszeit, also
bei wiederholter Exposition gegenüber hohen
Ozonkonzentrationen.

Ozon entsteht durch Emissionen flüchtiger organischer
Verbindungen und Stickoxide unter dem Einfluss von Sonnenlicht
und bei überdurchschnittlicher Dauer der Sonneneinwirkung. Die
Ozonwerte steigen daher im Sommer in der Regel an.

Neben der petrochemischen Industrie und dem Einsatz von
Lösungsmitteln in Privathaushalten, z.B. in Farben, ist der
Straßenverkehr der größte Verursacher dieser Vorläuferstoffe. Im
Mittelmeerraum stammt ein großer Teil der flüchtigen organischen
Verbindungen auch von Koniferen. In weiten Teilen der
Europäischen Union sind anthropogene Emissionen im letzten
Jahrzehnt um 30 bis 50% zurückgegangen. Folglich sanken auch die
Ozonhöchstwerte. Beobachtungen haben jedoch gezeigt, dass
Konzentrationen, die nicht durch nahegelegene Emissionsquellen
beeinflusst werden, nach wie vor steigen, wahrscheinlich aufgrund
zunehmender globaler Emissionen der Ozonvorläufer.

Der heiße Sommer diesen Jahres und seine Auswirkungen

Im Gegensatz zum Trend der letzten Jahre stiegen die
Ozonkonzentrationen in diesem Jahr in weiten Teilen Europas auf
Werte, wie sie für die frühen neunziger Jahre typisch waren. In
einem Zeitraum Anfang August wurden im Vereinigten Königreich
vielerorts tägliche Höchstkonzentrationen über 180
µg/m3 gemessen. Die höchsten Ozonwerte seit zehn
Jahren wurden im Großraum London beobachtet. In Belgien,
Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und in Österreich wurden
regelmäßig und in weiten Landesteilen sogar Werte über 240
µg/m3 ermittelt, was in den letzten Jahren selten der
Fall war. In manchen Regionen Deutschlands gab es doppelt so
viele Tage mit Konzentrationen über 240 µg/m3 wie in
den letzten Jahren. Aufgrund eines weniger dichten Messnetzes ist
für den Mittelmeerraum kein detailliertes Bild verfügbar.

Wie wird die neue Richtlinie eine Verbesserung der Situation
bewirken?

Natürlich sind die hohen Ozonkonzentrationen auch auf die
außergewöhnlich hohen Temperaturen in diesem Sommer
zurückzuführen. Es hat sich aber auch gezeigt, dass die
gegenwärtigen Emissionswerte keinen vollen Schutz der Bevölkerung
vor kurzfristigen Auswirkungen gewährleisten. Die neue
Ozon-Richtlinie2, die heute in Kraft tritt,
verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Beurteilung der
Konzentrationen von bodennahem Ozon in ihrem gesamten
Hoheitsgebiet. Sie müssen die Öffentlichkeit unterrichten, wenn
die Werte über 180 µg/m3 ansteigen. Um ein
Überschreiten der Alarmschwelle von 240 µg/m3 zu
vermeiden, müssen die Behörden der Mitgliedstaaten kurzfristige
Maßnahmen wie Einschränkungen des Straßenverkehrs und der
Verwendung von Lösungsmitteln, z.B. in Farben, in Betracht
ziehen. Bei Überschreitung dieser Schwelle ist die Öffentlichkeit
zu warnen, dabei ist besonders empfindlichen Personen zu
empfehlen, in geschlossenen Räumen zu bleiben, und der
Gesamtbevölkerung sollte von körperlichen Anstrengungen abgeraten
werden.

Um einen weiteren Anstieg der Konzentrationen in diesem Jahr
zu verhindern, führten Frankreich und Luxemburg
Geschwindigkeitsbegrenzungen für den Straßenverkehr ein, mit
denen die Bildung von Vorläuferstoffen durch den Verkehr
verringert werden sollte.

Ein Bericht von Sachverständigen der Mitgliedstaaten mit
Leitlinien3 empfiehlt, solche Minderungsmaßnahmen
möglichst früh zu ergreifen, um eine Akkumulation der
Vorläuferstoffe zu vermeiden. Da Ozonvorläufer vom Wind
transportiert werden, müssen die Maßnahmen entsprechend große
Gebiete einbeziehen, um wirksam zu sein, d.h. sie sollten für
wesentlich größere Gebiete gelten als z.B. lediglich für eine
einzige Stadt.

Die Sachverständigen weisen ferner darauf hin, dass die
Reduktionen erheblich sein müssen, um ihre Wirkung zu erzielen,
da selbst bei einer kurzfristigen Verringerung der
Vorläuferstoffe um 50% die Höchstkonzentrationen von Ozon nur um
ca. 20% zurückgehen.

Neben dem Ziel einer Vermeidung kurzfristiger
Höchstkonzentrationen verfolgt die neue Richtlinie das
langfristige Ziel der Erreichung eines Wertes von
durchschnittlich 120 µg/m3 über 8 Stunden. Die
EU-Rechtsvorschriften über die Verwendung von
Lösungsmitteln4, über Emissionen von
Kraftfahrzeugen5 und nationale Emissionshöchstmengen
für Stickoxide und flüchtige organische Verbindungen6
werden bereits eine ständige Verringerung der Ozonhöchstwerte um
20% bis 40% in den kommenden Jahren bewirken. Wo dies notwendig
und möglich ist, sollten die Mitgliedstaaten zusätzliche
Minderungsstrategien entwickeln, die darauf abzielen, bis zum
Jahr 2010 das langfristige Ziel an nicht mehr als 25 Tagen zu
überschreiten. Neben Maßnahmen im Straßenverkehr sollten die
Mitgliedstaaten Verringerungen der Emissionen von
Vorläuferstoffen in der petrochemischen Industrie und anderen
relevanten Branchen ins Auge fassen.

Die neue Richtlinie sowie weitere Informationen können unter
folgender Adresse abgerufen werden:

europa.eu.int/comm/environment/air/


1 µg = Mikrogramm

2 Richtlinie 2002/3/EG über den Ozongehalt der
Luft

3 „Guidance on implementation“ zur
dritten Einzelrichtlinie, siehe Webseite

europa.eu.int/comm/environment/air/

4 Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung
von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei
bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der
Verwendung organischer Lösungsmittel entstehen; Richtlinie
94/63/EG zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer
Verbindungen (VOC- Emissionen) bei der Lagerung von
Ottokraftstoff und seiner Verteilung von den Auslieferungslagern
bis zu den Tankstellen

5 Richtlinie 98/69/EG über Emissionen von
Kraftfahrzeugen

6 Richtlinie 2000/81/EG über nationale
Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert