Kommission setzt Defizitverfahren gegen Ungarn fort

Aufgrund einer Bewertung der ungarischen Haushaltslage hat die Europäische Kommission dem Rat heute empfohlen, festzustellen, dass die von Ungarn zur Korrektur seines übermäßigen Haushaltsdefizits getroffenen Maßnahmen nicht wirksam waren. Auch wenn eine gewisse Konsolidierung erreicht wurde, dürften die Defizitziele von 4,6 % des BIP für 2004 und 4,1 % des BIP für 2005 doch um 0,9 Prozentpunkt verfehlt werden.

Weitere Maßnahmen scheinen geboten, um sicherzustellen, dass das von der ungarischen Regierung gesteckte und vom Rat empfohlene Ziel, nämlich das Defizit bis 2008 unter die 3 %-Marke zu senken, auch tatsächlich erreicht wird.

Trotz ehrgeiziger Pläne waren die Maßnahmen, die Ungarn zur Korrektur des übermäßigen Defizits entsprechend dem im Konvergenzprogramm vom Mai 2004 abgesteckten Anpassungspfad getroffen hat, doch nicht wirksam. Im Jahr 2005 und den darauf folgenden Jahren sind weitere Korrekturmaßnahmen erforderlich, damit das Land noch eine Chance hat, das öffentliche Defizit 2008 unter 3 % des BIP zu senken“, so Wirtschafts- und Währungskommissar Joaquín Almunia.

Nachdem das öffentliche Defizit 2003 nachweislich bei etwa 6 % und damit deutlich über dem Referenzwert von 3 % des BIP gelegen hatte, entschied der Rat am 5. Juli 2004 auf Empfehlung der Kommission, dass in Ungarn ein übermäßiges Defizit bestand, und richtete gemäß Artikel 104 Absatz 7 EG-Vertrag eine Empfehlung an die ungarischen Behörden mit dem Ziel, das übermäßige Defizit zu beenden.

Der Rat empfahl Ungarn, das übermäßige Defizit in einem mehrjährigen Rahmen bis spätestens 2008 zu korrigieren, was auch dem ungarischen Konvergenzprogramm vom Mai 2004 entsprach. Im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt setzte der Rat Ungarn eine Frist von vier Monaten, d.h. bis zum 5. November 2004, um wirksame Maßnahmen zur Erreichung des Defizitziels 2005 zu ergreifen. Er empfahl den ungarischen Behörden außerdem, nötigenfalls zu zusätzlichen Maßnahmen bereit zu sein, um das Defizitziel von 4,6 % des BIP für 2004 zu erreichen.

Nach Einschätzung der Kommission wurde im Jahr 2004 zwar eine gewisse Konsolidierung herbeigeführt, doch reichen die von den ungarischen Behörden seit Juli getroffenen Maßnahmen (ein Korrekturpaket im Umfang von 0,2 % des BIP und eine Maßnahme zur Vermeidung weiterer Ausgabenüberschreitungen) nicht aus, um das für 2004 gesteckte Ziel zu erreichen, das nach der Herbstprognose der Kommission um 0,9 Prozentpunkt verfehlt werden dürfte.

Außerdem hat die ungarische Regierung das Defizitziel für 2005, das im Konvergenzprogramm vom Mai und in der Empfehlung mit 4,1 % des BIP angesetzt worden war, auf 4,7 % des BIP heraufgesetzt. Auch wenn der Haushalt 2005 neue Maßnahmen zur Ausgabenkontrolle vorsieht, könnten sich diese doch als unzureichend erweisen. Auch auf der Einnahmenseite bestehen Risiken. Dementsprechend rechnet die Kommission in ihrer Herbstprognose mit einem Defizit von 5,2 % des BIP, womit das ursprüngliche Ziel um über einen Prozentpunkt verfehlt würde.

Obgleich seit Juli eine Reihe von Maßnahmen getroffen wurde, hat Ungarn die Empfehlung des Rates doch nicht befolgt. Nach Artikel 104 Absatz 8 EG-Vertrag, der durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt geklärt wurde, muss die Kommission dem Rat empfehlen, förmlich festzustellen, dass Ungarn aufgrund der Empfehlung des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 keine wirksamen Maßnahmen getroffen hat. Da Ungarn noch nicht zum Euro-Gebiet gehört, finden die weiteren Schritte des Defizitverfahrens nach Artikel 104 Absatz 9 und Artikel 104 Absatz 11 wohlgemerkt keine Anwendung, d.h. es können keine Sanktionen verhängt werden.

Die von der Kommission vorgenommene Bewertung ist hier abrufbar: Bewertung.

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