Großzügige Softwarepatentierung im EP gescheitert

Mit einer großen Mehrheit stimmten die Volksvertreter im Europäischen Parlament (EP) gegen den Vorschlag einer Richtlinie zur Vereinheitlichung der Patentierbarkeit von computergestützen Erfindungen mit zweifelhaften Folgen für Programmierer und Softwareunternehmen. Patente auf die eigentliche Software soll es nach dem Parlamentsbeschluss nicht geben.

361 Abgeordnete stimmten für eine deutliche Überarbeitung der Richtlinie – lediglich 157 für eine unveränderte Annahme. Patente sollen nur für computergesteuerte Anwendungen in Endgeräten möglich sein, also etwa für eine Waschmaschine mit neuer Software. Reine Computersoftware, also die programmierten Anweisungen an den Computer, sollen ebenso wenig patentierbar sein wie die technische Idee dahinter. Die Vorlage wird nun den Mitgliedstaaten zur weiteren Beratung vorgelegt.

Artikel 52 des europäischen Patentübereinkommens – der die bisherige Rechtslage widerspiegelt – stellt fest, dass Computerprogramme als solche nicht patentiert werden können. Um den Anwendungsbereich des Übereinkommens nicht auszuweiten, haben die Abgeordneten daran erinnert, dass der technische Charakter der Erfindung Voraussetzung für die Patentierbarkeit ist. Der entscheidende Änderungsvorschlag lautet: „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass auf computerimplementierte Erfindungen erteilte Patentansprüche nur den technischen Beitrag umfassen, der den Patentanspruch begründet. Ein Patentanspruch auf ein Computerprogramm, sei es auf das Programm allein oder auf ein auf einem Datenträger vorliegendes Programm, ist unzulässig.“

Bei einer unveränderten Übernahme des Vorschlags wäre es möglich gewesen, alltägliche und millionenfach angewendete Programmbestandteile zu patentieren – mit verheerenden Auswirkungen für die Gesellschaft – so die Kritiker. Das Mitglied des Europäischen Parlaments Bent Hindrup ANDERSEN (EDU, Dänemark) drückte dies so aus: Software-Patente ähneln einem Patent auf Treppen: „Ein Patent auf Treppenhäuser trägt Sorge dafür, dass man keine Hochhäuser mehr bauen kann.“ Er verlangte daher, dass Software nicht zu patentieren sei. Der Fortschritt würde gehemmt, wenn man für jegliche Neuerung einen Patentjuristen konsultieren müsse, schloss der Abgeordnete.

Die Befürworter hatten sich von der ursprünglichen Richtlinie einen besseren Schutz europäischer Softwarefirmen gegen die Konkurrenz aus den USA und Japan erhofft. Dort gibt es bereits Patentgesetze für Software. Die Unternehmen könnten deshalb Lizenzgebühren für ihre Erfindungen erheben, während Unternehmen und Wissenschaftler in Europa bisher leer ausgingen, so die Argumente der Befürworter. Das letzte Argument erscheint wenig schlüssig, denn es steht europäischen Unternehmen jederzeit offen, die Möglichkeiten in den Vereinigten Staaten und Japan zu nutzen.

Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen, aber auch die Open Source Programmierer haben die Möglichkeit der Patentierung von solchen „Logik- und Trivialpatenten gefürchtet. Daniel Cohn-Bendit, Vorsitzender der Grünen-Fraktion, die eine Richtlinie für völlig überflüssig erachten, erklärte hierzu: „Was das Parlament heute angenommen hat, ist ein Erfolg für alle, die verhindern wollten, dass eine verheerende Regelung in Kraft tritt.“

Die Großunternehmen, die sich für die Richtlinie in der Version der Kommission eingesetzt haben, kamen nicht zum erhofften Ergebnis: Der Sprecher des Europäischen Dachverbands der Informatik,-, Kommunikations- und Elektronikindustrie (EICTA), dem führende Großkonzerne wie Microsoft und Sony angehören, zeigte sich in ersten Reaktionen „zutiefst enttäuscht“.

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) hat die Entscheidung des EP kritisiert, die umstrittene Richtlinie über die „Patentierbarkeit Computer-implementierter Erfindungen“ in wesentlichen Punkten abzuändern. GI-Vizepräsident Andreas Stöckigt zeigte sich bestürzt, dass das Europäische Parlament die Informatik nicht mehr zur Technik zählt.: „Der Vorschlag der Kommission ist im Eiltempo in sein Gegenteil verkehrt worden und dies nach drei Jahren Diskussion zu diesem Thema“,
sagte er weiter. Die Industrie muss für Patente, die Computerprogramme nutzen, künftig eine lizenzfreie Implementierung zur Verfügung stellen. Stöckigt: „Diese Programme können dann natürlich auch in Ländern, in denen das Patent nicht angemeldet wurde, genutzt werden.“ Es sei zu befürchten, dass innovative Firmen verstärkt in anderen Wirtschaftsräumen ihre Erfindungen anmelden werden.

Diese Ansicht verkennt allerdings, dass die Programmierleistung weiterhin urheberrechtlich geschützt ist. Wieso eine lizenzfreie Implementierung zur Verfügung gestellt werden sollte, bleibt ebenfalls im Dunklen. Insofern ist auch die mit der Patentierung verbundene Offenlegung weniger problematisch, denn ob jemand gegen ein mit einem Patent- oder gegen ein mit einem Urheberrecht geschütztes Recht verstößt, – es bleibt jeweils ein Verstoß gegen das geschützte geistige Eigentum. Insofern ist kein Unterschied erkennbar. Ob ein Schutz der bloßen Methode, wenn auch über Software verwirklicht, wirklich Sinn macht, ist ausgesprochen zweifelhaft.

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