Deutschland darf Land verschenken

Die Europäische Kommission hat Deutschland am 26. April 2006 die Genehmigung erteilt, Landbesitz kostenlos zu übertragen, um nachhaltige Naturschutzgebiete zu schaffen. Nur Land in Naturschutzgebieten, Nationalparks und in Biosphärenreservaten kommt für eine solche Übertragung in Frage. Die neuen Besitzer – die Bundesländer oder die Umweltschutzstiftungen bzw. -verbände – müssen diese Gebiete gemäß den Naturschutzzielen erhalten und entwickeln.

Mit der Genehmigung dieser Beihilferegelung hat die Kommission den Weg für die Schaffung nachhaltiger Naturschutzgebiete (größtenteils NATURA 2000-Gebiete) mit einer Gesamtgröße von bis zu 32 000 Hektar in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Niedersachsen frei gemacht. Die Übertragung erfolgt kostenlos, und es sind kontinuierlich strenge Naturschutzauflagen einzuhalten. Diese Naturschutzauflagen, die die wirtschaftliche Nutzung der Waldgebiete stark einschränken, bringen erhebliche Kosten mit sich. Förderungen im Rahmen der ersten und der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik wird es für diese Gebiete nicht geben.

Nur Übertragungen an Umweltschutzstiftungen und -verbände wurden als staatliche Beihilfen betrachtet, da diese Einrichtungen, zumindest am Rande, eine Wirtschaftstätigkeit ausüben. Der Hauptteil des Landes wurde den Bundesländern übertragen. Diese Übertragungen wurden als Umschichtungen innerhalb eines Bundesstaates und deshalb nicht als staatliche Beihilfen betrachtet.

Da der wirtschaftliche Wert des Landes nicht im Wege einer Ausschreibung oder einer von unabhängigen Schätzern durchgeführten Bewertung festgelegt worden ist, ist die Kommission der Ansicht, dass ein Restwert existiert, selbst wenn die Naturschutzauflagen berücksichtigt werden.

Die Hilfe wurde nach der bestehenden Praxis genehmigt, nach der Aufforstungsmaßnahmen aufgrund ihres sozialen Nutzens, ihrer positiven Auswirkungen auf die Umwelt, der Aufwertung des Waldes und der neuen Produkte, die sie ermöglichen, als positiv beurteilt werden. Daher werden Investitionsbeihilfen für nachhaltige Forstwirtschaft bis zu 100 % des Wertes des Landes genehmigt.

Einige kleine Gebiete werden auf Pachtbasis noch bis zum Vertragsende für landwirtschaftliche Zwecke genutzt. Danach sind landwirtschaftliche Tätigkeiten nicht mehr gestattet. Bei den Pachterträgen werden die Obergrenzen der De-minimis-Beihilfe eingehalten.

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