Verordnungsvorschlag zur Senkung der Roaminggebühren

Überzogene Gebühren für die Benutzung Ihres Mobiltelefons im Ausland könnten schon bald der Vergangenheit angehören. Die Europäische Kommission untermauert auf ihrer am 28. März 2006 vorgestellten aktualisierten Website über Gebühren für das so genannte „Auslandsroaming“ ihren Vorschlag zur Senkung dieser Gebühren durch eine EU-Verordnung.

„Es ist höchste Zeit, dass die Bürger auch auf Auslandsreisen in den Genuss der Vorteile des Binnenmarktes kommen, und zwar in Form deutlich niedrigerer Kommunikationsgebühren“ erklärt die für Informationsgesellschaft und Medien zuständige Kommissarin Viviane Reding. „Deshalb schlage ich vor, alle ungerechtfertigten Gebühren für die Benutzung des Mobiltelefons im Ausland durch eine Verordnung abzuschaffen. Ein Mobilfunknutzer sollte bei Reisen ins europäische Ausland nicht automatisch höhere Tarife zahlen müssen.“

“Wir unterstützen nachdrücklich die Initiative von Kommissarin Reding, dieses schon lange andauernde Problem anzugehen”, ergänzt Kip Meek, Direktor bei der britischen Telekom-Regulierungsbehörde Ofcom und amtierender Vorsitzender der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen (ERG), der Vereinigung der 25 einzelstaatlichen Regulierungsbehörden, von der die Kommission beraten wird. „Die ERG engagiert sich intensiv, um gemeinsam mit Kommissarin Reding einen praxisorientierten, angemessenen und rasch greifenden Mechanismus zu entwickeln, um die den Nutzern berechneten Roaminggebühren spürbar zu senken.“

Die seit heute aktualisierte, auf englisch, französisch, deutsch, italienisch, spanisch und polnisch verfügbare Website der Kommission zeigt, dass die Gebühren für im Ausland geführte Gespräche immer noch erheblich variieren. Für ein vierminütiges Gespräch nach Hause bezahlt ein Finne in Schweden nur 0,20 €, ein Malteser in Lettland hingegen 13,05 €! In einigen Fällen sind die Auslandgesprächsgebühren in den letzten sechs Monaten sogar gestiegen: Ein britischer Anbieter hat die Roaminggebühren für Anrufe aus dem EU-Ausland von 3,45 € auf 4,92 € angehoben. Litauer bezahlen in Frankreich für einen vierminütigen Anruf nach Hause zwischen 4,41 € und 12,08 €.

Die von einigen Betreibern angebotenen speziellen Auslandstarifpakete hatten bei den Verbrauchern bisher noch keinen umfassenden Erfolg, da sie in der Regel mit einer Zustimmungsregelung („Opt-In“) oder einer zusätzlichen monatlichen Gebühr verbunden sind. Nur in wenigen Ausnahmefällen wurden wirkliche Fortschritte erzielt. Ein belgischer Anbieter hat einen Pauschaltarif eingeführt, durch den der Preis für ein Gespräch nach Hause aus Zypern von 7,20 € auf 4,40 € gesenkt wird. In Irland reagierten mehrere Betreiber auf die erste Ankündigung einer EU-Verordnung zum Auslandsroaming durch die Kommission mit der Abschaffung von Roaminggebühren für Reisende nach Großbritannien.

Die Kommission arbeitet derzeit an einem Vorschlag für eine Verordnung zur Senkung der Roaminggebühren auf der Grundlage der bewährten Binnenmarktprinzipien. Kommissarin Reding erläuterte heute die Grundzüge dieses Vorschlags:

  • Die neue Verordnung sollte in jedem Fall Gebühren zwischen Betreibern (Inter-Operator Tariffs, d.h. Gebühren für Großabnehmer) betreffen. Sie würde gewährleisten, dass die Tarife, die Betreibern aus anderen Ländern berechnet werden, nicht erheblich über den tatsächlichen Kosten liegen.
  • Um sicherzustellen, dass die Kosteneinsparungen auf der Großabnehmerebene an die Verbraucher weitergegeben werden, hält die Kommission auch eine Regulierung auf Endkundenebene für notwendig.
  • Durch die neue Verordnung könnten insbesondere alle Gebühren für die Entgegennahme eines Anrufs während eines Aufenthalts in einem anderen EU-Mitgliedstaat abgeschafft werden.
  • Für im EU-Ausland getätigte Anrufe könnte die Verordnung den Grundsatz verbindlich machen, dass dafür Inlandspreise zu berechnen sind. Einem Mobilfunknutzer würden bei einem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat dann stets nur die in seinem Wohnsitzland geltenden Gebühren in Rechnung gestellt. Ungeachtet seines Aufenthaltsorts in der EU würde er für ein Ortsgespräch (z.B. Taxibestellung) einen Ortstarif und für ein Auslandsgespräch (z.B. Anruf zu Hause auf Urlaubsreise) einen normalen Auslandstarif bezahlen.

Die Kommission hat mit einer Aufforderung zu Stellungnahmen auf der Website der Kommission bereits eine erste Phase (20. Februar bis 22. März) der Konsultationen zum allgemeinen Konzept einer Verordnung zum Auslandsroaming abgeschlossen. Die zweite Phase der Anhörung der Öffentlichkeit auf der Grundlage der heute vorgestellten Grundzüge des Verordnungsvorschlags dauert vom 3. bis 28. April. Der Vorschlag könnte im Juni im Anschluss an eine eingehende Folgenabschätzung von der Kommission angenommen werden. Der Vorschlag für eine Verordnung zum Auslandsroaming bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Ministerrates. Die Verordnung wäre ein Instrument zur Vollendung des Binnenmarktes; laufende wettbewerbsrechtliche Verfahren zum Auslandsroaming (siehe IP/04/994, IP/05/161) würden dadurch nicht präjudiziert.

Der Europäische Rat hat am 24. März die Bedeutung einer Senkung der Auslandsroaminggebühren für die Wettbewerbsfähigkeit betont.
Die neuen Webseiten der Kommission zu den Kosten der Benutzung des Mobiltelefons im Ausland finden Sie unter folgender Adresse: http://europa.eu.int/information_society/roaming

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