Geschichte und Wesen des Urheberrechts von Eckhard Höffner

Geschichte und Wesen des Urheberrechts

Eckhard Höffner untersucht in dem 2010 erschienen Werk »Geschichte und Wesen des Urheberrechts« den Ursprung und die Entstehung des Urheberrechts sowie die verschiedenen Gründe, die in Deutschland, Großbritannien und Frankreich zu seiner Rechtfertigung angeführt wurden.

Geschichte und Wesen des Urheberrechts
Geschichte und Wesen des Urheberrechts

In einer komparativen Untersuchung werden die Parallelen und Unterschiede der Entwicklung in Großbritannien und Deutschland herausgearbeitet und die geopolitischen und philosophischen Gründe beschrieben, die dazu führten, dass die Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes erst 1837 einen landesweiten Schutz urheberrechtlicher Leistungen vereinbarten, während dieser in England mit dem Statue of Anne bereits 1710 in Kraft trat.

Erstmalig unternimmt Eckhard Höffner einen lange Zeiträume umfassenden Vergleich zu den Wirkungen des Urheberrechts auf Autorenhonorare, Buchpreise und die Verbreitung von Wissen. Zum einen wird dazu in einem internationalen Vergleich die Entwicklung des Buchmarktes in Großbritannien mit Urheberrecht und Deutschland ohne Urheberrecht verglichen, zum anderen der deutsche Buchmarkt vor und nach der Einführung des Urheberrechts isoliert analysiert.

Die Ergebnisse beider empirischen Analysen sind eindeutig und stehen im vollkommenen Gegensatz zur herrschenden Meinung über die Wirkung des Urheberrechts: Durch die Einführung des Urheberrechts entwickelte sich der Buchmarkt in Deutschland, das bereits 1820 führende Buchnation war, zum Schlechteren. Die Auflagen und Anzahl von Neuerscheinungen fielen ebenso wie Autorenhonorare. Nur die Buchpreise stiegen.

Mit einem neuen Vorschlag zur leistungsgerechten Gestaltung des Urheberrechts schließt Eckhard Höffner seine bahnbrechende Untersuchung über die Geschichte und das Wesen des Urheberrechts.


Beide Bände sind jetzt erhältlich (Hardcover): Bestellformular


Die 2. Auflage von Bd. 1 ist erschienen:  weitere Informationen.


Band 1  (518 + 10 Seiten): 48,00 Euro (ISBN: 978-3-930893-18-8)
Band 2 (434 + 14 Seiten): 68,00 Euro (ISBN: 978-3-930893-17-1)
Band 1 und 2: 100,00 Euro (Serienpreis)

Erratum: Bitte benutzen Sie folgendes Stichwortverzeichnis: Index Bd. 2


Rezensionen:

22 Gedanken zu „Geschichte und Wesen des Urheberrechts“

  1. Ist ein sehr interessanter Betrachtungswinkel, der hier gewählt wurde. Ähnliche Zusammenhänge könnte man auch international für das Patentrecht betrachten. Der FFII hat da schon Ansätze und Material dazu.

    Ich würde die Bücher sofort bestellen. Leider ist meine Studiumskasse sehr knapp. Aber der Preis meine ich ist prinzipiell (auch wenn ichs mir nicht leisten kann) völlig gerechtfertigt. In der Informatik liegen vernünftige Bücher auch in dieser Preisklasse. Und ich denke in diesem Buch dürfte einiges an „Handarbeit“ und Recherche stecken da die Quellen aus den Jahren wohl kaum digital von Zuhause aus erreichbar sein dürften.

    Vielleicht lass ichs mir schenken oder empfehle es unsrer Bibliothek zur Anschaffung. :)

  2. Die Diskussion über den Preis des Buchs wurde auf eine gesonderte Seite mit einer Subskriptionsliste verschoben. In dem Buch geht es unter anderem darum, wieso die Autorenhonorare in der Goethezeit in Deutschland so hoch waren, obwohl nachgedruckt werden konnte. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein Autor davon lebt, dass er für seine Arbeit entgolten wird.

  3. Das Buch klingt wirklich ausgesprochen interessant. Auch ich gehöre leider zu jenem Personenkreis, der es sich nicht wird leisten können. Ich hoffe aber, es bald aus der Universitätsbibliothek entlehnen zu können.

    Es scheint sich inhaltlich gegen den klassischen Standpunkt zu wenden, der die Entstehung des freien Schriftstellers mit der Entstehung des Urheberrechts gleichsetzt. Jenem in älterer rechtshistorischer Literatur vertretenen Standpunkt nach hätten die Schriftsteller nicht von ihrer Schreibe leben können, bevor sie ausreichend geschützt wurden. Mir stellt sich bei solcherlei Darstellungen auch immer wieder die Frage, wovor die Autoren gerne geschützt worden wären. Einige setzten sich ja auch zum Ziel, den vorhandenen Buchhandel durch etwas neues zu ersetzen. Man denke an Selbstverlagsprojekte wie die „Dessauer Gelehrtenbuchhandlung“.

    Ich bin schon sehr gespannt darauf zu lesen, welche Erklärung für die späte Durchsetzung des Urheberrechts in Deutschland gegeben wird. Ich fand bisherige Erklärungen in rechtshistorischen Darstellungen auch eher wenig aufschlussreich. Am plausibelsten klang für mich bisher, dass die Privilegienvergabe eng mit der Zensur verbunden war und deshalb bei regierenden Instanzen kein Interesse daran bestand, diese Möglichkeit der Einflussnahme aufzugeben.

    Die Erforschung des Nachdrucks und damit auch der Entstehung des Urheberrechts begann so weit ich informiert bin auf Basis eines Auftrags des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und löste sich erst in den 1960er Jahren davon (laut Martin Vogel). Auch die Entstehung des Urheberrechts wurde stark von den Interessen der Verleger beeinflusst. Angesichts dessen habe ich hohe Erwartungen an dieses Buch, dass es in eine andere Richtung orientiert ist.

  4. Es scheint sich inhaltlich gegen den klassischen Standpunkt zu wenden, der die Entstehung des freien Schriftstellers mit der Entstehung des Urheberrechts gleichsetzt.

    Es war eher umgekehrt: Wer z. B. bei Goldfriedrich genau nachliest, wird feststellen, dass die größte Steigerung des Honorars in die Hochphase des Nachdrucks fällt. Die Dessauer Gelehrtenbuchhandlung spielte eine gewichtige Rolle, bot sie doch den Autoren einen Anteil von 66 % des Verkaufserlöses als Honorar (2008 ist hierzu eine Dissertation von Stephanie Rahmede erschienen: kostet, nur weil wieder über den Preis geklagt wird, 48 Euro bei 168 S.).

    Und wer beispielsweise bei Keller, Storm oder Fontane nachliest, wird feststellen, dass sie mit Urheberrecht nicht mehr verdienten als ihre Kollegen 80 Jahre zuvor. Der Druckkostenzuschuss, so scheint es, ist eine Erfindung, die erst mit dem Urheberrecht in Mode kam.

    Ich fand bisherige Erklärungen in rechtshistorischen Darstellungen auch eher wenig aufschlussreich. Am plausibelsten klang für mich bisher, dass die Privilegienvergabe eng mit der Zensur verbunden war und deshalb bei regierenden Instanzen kein Interesse daran bestand, diese Möglichkeit der Einflussnahme aufzugeben.

    Das ist für Frankreich richtig. Dort wurde mit der Druckerlaubnis durch die Zensur zugleich ein Privileg erteilt. Ab ungefähr 1720 gab es aber Änderungen in der Praxis mit der permission tacite.

    In Deutschland gab es diese Verknüpfung so nicht, weil für die Erteilung der Druckerlaubnis (Vorzensur) oft eine andere „Obrigkeit“ zuständig war als für die Erteilung des Privilegs (vgl. Reichspolizeiordnung 1548 oder 1577). Sehr viele Drucker saßen in Freien und Reichsstädten wie Nürnberg, Frankfurt, Köln etc., die keine Privilegien erteilten, dafür aber für die Zensur zuständig waren. Wie hätte das auch funktionieren sollen? Nach der Französischen Revolution standen in Bayern beispielsweise die Schriften vom Preußenkönig Friedrich II. auf dem Index.

    Außerdem wird die Bedeutung der Privilegien für die Praxis (nicht für die theoretische Rechtsdogmatik) weit überschätzt. Laut Hans-Joachim Koppitz, der diesen Themenkreis so genau wie kein anderer untersucht hat, wurde nur für einen verschwindend geringen Teil der Bücher ein Privileg beantragt (so wie es auch eine Mär sei, dass die Autoren nichts mit ihren Büchern verdienen wollten).

  5. Das Urheberrecht ist der siamesische Zwilling des Patentrechtes. Letzteres sorgt auch dafür, dass der technische Fortschritt so lange wie möglich aufgehalten wird, nur weil einige meinen, sie würden sonst um die Früchte ihrer Tüftelei gebracht werden. Es ist ja niemand verpflichtet, seine Erfindung zu veröffentlichen, wie jetzt die Anmelder von Patenten. Er könnte also bei einiger Intelligenz seine Erfindung vermarkten und den Vorsprung vor der Konkurrenz ausnützen. Heute werden viele Patente nach ihrer Erfindung in den Panzerschrank gelegt, damit sie die eingefahrenen Geschäfte nicht stören. Schafft das Patentrecht ab, es treibt derzeit sowieso übelriechend Sumpfblüten des Monopolismus. Früher war es jedenfalls so, dass Fortschritte in der Wissenschaft veröffentlicht wurden und es jedem zur Ehre gereichte, der Erste gewesen zu sein und seine Entdeckung mit seinem Namen verziert zu sehen. Sein Wissen durch ein Patent zu monopolisieren, fiel keinem Wissenschaftler ein. Aber heute sitzen sie in den Laboren und staatlich subventionierten Instituten und träumen vom großen Geld, statt dankbar zu sein, dass sie immer auf dem nicht patentierten Wissen der Früheren aufbauen.

  6. Werter Herr Höffner!

    Herzlichen Dank für Ihre überaus interessante Antwort!

    Sie meinen in meinem Kommentar gelesen zu haben, ich hätte über den Preis geklagt. Dem ist nicht so. Ich habe für die Preise wissenschaftlicher Publikationen durchaus Verständnis, aber das ändert leider an meinen finanziellen Umständen nichts. Deshalb der schon im vorigen Beitrag angedeutete Ankaufsvorschlag an die Universitätsbibliothek.

    Lassen Sie sich bitte nicht das offenbar sehr große Interesse an Ihrem Buch durch Polemiken vergällen.

  7. Der höchst interessante Teil der Studie ist, dass die allgemeine Veröffentlichung wissenschaftlich-technisch-praktischer Inhalte offenbar mit starkem wirtschaftlichen Wachstum einhergingen. Das entspricht den Zielen des „Open Access“-Publizierens (z. B. http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html ) und der „Common-Use“ Copyrights (http://creativecommons.org/) im Internet Zeitalter.
    Das Ziel ist, öffentlich finanzierte Forschung öffentlich zugänglich zu machen – mit Refernz zum Autor und ohne weitere sonstige Einschränkung!
    Wissen ist Allgemeingut, kann nicht verbraucht werden und wird durch Gebrauch wertvoller.
    Diese wunderbare Studie von Herrn Höffner und der dankenswerte Artikel im Spiegel leisten wertvolle Überzeugungsarbeit dazu.
    Hoffentlich ist Herr Höffner nicht vom Honorar des Verlages abhängig und sein Buch bald im Internet verfügbar.

  8. Einige Links zu dem Thema:


    Der SPIEGEL (2. Aug. 2010).

    Explosion des Wissens.
    Hat Deutschland im 19. Jahrhundert einen industriellen Aufstieg erlebt, weil das Land kein Urheberrecht kannte? Mit dieser Analyse sorgt ein Münchner Wirtschaftshistoriker für Aufsehen.


    The TIMES: The Friday Column: Richard Morrison vom 17. 9. 2010:

    Eckhard Höffner’s study is dynamite.


    Ludwig Krippahl bemerkt u. a., dass die Zahl der Neuerscheinungen pro Kopf in Portugal (1996) und in Deutschland (1840) in etwa gleich hoch waren. Jesús Alfaro Aguila-Real weist auf die Preisunterschiede von geschützten und gemeinfreien Werken um 1930 hin, die einen Leser veranlassten, Kurt Tucholsky den Tod zu wünschen, damit seine Bücher endlich billiger werden.

    In Frankreich hofft Guillaume Champeau, dass diese Studie möglicherweise eine Wende im Hinblick auf das geistige Eigentum herbeiführen könnte. So habe das Intellectual Property Office in Großbritannien im August 2010 die Aufgabe bekommen, Nachweise für die Vorteile des geistigen Eigentums zu liefern. Auch der französischen Yahoo-Redaktion war die Studie eine Nachricht wert und in Russland, Tschechien, Neuseeland, Saudi-Arabien (Al-Watan), Aid Watch der University of New York oder bei Tom Fox gab es einige Diskussionen wie bei Tim Cavanaugh hier und hier.

    In Kamerun wird die Frage gestellt, ob die Aufhebung des Urheberrechts auch dort zu einer Explosion des Wissen der Kousseri und Mouloundou beitragen könnte. Gunnar Sohn meint, dass die Apologeten des Leistungsschutzrechtes sich an der Studie wohl noch die Zähne ausbeißen werden. Erfahrungsgemäß fällt es aber leichter, die Wirklichkeit mit spitzfindigen Überlegungen an den eigenen Glauben anzupassen — vor allem, wenn zugleich die Münze im Kästlein klingt.

    Professor Dr. Antony Peter Mueller in Braslien wies auf den Kommentar von Jeffrey Tucker auf Mises.org hin. Auf Wired versucht Matthew Lasar der Frage anhand eines — allerdings bereits im Ansatz verfehlten — Vergleichs der Wachstumsraten unterschiedlicher Staaten nachzugehen, anstatt sich auf die Entwicklung Deutschlands einzulassen — was dann in den Kommentaren geschah.

    Auf IPKat vermutet Prof. Hector MacQueen vollkommen zutreffend, dass William St Clair in The Reading Nation in the Romantic Period die Missstände angeprangert habe. Dem sei jedoch Richard B. Sher in The Enlightenment and the Book entgegen getreten. Beides sind ohne Frage fantastische Werke. Sher kommt zu dem Ergebnis, dass die Zahlungen an die britischen Autoren nicht ganz so niedrig ausgefallen seien. Allerdings kennt Sher nicht die Honorare der deutschen Autoren in der Nachdruckzeit. 11K2 eklärt den Unterschied: „Die Autoren konnten keine Spitzenhonorare erwarten wie in England, dafür hatten auch Verfasser von wenig gefeierten Fach- und Sachbüchern Einnahmen, die deutlich über dem Durchschnittseinkommen lagen, während die B-Kategorie der britischen Texter dieser Epoche sich mit Taschengeldzahlungen bescheiden musste.“

    David K. Levine, Autor des Buchs Against Intellectual Monopoly, weist in Against Monopoly auf den Beitrag von Kevin Smith der Duke University unter dem Titel „What everybody knows“ hin: Dass Autoren einen starken Schutz durch das Urheberrecht bräuchten, sei eine weit verbreitete Annahme und werde gemeinhin als Selbstverständlichkeit angenommen. Diese Binsenweisheiten seien meistens falsch …

    Jeroen de Boer zieht eine Parallel zur Modebranche. Auch dort wird ein Schutz vor Kopien für mehr Kreativität gefordert, während wohl eher das Fehlen des Schutzes gerade die Modebranche beflügelt. Nun gut, in Deutschland werden auch Dissertationen zu der Frage verfasst, ob man Düfte urheberrechtlich schützen sollte. Wir müssen also gespannt darauf warten, ob demnächst eine Gesellschaft zur Wahrnehmung der Urheberrechte der Düfteentwickler Gebühren für die Veranstaltung eines Weihnachtsmarktes verlangen darf, denn irgend jemand wird dann gewiss die urheberrechtliche Leistung vollbracht haben, einen Duft kreiert zu haben, der einer Mischung aus Lebkuchen, Glühwein und Bartwurst ähnelt.

    Roger Neill fordert für das Urheberrecht das vollständige Überdenken, „a complete re-think“, der rechtliche Regelungen. Prof. Hilty kommt zu dem Ergebnis, dass die „Diagnose […] bemerkenswerte Parallelen in unserer Zeit, namentlich in der Musikindustrie“ findet.

  9. Diese Untersuchung ist sicherlich hilfreich bei der Beurteilung der Vorzüge und Nachteile des Urheberrechts.

    Doch auch diese Untersuchung kann das grundsätzliche Dilemma nicht ändern.

    Zunächst einmal schon alleine deshalb, weil der Untersuchung lediglich Druckerzeugnisse in der vorindustriellen Zeit zugrundeliegen und damit nur noch schwer mit den heutigen Anforderungen vergleichbar ist.

    Unzweifelhaft ist das Urheberrecht beziehungsweise das Copyright nicht etwa auf Betreiben der Autoren, sondern der Verlage entstanden. Natürlich hat auch ein Autor ein wirtschaftliches Interesse an seinen Werken, das wirtschaftliche Interesse des Verlags ist jedoch sehr viel größer. Deshalb wollten die Verlage das Recht, ein Monopol für das jeweilige Werk zu schützen. Dass Monopole noch nie einer Gesellschaft gut getan haben, dürfte unbestritten sein. Insoweit ist auch das Urheberrecht abzulehnen.

    Doch die andere Seite darf man auch nicht übersehen, eine Seite, die zu dem Zeitraum, über den die Untersuchung erstellt wurde, noch nicht einmal absehbar war.

    Beim Urheberrecht geht es schließlich nicht nur um Bücher, die sich von vielen anderen durch das Urheberrecht geschützten Werken schon alleine dadurch unterscheiden, dass ein Autor zwar viel Zeit und Herzblut für sein Werk opfert, jedoch keine finanziellen Aufwendungen hat, wenn wir von der zurecht umstrittenen Praxis wissenschaftlicher Verlage einmal absehen.

    Durch das Urheberrecht werden viele Werke geschützt, die mit einem erheblichen finanziellen Aufwand, bei einem inneren können das mehrere 100 Millionen sein, produziert worden sind. Ohne Urheberrecht würde es diese Werke nicht geben, aus dem ganz einfachen Grund, jeder andere könnte eine Kopie des Werks ziehen und vermarkten. Da der Kopierer jedoch nicht die Investitionskosten für die Erstellung des Werkes hatte, kann er natürlich viel billiger sein, der Produzent schaut in die Röhre. Womit übrigens auch ein Vergleich zum Patentrecht herstellbar ist.

    Ähnliches, wenn auch nicht mit dem finanziellen Aufwand, der in der Filmindustrie üblich ist, gilt beispielsweise auch für Auftragsvergabe an Fotografen. Auch hier können die Kosten für eine Fotoserie, aus der nur ein einziges Foto, nämlich das Beste, vom Auftraggeber abgenommen wird, in den sechsstelligen Bereich gehen. Die Aufträge würden mit Sicherheit nicht erteilt, wenn jeder Mitbewerber des Auftraggebers die Fotos ungefragt und unentgeltlich übernehmen könnte.

    Im Bereich der Musik nähert man sich allerdings wieder den Bedingungen der Studie, obwohl auch in diesem Bereich selbst in Zeiten der nahezu kostenlosen Verbreitungsmöglichkeit über das Internet nicht unerhebliche Investitionen erforderlich sind. Studios werden nun mal nicht kostenlos zur Verfügung gestellt, Tontechniker arbeiten auch nicht für ein „Vergelts Gott“.

    Überall dort, wo erhebliche Investitionen erforderlich sind, wird man um einen Schutz für einen begrenzten Zeitraum nicht herumkommen. Egal ob im Urheberrecht oder im Patentrecht. Allerdings, das Urheberrecht sollte eigentlich den oder die Urheber, das Patentrecht den oder die Konstrukteure und in beiden Fällen die Investoren beziehungsweise Arbeitgeber vor einer wirtschaftlichen Ausschlachtung durch Dritte während der Schutzfristen schützen.

    Also das oben beschriebene, mit den Kopien wird das Geld gemacht, die eigentlichen Urheber und ihre Investoren gehen nahezu leer aus.

    Etwas ganz anderes ergibt sich bei der Privatkopie. An der Privatkopie gibt es kein wirtschaftliches Interesse des Kopierenden, wenn man mal von dem ersparten Kaufpreis absieht. Insoweit sollte sie auch ganz anders behandelt werden, denn dabei geht es nicht um Plagiate beziehungsweise digitale 1:1 Kopien, die wiederum vermarktet werden.

    Auch damit kann natürlich ein wirtschaftlicher Schaden beim Urheber beziehungsweise Investor entstehen, der jedoch im Gegensatz zur Zweitvermarktung mangels Urheberrecht wirtschaftlich im großen Maßstab nicht eingeschätzt werden kann. Denn im Bereich der Privatkopie stellt sich immer die berechtigte Frage, ob das Original gekauft worden wäre, wenn es die Möglichkeit der Kopie nicht geben würde. Ich vermute, dass man in 99 % der Fälle sagen kann, das Original wäre nicht gekauft worden. Das ist nicht viel anders als abzuwarten, bis zwei Bücher, die zusammen Euro 100 kosten, aus einer öffentlichen Bibliothek entliehen werden können. Denn auch in diesem Fall entstehen weder dem Autor noch dem Verlag irgendwelche Einbußen, wer sich Euro 100 für zwei Bücher nicht leisten kann, wird sie auch nicht kaufen. Im Gegenteil, in diesem Fall (öffentliche Bibliothek) kann es sogar ein Gewinn von Autor und Verleger sein, wenn nämlich die Bibliothek die Bücher erst auf Anfragen mehrerer Kunden erwirbt.

    Zum Schluss noch zu einigen Kommentaren, die nicht nur das Urheberrecht, sondern auch das Patentrecht abschaffen möchten. Die Rede ist in diesen Kommentaren von wissenschaftlichen Erkenntnissen. Doch wissenschaftliche Erkenntnisse können überhaupt nicht patentiert werden. Mit wissenschaftlichen Erkenntnissen, die in anerkannten Verlagen publiziert werden, verdienen zwar die Verleger mehr oder minder viel Geld, die Autoren oft genug überhaupt nichts, insbesondere, wenn sie auch noch einen Kostenvorschuss leisten müssen, doch das Wissen steht weltweit zur Verfügung.

    Patente werden nicht von Wissenschaftlern entwickelt, sondern von Technikern, die sich oft allgemein verfügbare wissenschaftliche Erkenntnisse zu Nutze machen, um daraus neue Techniken zu entwickeln.

    So sinnvoll es ist, über Sinn und Unsinn von Urheberrecht und Patentrecht zu diskutieren, so macht es wenig Sinn, das Kind mit dem Bad auszuschütten, zumal man wohl kaum ernst genommen wird, wenn man einfach nur dagegen ist und insbesondere keine Alternativen aufzeigen kann. Etwas geheim zuhalten, was unter anderem auch bedeuten würde, etwas nicht zu produzieren (beispielsweise ließe sich die Zusammensetzung eines Medikaments durch einen Chemiker ziemlich schnell ermitteln, der Aufwand muss jedoch noch nicht einmal sein, denn in der Arzneimittel-Prüfung wird sowieso alles öffentlich, also etwas geheim zuhalten, was man erfunden hat würde überhaupt niemandem etwas nützen.

  10. @ Gerhard: Haben sie das Buch überhaupt gelesen? Gerade in dem Buch wird dargestellt, dass die Honorare der Autoren ohne Urheberrecht um ein vielfaches *größer* waren als nach der Einführung. Und zwar um Faktoren!

    Weiterhin schlägt der Autor keinesfalls die Abschaffung des Urheberrechts vor, sondern eine Anpassung, die die Erkenntnisse auf die heutige Situation übertragen soll.

  11. @ Gerhard
    In Band 2 (Bd. 1 behandelt ganz andere Themen) geht es nicht um den doch eher banalen Aspekt, dass die an sich naturgegebene freie Nutzbarkeit der Werke zur Vernichtung der Monopolchancen führt, sondern (unter anderem) um die Frage, ob man hieraus einfach auf das Gegenteil schließen kann nach dem simplen Motto: Viel hilft viel.

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