Kristalline Kieselsäurepartikel in der Atemluft

Für über 2 Millionen Beschäftigte vieler verschiedener Sektoren in Europa wird die erste europäische multisektorale Vereinbarung gelten. Sie dient zum Schutz der Arbeitnehmer, die kristallinen Kieselsäurepartikeln in der Atemluft ausgesetzt sind, was zur Silikose führen kann. Diese Lungenerkrankung kann tödlich verlaufen. Die Silikose steht auch im Zusammenhang mit anderen gefährlichen Erkrankungen, wie dem Emphysem und Lungenkrebs.

Durch die Vereinbarung soll die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber kristallinem Kieselsäurestaub durch gute Arbeitsverfahren verringert werden. Die Vereinbarung wurde in Anwesenheit des EU-Kommissars für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Vladimír Špidla, von den Sozialpartnern (Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern) unterzeichnet.

Kristalline Kieselsäure ist ein Mineral mit einem Anteil von 12 % an der Erdrinde und kommt bei zahlreichen Tätigkeiten wie Sprengen, Abpacken und Mischen von Stoffen, Mahlen und Verglasen vor. Das Einatmen kristalliner Kieselsäure kann zur Silikose führen. Die heutige Vereinbarung wird für die Arbeitnehmer der meisten Sektoren gelten, in denen kristalline Kieselsäure verwendet wird. Dazu zählen die Sektoren Baustoffe, Mineralgewinnung, Zement, Gießereien, Glas, Keramik, Mineralwolle, Natursteine, Mörtel, Betonfertigteile und Erze. Die Vereinbarung gilt auch für mit diesen Sektoren verbundenen Tätigkeiten wie Materialumschlag, Lagerung und Transport.

»Erstmals wurde von den Sozialpartnern nach ihren eigenen Verfahren eine Vereinbarung ausgehandelt, die sich auf mehrere Branchen erstreckt. Ich möchte sie zu solch einer wertvollen Vereinbarung beglückwünschen. Sie wird die arbeitenden Menschen in vielen Sektoren schützen und dazu beitragen, dass für sie bessere Verfahren angewandt werden, was in ihren Arbeitsbedingungen einen wirklichen Unterschied machen wird«, so Kommissar Špidla.

Etwa 13 europäische Arbeitgeberorganisationen werden zusammen mit der EMCEF (Europäische Föderation der Bergbau-, Chemie- und Energiegewerkschaften) und dem EMF (Europäischer Metallgewerkschaftsbund), der Europäischen Vereinigung Industrieminerale IMA Europe und dem Dachverband der europäischen Bergbauindustrie Euromines die Vereinbarung unterzeichnen.

Gemäß der Vereinbarung werden Arbeitgeber und Beschäftige sowie die Arbeitnehmervertreter gemeinsam ihr Bestes dafür tun, dass auf Betriebsebene gute Verfahren angewandt werden, soweit dies machbar ist. Das Verzeichnis der guten Verfahren wird laufend angepasst und aktualisiert werden. Ein paritätischer Begleitausschuss wird über Fragen zur Anwendung und Auslegung der Vereinbarung entscheiden.

Er wird außerdem branchenweise über die Anwendung des Textes Bericht erstatten; der Bericht geht an die Mitgliedorganisationen, die Europäische Kommission und die Arbeitsschutzbehörden der Mitgliedstaaten.

Sechs Monate nach der Unterzeichnung tritt die Vereinbarung zunächst für vier Jahre in Kraft; anschließend wird sie automatisch immer wieder für zwei Jahre erneuert. Falls irgendwann EU-Rechtsvorschriften für kristalline Kieselsäure vorgeschlagen werden, werden die Unterzeichner der Vereinbarung gemeinsam über deren Folgen für die Vereinbarung beraten.

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