Kommission prüft geringe Beihilfebeträge für den Verkehrssektor nicht mehr

Die Europäische Kommission hat am 3. März 2004 beschlossen, die so genannten „De-minimis“-Regeln auf den Verkehrssektor auszudehnen.

Diese betreffen die einem Unternehmen in einem Zeitraum von drei Jahren gewährten staatlichen Beihilfen, die nicht über den Höchstbetrag von 100.000 € hinausgehen. Sobald die Verordnung angenommen ist, wird die Kontrolle der staatlichen Beihilfen im Verkehrssektor wie in allen übrigen Wirtschaftssektoren dezentral von den Mitgliedstaaten übernommen.

Diese Beihilfen müssen künftig nicht mehr im Voraus bei der Kommission angemeldet noch von ihr genehmigt werden. Lediglich Subventionen für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßenverkehr unterliegen weiterhin der Anmeldungs- und der Vorabgenehmigungspflicht.

Mit ihrer heutigen Entscheidung wird die Kommission eine Verordnung (Verordnung (EG) der Kommission Nr. 69/2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf « De-minimis »-Beihilfen) vom Januar 2001 auf den Verkehrssektor anwenden, nach der die einem Unternehmen in einem Zeitraum von drei Jahren gewährten Beihilfen, die nicht einen Höchstbetrag von 100.000 € übersteigen, keine staatlichen Beihilfen im Sinne des EG-Vertrags darstellen. Denn die Kommission vertritt die Auffassung, dass diese Beihilfen zu gering sind, um den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen oder den Wettbewerb zu verfälschen. Deshalb dürften diese Beihilfen nicht unter die Anmeldungspflicht bei der Kommission fallen und müssten auch nicht mehr vor ihrem Inkrafttreten im Voraus genehmigt werden.

Bei der Ausarbeitung der Verordnung war vereinbart worden, den Verkehrssektor vom Anwendungsbereich der Verordnung auszunehmen, wie dies bereits in der „De-Minimis“-Mitteilung von 1996 der Fall war.

Dieses Konzept das ein schwerfälliges Verfahren für die Kontrolle der staatlichen Beihilfen im Verkehrssektor bedeutete – ist aber inzwischen überholt. Die Gleichbehandlung in allen Wirtschaftssektoren ist von wesentlicher Bedeutung, insbesondere im Vorfeld der Erweiterung der Europäischen Union auf 25 Mitgliedstaaten.

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