KfW ändert Zinsstruktur für gewerbliche Förderkredite

Ab 1. April führt die KfW für ihre gewerblichen Förderkredite risikogerechte Zinssätze ein. Künftig zahlt jedes Unternehmen einen Zinssatz, der seiner Bonität und dem damit verbundenen Ausfallrisiko sowie der Werthaltigkeit seiner gestellten Sicherheiten Rechnung trägt. Die Zinshöhe wird dabei für jeden Kreditnehmer nach dem „Verursacherprinzip“ ermittelt: Je geringer das Risiko, desto geringer der Zins.

Die Zinsen in der niedrigsten und in der höchsten KfW-Preiskategorie können dabei bis zu 3 % auseinander liegen. Für den „Unternehmerkredit“ der KfW mit 10 Jahren Laufzeit heißt das beispielsweise: In der günstigsten Preisklasse kostet das Darlehen max. 4,15 % eff. p. a., in der teuersten max. 7,2 % eff. p. a.

„Mit dem risikogerechten Zinssystem schaffen wir ein faires, transparentes Verfahren bei der Konditionengestaltung in der Mittelstandsfinanzierung“, betonte Hans W. Reich, Sprecher des Vorstands der KfW Bankengruppe. „Und wir werden erreichen, dass künftig wieder mehr kleine und mittlere Unternehmen Zugang zur günstigen KfW-Finanzierung erhalten.“ Mit dem bisherigen Einheitszinssatz, der bei Unternehmen mit mittlerer oder schwächerer Bonität nicht mehr kostendeckend war, wurde es für diese Zielgruppe zunehmend schwieriger, Zugang zu KfW-Förderkrediten zu erhalten. Durch die neuen risikogerechten Zinsen steigen für diese Unternehmen die Chancen auf eine günstige KfW-Finanzierung. Reich weiter: „Ich begrüße es sehr, dass die Kreditwirtschaft deutlich gemacht hat, dass sie sich von der Einführung des risikogerechten Zinssystems positive Impulse für das Förderkreditgeschäft verspricht.“

Das risikogerechte Zinssystem hat die KfW in enger Zusammenarbeit mit der Kreditwirtschaft und dem Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet. Zwei Einflussgrößen bestimmen den Zinssatz, den ein Mittelständler für einen Förderkredit zahlen muss: Die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (= Bonität; bestimmt sich z. B. durch Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad etc.) sowie die Werthaltigkeit der Sicherheiten, die das
Unternehmen für den Kredit stellt. Bonität und Sicherheiten eines Unternehmens werden von der Hausbank des Mittelständlers ermittelt, die den KfW-Förderkredit auf eigenes Risiko gewährt.
Auf Grundlage der Bonitätsermittlung und der Sicherheitenbewertung ordnet die Hausbank eine Bonitäts- und eine Besicherungsklasse zu. Durch Kombination der beiden Bewertungsergebnisse ergibt sich die Zuordnung in eine von sieben Preisklassen. Jede Preisklasse deckt dabei eine Bandbreite ab, innerhalb derer der Kundenzins liegen kann. D. h., die KfW gibt maximale Obergrenzen für den Zins einer Preisklasse vor, die Hausbank kann für den Förderkredit diesen Preis oder einen niedrigeren verlangen.

Durch gezielte bonitätsverbessernde Maßnahmen und durch zusätzliche Sicherheiten kann der Unternehmer zukünftig die Höhe seines Zinssatzes mittelfristig selbst beeinflussen. Je niedriger das Risiko der Hausbank bei der Kreditvergabe ist, desto niedriger ist auch der Zinssatz, den ihm seine Hausbank anbietet. Gutes Wirtschaften wird also belohnt.

Risikogerechte Zinsen gelten ab 1. April 2005 in folgenden gewerblichen KfW-Programmen:

  • Unternehmerkredit (inkl. Unternehmerkredit Ausland)
  • Unternehmerkapital – Fremdkapitaltranche des Bausteins „Kapital für Arbeit und Investitionen“
  • ERP-Regionalförderprogramm
  • KfW-Umweltprogramm (inkl. Auslandsvariante)
  • ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm
  • Programm zur Förderung erneuerbarer Energien (für gewerbliche Antragsteller)
  • BMU-Programm zur Förderung von Demonstrationsvorhaben (für gewerbliche Antragsteller)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert