Das Urheberrecht verfolgt einen legitimen öffentlichen Zweck. Es ist in der geltenden Fassung aber nicht geeignet, die Erreichung des Zwecks zu fördern.
Das Mittel des Urheberrechts, das vor allem über die Erhöhung des Preises arbeitet, nützt dem durchschnittlichen Urheber nicht, weil es die Nachfrage reduziert. Geistiges Eigentum ohne Nachfrage hat aber keinen wirtschaftlichen Wert. Die künstliche Verknappung des Angebots durch geistiges Eigentum erhöht weder den Wert des Guts, noch schafft sie eine Nachfrage. Wie in allen anderen Branchen gilt auch für die Urheber: »Das schönste Privilegium stampft noch keine Kundschaft aus dem Boden.«

Erweiterter Vortrag von Eckhard Höffner: Vortrag Berlin (14. 12. 2010)
[Ergänzung: 18. 1. 2011]: Hier gibt es Aufnahmen.
[Ergänzung: 24. 3. 2011]: Stellungnahme des Aktionsbündnisses ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ zu der Veranstaltung Internet & Gesellschaft Collaboratory
[…] The most specific proposals came from the commercial lawyer Eckhard Höffner. In his view the lack of copyright law in the 19th century served to promote creativity and also resulted in payment of higher fees. […]