Berliner Erklärung zu innovativen Instrumenten der Entwicklungsfinanzierung

Die internationale Arbeitsgruppe zu innovativen Instrumenten der Entwicklungsfinanzierung (sog. „Lula-Gruppe“) hat zum Abschluss ihrer Tagung am 01./02.06. in Berlin eine „Berliner Erklärung“ zu innovativen Instrumenten der Entwicklungsfinanzierung verabschiedet.

Die Gruppe, in der Algerien, Brasilien, Chile, Deutschland, Frankreich und Spanien zusammenarbeiten, wird für die in dieser Erklärung formulierten Ziele unter anderem während des High Level Dialogs der VN-Generalversammlung über Entwicklungsfinanzierung am 27./28. Juni 2005 sowie auf dem VN-Gipfel im September in New York werben.

Berliner Erklärung Algeriens, Brasiliens, Chiles, Deutschlands, Frankreichs und Spaniens

Ziel der Gruppe ist es, den internationalen Konsens über eine Reihe von neuen Instrumenten weiter zu entwickeln, die im Bericht der Gruppe enthalten sind und in der gemeinsamen Erklärung von Brasilia vom 11. Februar 2005 zur Finanzierung des Kampfes gegen Hunger und Armut weiter spezifiziert wurden. Die Gruppe betont die zentrale Rolle der staatlichen Entwicklungshilfe und die Bedeutung der Wirksamkeit von Hilfsmaßnahmen, ist jedoch gleichzeitig davon überzeugt, dass die neuen Instrumente im Rahmen des High Level-Dialogs der VN-Generalversammlung über Entwicklungsfinanzierung am 27.und 28. Juni 2005 sowie auf dem Gipfel im September in New York einen wesentlichen Teil der Beschlüsse zur Entwicklungsfinanzierung bilden müssen. Die Gruppe fordert alle Staaten und Institutionen, die ihre Ziele teilen, erneut auf, sich an diesen Bemühungen zu beteiligen.

Die Gruppe bekräftigt ihr Ziel, weiterhin alle Elemente des „Menu of Options“ zu behandeln, die im Bericht der Gruppe enthalten sind und in Brasilia näher ausgeführt wurden, z.B. die national angewandten und international koordinierten Formen der Besteuerung, die Zuweisung neuer Sonderziehungsrechte, die zu Entwicklungszwecken eingesetzt werden könnten, sowie koordinierte Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und zur Förderung freiwilliger Beiträge von privater Seite. Außerdem verständigte sich die Arbeitsgruppe in Berlin auf einen Resolutionsentwurf, der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit dem Ziel anzunehmen wäre, Überweisungen zu erleichtern und zu verbilligen und so deren Auswirkungen auf die Entwicklung zu verstärken. Die Arbeitsgruppe ist aber auch der Auffassung, dass es erforderlich ist, sich auf konkrete Maßnahmen zu konzentrieren, die kurz- bis mittelfristig durchführbar erscheinen, und tritt daher für Solidaritätsabgaben zur Bekämpfung von Hunger und Armut und zur verstärkten Finanzierung nachhaltiger Entwicklung weltweit ein.

Solidaritätsabgaben würden neue Finanzierungsquellen auf Gebieten erschließen, auf denen der Bedarf am augenfälligsten ist, und die Berechenbarkeit des Mittelflusses sowie die Effizienz der den Ärmsten zur Verfügung gestellten Hilfe verbessern. Sie würden durch eine Verbesserung aller wesentlichen Aspekte menschlicher Entwicklung zur Armutsbekämpfung beitragen.

Projekt der Erhebung einer Solidaritätsabgabe auf Flugtickets zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung weltweit

Die Arbeitsgruppe schlägt vor, die Arbeit an dem Projekt einer Solidaritätsabgabe auf Flugtickets fortzusetzen, das bereits von Brasilien, Chile, Frankreich und Deutschland unterstützt wird. Ziel dieses Projekts ist es, Hunger und Armut zu bekämpfen und die weltweite nachhaltige Entwicklung zu finanzieren, unter anderem Gesundheitsprogramme, die z.B. dem Kampf gegen HIV/AIDS und andere Pandemien dienen.

  • Grundlage des Mechanismus wäre eine geringfügige Solidaritätsabgabe auf Flugtickets, die Passagieren beim Abflug aus den teilnehmenden Staaten ausgestellt werden. Auf diese Weise könnte jedes teilnehmende Land entsprechend seiner nationalen Prioritäten sowie, soweit erforderlich, unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Kriterien die Höhe der Solidaritätsabgabe staffeln, je nachdem, ob es sich um ein Flugticket der ersten Klasse/der Business Class oder der Economy Class bzw. um einen Inlandsflug oder einen internationalen Flug handelt. Die unterschiedliche Leistungsfähigkeit von entwickelten Ländern und Entwicklungsländern sollte Berücksichtigung finden. Die Abgabe sollte so angesetzt werden, dass die Auswirkungen auf Fluggesellschaften, Tourismusindustrie und Reisende so gering wie möglich bleiben.
  • Juristisch würde der Mechanismus als Kombination aus national erhobenen und international koordinierten Abgaben funktionieren. Die teilnehmenden Staaten würden die Modalitäten ihrer Mitwirkung auf der Grundlage ihrer innerstaatlichen Rechtslage festlegen.
  • Es wurde vereinbart, dass eine möglichst breite Beteiligung durch eine kritische Masse von Staaten angestrebt werden sollte, um etwaige Nebeneffekte auf den Wettbewerb zu minimieren und die Wirksamkeit des vorgeschlagenen Mechanismus zu steigern. Aus den gleichen Gründen sollten Transitreisende von der Solidaritätsabgabe ausgenommen werden.

Die Arbeitsgruppe wird gemeinsam für ihre Ziele während des High Level Dialogs der VN-Generalversammlung über Entwicklungsfinanzierung am 27.und 28. Juni 2005 sowie auf dem Gipfel im September in New York werben.

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