Mittelstandsförderung in Deutschland

Die nachhaltige Stärkung des Mittelstandes ist eines der wesentlichen Ziele der Bundesregierung im Rahmen der Agenda 2010. Bereits zur Hälfte der Legislaturperiode sind entscheidende Meilensteine erreicht. Ein Großteil der Vorhaben ist abgeschlossen, weitere Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung. Zentrales Instrument der Förderung ist die aus der Fusion von KfW und DtA entstandene KfW Mittelstandsbank.

Die Offensive „pro Mittelstand“ hat dazu beigetragen, dass sich die Aussichten für kleinere und mittlere Unternehmen verbessert haben und vor allem Existenzgründungen durch eine Vielzahl von Maßnahmen erleichtert wurden. Im letzten Jahr wurden im Saldo über 100.000 neue Unternehmen in Deutschland gegründet; ein Aufwärtstrend der sich auch in diesem Jahr fortsetzt.

Die Reform des Handwerksrechts hat bereits im ersten Quartal 2004 bei fast allen Handwerkskammern zu einer deutlichen Zunahme der Existenzgründungen im Handwerk geführt. Gegenüber dem Vorjahr kam es teilweise zu einer Verfünffachung der Eintragungen. In einzelnen Gewerken wurden in den ersten drei Monaten bereits mehr Selbständige eingetragen als insgesamt in 2003.

Mit der zum 1. Dezember 2004 wirksamen Änderung der Handelsregisterverordnung werden Handelsregistereintragungen in Zukunft deutlich beschleunigt. Mit der Einführung des elektronischen Handelsregisters zum 1. Januar 2007 wird in einfach gelagerten Fällen die Eintragung binnen 24 Stunden die Regel sein.

Mit dem Pilotvorhaben „GründerService Deutschland“ wurde das Beratungsangebot für Gründer gestärkt. Außerdem erleichtern höhere Grenzen für die Umsatzsteuer- und die Buchführungspflicht, die gestufte Befreiung von Beitragszahlungen an Industrie- und Handels- bzw. Handwerkskammern und die Änderung des Kündigungsschutzgesetzes Existenzgründern den Weg in die Selbständigkeit.

Zentrales Ziel der Mittelstandspolitik der Bundesregierung ist es, die Finanzkraft der mittelständischen Unternehmen zu verbessern und die Finanzierung zukunftsgerichteter Investitionen zu erleichtern. Mit der Fusion von KfW und DtA zur KfW Mittelstandsbank haben Unternehmen und Kreditwirtschaft jetzt einen zentralen Ansprechpartner.

Das Förderangebot wurde wesentlich straffer, effizienter und transparenter gestaltet. Mit dem Programm „Unternehmerkapital“ soll die Eigenkapitalausstattung von Gründern und mittelständischen Unternehmen in Wachstumsphasen gestärkt werden. Mit der stark nachgefragten Produktlinie „Beteiligungskapital“ erfüllt die KfW Mittelstandsbank insbesondere den Bedarf von kleinen und mittleren Unternehmen, die aufgrund ihrer geringen Eigenkapitalausstattung ein Finanzierungsproblem haben.

Die Bundesregierung baut die bürokratischen Belastungen für den Mittelstand im Rahmen der „Initiative Bürokratieabbau“ konsequent ab. Nach gut einem Jahr Laufzeit sind 15 der insgesamt 74 Projekte abgeschlossen. Dazu zählen die Reform der Handwerksordnung, die Entlastungen im Bereich statistischer Berichtspflichten, die Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, die Modernisierung der Arbeitsstättenverordnung und die Reform der Berufsgenossenschaften.

Etwa 40 % der Projekte werden noch im Jahr 2004 umgesetzt, alle Übrigen in den beiden Folgejahren.

Ein wesentliches Ziel der Mittelstandpolitik der Bundesregierung ist die Sicherung des künftigen Fachkräftebedarfs des deutschen Mittelstandes. Dazu hat die Bundesregierung die Ausbildereignungsverordnung bis 2008 ausgesetzt, neue Berufsbilder geschaffen und bestehende modernisiert. Gemeinsam mit der deutschen Wirtschaft hat die Bundesregierung einen Ausbildungspakt für die nächsten drei Jahre abgeschlossen. Das Ziel: Jeder ausbildungsfähige und -willige junge Mensch muss ein Angebot auf Ausbildung erhalten. Die Wirtschaft hat sich unter anderem dazu verpflichtet, 30.000 neue Ausbildungsplätzen bereitzustellen und 25.000 betriebliche Qualifizierungsangebote für unvermittelte Bewerber anzubieten. Gegenüber dem Vorjahr ist zum 31. Juli 2004 ein erster positiver Trend an neuen abgeschlossenen Ausbildungsverträgen zu verzeichnen (DIHK: +3,9 %; ZDH: +2,3 %).

Die Bundesregierung fördert das Auslandsengagement des Mittelstandes im Rahmen der Außenwirtschaftsoffensive „Weltweit Aktiv“ durch ein 10 Punkte-Programm. Die Außenwirtschaftsförderung wird noch mittelstandfreundlicher gestaltet, die Auslandsmesseförderung stärker auf den Mittelstand konzentriert und das Netz der Außenhandelskammern ausgebaut.

Die Bundesregierung stärkt daneben die Innovationskraft der mittelständischen Unternehmen, unter anderem indem sie die Finanzierung von technologieintensiven Gründungen und jungen Technologieunternehmen und die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Auflage neuer Venture Capital Fonds nachhaltig verbessert.


Informationen zu den für die Beitrittstaaten maßgeblichen Finanzierungs- und Förderprogramme finden Sie hier

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