Kroatien wird Beitrittskandidat

Kroatien wird neben Bulgarien und Rumänien weiterer Beitrittskandidat für die Europäische Union. Dies hat der Rat der Europäischen Union am 17. und 18. Juni 2004 in Brüssel beschlossen. Bulgarien hat inzwischen 29 der 31 Verhandlungskapitel für den Beitritt abgeschlossen und damit die Aussichten auf einen Beitritt 2007 erhöht. Im Hinblick auf die Türkei wurde beschlissen, dass der Europäische Rat im Dezember 2004 prüft, ob die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen erfüllt, und wenn ja, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei eröffnen wird.

Anfang 2005 sollen die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien aufgenommen werden. Wahrscheinlich wird dann auch Kroatien 2007 der Union beitreten. Die Republik Mazedonien wollte ebenfalls den Beitritt beantragen. Allerdings wurde der Antrag wegen des plötzlichen Todes des Präsidenten Trajkovski bei einem Flugzeugabsturz verschoben.

Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Rates vom 17. und 18. Juni 2004 (Auszug)

Bulgarien und Rumänien

20. Der Europäische Rat unterstreicht, dass Bulgarien und Rumänien integraler Bestandteil des laufenden Erweiterungsprozesses sind, in dessen Verlauf am 1. Mai 2004 zehn neue Mitgliedstaaten in die Union aufgenommen wurden. Die Union erinnert daran, dass die Leitprinzipien, nach denen die Beitrittsverhandlungen mit den zehn neuen Mitgliedstaaten geführt wurden, für Bulgarien und Rumänien, die Teil des gleichen umfassenden und unumkehrbaren Erweiterungsprozesses sind, weiterhin gelten.

21. Der Europäische Rat begrüßt die sehr bedeutenden Fortschritte, die Bulgarien und Rumänien in den letzten Monaten in den Beitrittsverhandlungen erzielt haben, und bekräftigt das gemeinsame Ziel der Union, diese beiden Länder im Januar 2007 als Mitglieder der Union zu begrüßen, sofern sie dafür bereit sind.

22. Die Union hat mit der Einigung über ein gerechtes und ausgewogenes Finanzpaket für Bulgarien und Rumänien zu Beginn des Jahres den Weg für den Abschluss der Verhandlungen über die wichtigsten Kapitel über finanzielle Fragen geebnet; damit sind die Beitrittsverhandlungen mit diesen beiden Ländern in eine entscheidende Phase getreten. Die Union ist weiterhin entschlossen, die Beitrittsverhandlungen für Bulgarien und Rumänien im Jahr 2004 nach Maßgabe ihrer Leistungen erfolgreich abzuschließen, sofern beide Länder weiterhin echte Fortschritte bei den Reformen und bei den Beitrittsvorbereitungen vor Ort erzielen.

23. Die Union nimmt mit großer Genugtuung zur Kenntnis, dass alle offen gebliebenen Kapitel in den Verhandlungen mit Bulgarien vorläufig abgeschlossen worden sind und dass Rumänien ebenfalls beträchtliche Fortschritte erzielt hat und diesem Ziel wesentlich näher gekommen ist. Die Mitgliedstaaten und die Kommission werden Rumänien diesbezüglich weiterhin unterstützen. Der Europäische Rat sieht dem Regelmäßigen Bericht 2004 der Kommission mit Interesse entgegen, in dem die Fähigkeit der beiden Länder, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen bis zum Beitritt zu übernehmen, bewertet wird. Mit der Ausarbeitung des Beitrittsvertrags für Bulgarien und Rumänien wird im Juli 2004 begonnen werden, damit der Beitrittsvertrag für diese beiden Länder zu einem möglichst frühen Zeitpunkt im Jahr 2005 unterzeichnet werden kann.

24. Für Bulgarien und Rumänien ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie darauf vorbereitet sind, alle aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen. Die Union fordert beide Länder daher nachdrücklich auf, ihre Bemühungen weiter zu verstärken, um im Januar 2007 für die Mitgliedschaft bereit zu sein. Die Union unterstreicht, dass Bulgarien und Rumänien ihr Augenmerk besonders darauf richten sollten, ihre Justiz- und Verwaltungskapazitäten zu verbessern, die Wirtschafts- und Strukturreformen fortzusetzen und der Umsetzung der ausgehandelten Verpflichtungen umfassend und rechtzeitig nachzukommen. Die Union wird die Vorbereitungen und die Erfüllung der in allen Bereichen des Besitzstands eingegangenen Verpflichtungen genau verfolgen.

Türkei

25. Der Europäische Rat begrüßt die beträchtlichen Fortschritte, die die Türkei im Rahmen des Reformprozesses bisher erzielt hat; dazu gehören auch die wichtigen und weit reichenden Verfassungsänderungen, die im Mai verabschiedet worden sind. Er begrüßt die kontinuierlichen und nachhaltigen Anstrengungen der türkischen Regierung, die politischen Kriterien von Kopenhagen zu erfüllen. In diesem Zusammenhang unterstreicht der Europäische Rat, dass die noch verbleibenden Gesetzgebungsarbeiten abgeschlossen und verstärkte Bemühungen unternommen werden müssen, damit entscheidende Fortschritte bei der vollständigen und rechtzeitigen Durchführung der Reformen auf allen Ebenen der Verwaltung und in allen Teilen des Landes erreicht werden können.

26. Die Europäische Union wird die Türkei weiterhin bei deren Vorbereitungen unterstützen und auf die uneingeschränkte Umsetzung der Heranführungsstrategie hinarbeiten; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Stärkung der Unabhängigkeit und die Arbeitsweise der Justiz, die Rahmenbedingungen für die Ausübung der Grundrechte (Vereinigungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit), die kulturellen Rechte, die weitere Angleichung der Beziehungen zwischen der zivilen und der militärischen Ebene an die europäische Praxis und die Situation im Südosten des Landes.

27. Die Union bekräftigt ihre Zusage, dass die Europäische Union umgehend die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei eröffnen wird, falls der Europäische Rat im Dezember 2004 auf der Grundlage eines Berichts und einer Empfehlung der Kommission entscheidet, dass die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen erfüllt.

28. Der Europäische Rat ruft die türkische Regierung dazu auf, weiter entschlossen an der makroökonomischen und finanzpolitischen Stabilisierung zu arbeiten und auch die Agenda der Strukturreformen vollständig umzusetzen.

29. Der Europäische Rat ersucht die Türkei, die Verhandlungen über die Anpassung des Abkommens von Ankara zur Berücksichtigung des Beitritts der neuen Mitgliedstaaten, die die Kommission im Namen der Gemeinschaft und ihrer 25 Mitgliedstaaten mit der Türkei führt, abzuschließen.

30. Der Europäische Rat würdigt den positiven Beitrag, den die türkische Regierung zu den Bemühungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen geleistet hat, eine umfassende Lösung für das Zypern-Problem zu finden.

Kroatien

31. Der Europäische Rat begrüßt die Stellungnahme der Kommission zu dem Antrag Kroatiens auf Mitgliedschaft in der EU und ihre Empfehlung, Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. Er hat den Antrag auf der Grundlage der Stellungnahme geprüft und festgestellt, dass Kroatien die vom Europäischen Rat 1993 in Kopenhagen vorgegebenen politischen Kriterien und die vom Rat 1997 festgelegten Konditionalitäten des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses erfüllt. Er hat beschlossen, dass Kroatien den Status eines Bewerberlandes erhält und dass der Beitrittsprozess eingeleitet wird.

32. Der Europäische Rat hat beschlossen, zeitig im Jahr 2005 eine bilaterale Regierungskonferenz mit Kroatien zur Aufnahme der Verhandlungen einzuberufen. Vor Beginn der Verhandlungen wird der Rat einen allgemeinen Verhandlungsrahmen vereinbaren, in den die in dem fünften Erweiterungsprozess gesammelten Erfahrungen in vollem Umfang eingehen werden. Der Europäische Rat ersucht die Kommission, vor Ende ihres Mandats eine diesbezügliche Bewertung vorzulegen. Er bekräftigt, dass die Verhandlungen auf der Grundlage der eigenen Leistungen Kroatiens geführt werden und dass das Tempo der Verhandlungen einzig und allein davon abhängt, welche Fortschritte Kroatien bei der Erfüllung der Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft macht.

33. Der Europäische Rat betont, dass Kroatien weiterhin uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) zusammenarbeiten und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen muss, um dafür zu sorgen, dass der letzte Angeklagte ausfindig gemacht und nach Den Haag überstellt wird. Ferner muss Kroatien weitere Anstrengungen in Bezug auf Minderheitenrechte, die Rückkehr von Flüchtlingen, die Reform des Justizwesens, die regionale Zusammenarbeit und die Bekämpfung der Korruption unternehmen.

34. Zur Vorbereitung der Verhandlungen sollte zunächst der Besitzstand einer Prüfung unterzogen werden, und zwar am besten im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit Kroatien.

35. Der Europäische Rat ersucht die Kommission, eine Heranführungsstrategie für Kroatien einschließlich des erforderlichen Finanzierungsinstruments auszuarbeiten.

36. Der Europäische Rat nimmt die Entscheidung Kroatiens zur Kenntnis, keinen der Aspekte der Umweltschutz- und Fischereischutzzone auf die Mitgliedstaaten der EU anzuwenden. In diesem Zusammenhang begrüßt er die von Italien, Slowenien und Kroatien auf dem Dreiertreffen vom 4. Juni 2004 in Brüssel erzielte Einigung.

Auswirkungen des Status Kroatiens auf die übrigen westlichen Balkanstaaten

37. Der Europäische Rat hebt hervor, dass die Tatsache, dass Kroatien den Status eines Bewerberlandes erreicht hat, ein Ansporn für die übrigen westlichen Balkanländer sein sollte, ihre Reformen fortzusetzen. Er bekräftigt sein Engagement für die vollständige Umsetzung der Agenda von Thessaloniki, die deutlich macht, dass die Zukunft des westlichen Balkans in der Europäischen Union liegt. Während die einzelnen Länder dieser Region auf dem Weg zur europäischen Integration voranschreiten, wird parallel dazu der regionale Ansatz weiterverfolgt, der nach wie vor einen wesentlichen Bestandteil der Politik der EU bildet. Der Europäische Rat fordert Kroatien auf, weiterhin maßgeblich zur Entwicklung einer engeren regionalen Zusammenarbeit beizutragen.

38. Der Europäische Rat hat die in der Anlage enthaltenen Schlussfolgerungen zu den Präsidentschaftswahlen in Serbien angenommen.

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