Die Bedeutung des Außenhandels für Deutschland braucht nicht hervorgehoben zu werden. Bei den Exporten stellt Deutschland erstmals seit der Wiedervereinigung in absoluten Zahlen wieder die Nr. 1 dar (ab 2003). Der chinesische Außenhandel entwickelt sich angesichts der weltwirtschaftlichen Lage spektakulär und steigt in einem außergewöhnlichen Umfang, so dass es nur eine Frage der Zeit zu sein scheint, bis Japan, die Vereinigten Staaten und Deutschland von den vorderen Plätzen verdrängt werden.
Hinweis: Dass regelmäßig hohe Exportüberschüsse keineswegs unproblematisch sind, wird nicht erörtert.
2003 ist China vom sechsten auf den vierten Platz der größten Handelsnationen der Welt vorgerückt. Maschinen, Kraftfahrzeuge, mineralische und chemische Produkte sowie Metalle und Textilien sind die dominierenden Produkte des chinesischen Imports. Die wichtigsten Exportgüter sind Maschinen, elektronische Produkte sowie Textilien. Ex- wie Importe stiegen jeweils um mehr als 30 Prozent. Das Außenhandelsvolumen stieg von 620 Mrd. US-$ auf mehr als 851 Mrd. US-$. Der Handelsbilanzüberschuss ging auf 25,5 Mrd. US-$ zurück. Berücksichtigt man, dass China allein mit den Vereinigten Staaten einen Überschuss von 124,1 Mrd. US-$ erwirtschaftet hat, zeigt sich allerdings, dass China mit zahlreichen anderen Staaten eine negative Bilanz haben muss. Deutschland selber hat nach deutschen Daten seit rd. 10 Jahren regelmäßig eine negative Bilanz von 6-8 Mrd. EUR. Da das Handelsvolumen mit Deutschland ständig steigt, verschiebt sich das relative Verhältnis immer weiter zu Gunsten Deutschlands.
Für Deutschland wird der Außenhandel fast ausschließlich durch die Europäische Union geregelt. Titel IX und X (Art. 131-135) des EG-Vertrages betreffen die »Gemeinsame Handelspolitik« und die »Zusammenarbeit im Zollwesen«. Art. 133 EG-Vertrag sieht vor, dass die gemeinsame Handelspolitik die Änderung von Zollsätzen, der Abchluss von Zoll- und Handelsabkommen, die Vereinheitlichung der Liberalisierungsmaßnahmen, die Ausfuhrpolitik und die handelspolitischen Schutzmaßnahmen (etwa bei Dumping oder Subventionen) umfasst. Insoweit ist die Europäische Union zuständig. Die Zollunion der EU (Art. 23 Abs. 1 EG-Vertrag) sieht ein Verbot der Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung für den innergemeinschaftlichen Handel und die Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern vor.
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