Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen im Luft- und Seeverkehr

Die Europäische Kommission hat einen Bericht über die Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen im Luft- und Seeverkehr veröffentlicht. Laut diesem Bericht können die Sicherheitskosten im Verkehr erheblich sein und werden derzeit größtenteils von den Nutzern getragen. Demnach gilt eine öffentliche Finanzierung von Anti-Terror-Maßnahmen im Transportwesen nicht als staatliche Beihilfe.

In dem Bericht werden die unterschiedlichen Finanzierungsmechanismen in den Mitgliedstaaten dargestellt und wird davor gewarnt, dass die verschiedenen Ansätze zu einer Verfälschung des Wettbewerbs führen können. Die Schlussfolgerung aus dem Bericht ist, dass mehr Transparenz bei Sicherheitsabgaben und -gebühren den Nutzern der Verkehrsdienste zugute käme und dass eine öffentliche Finanzierung von Maßnahmen zur Terrorabwehr im Verkehr im Allgemeinen keine staatliche Beihilfe darstellt.

Im Luftverkehr entfallen auf die Sicherheitsgebühren für Flüge innerhalb der Gemeinschaft zwischen 1 und 2 % des durchschnittlichen Flugpreises. Es bestehen zwei Finanzierungsmodelle: ein zentralisiertes, bei dem die Sicherheitsmaßnahmen im Wesentlichen vom Staat finanziert werden, und ein dezentralisiertes, bei dem die Sicherheitsmaßnahmen von den Flughafenbehörden erbracht werden. In beiden Modellen finanziert jedoch letztendlich hauptsächlich der Fluggast die Sicherheit, entweder durch Steuern oder Sicherheitsgebühren der Luftfahrtunternehmen.

Für den Seeverkehr verfügt die EU über mehr als 1 200 Seehäfen, 4 000 Hafenanlagen und 9 000 Schiffe. Auch wenn die Investitionen für neue Sicherheitsmaßnahmen pro Schiff in absoluten Zahlen recht hoch sind (rund 100 000 €), stellen sie doch nur einen geringen Prozentsatz (etwa 0,0006 bis 0,0015 %) der Gesamtinvestitionen dar. Was die Hafenanlagen angeht, belegt die Studie erhebliche Bandbreiten bei den Investitionen in die verschiedenen Arten von Infrastruktur, etwa Mehrzweck-Anlagen und solchen für den Containerumschlag. Dies lässt sich in erster Linie dadurch erklären, dass – je nach der besonderen Aktivität – manche Arten von Anlagen bereits über Ausstattungen und Vorkehrungen verfügen, mit denen grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllt werden oder beispielsweise Diebstahl verhindert wird. Die Kosten werden im Wesentlichen von den Hafenbehörden und den Betreibern selbst getragen.

In der Folge der Anschläge vom 11. September 2001 und späterer Terrorakte bleibt die Gefahrenabwehr ein hochaktuelles Thema. Mittlerweile wurden europäische Rechtsvorschriften zur Gefahrenabwehr im Luft- und Seeverkehr angenommen, und die Kommission hat eine Aktualisierung der Rechtsvorschriften zur Luftsicherheit vorgeschlagen. In diesem Rahmen wurde der Bericht erstellt.

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass eine größere Transparenz bei Sicherheitsabgaben und -gebühren im Interesse der Nutzer der Verkehrsdienste läge. Der derzeitige Mangel an Transparenz erschwert es auch, mögliche Verfälschungen des Wettbewerbs zwischen den Wirtschaftsbeteiligten zu erkennen. Auch die Unterschiede beim Ansatz zur Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen erhöhen die Möglichkeit von Wettbewerbsverfälschungen. Dies ist besonders in den Fällen von Belang, in denen Mitgliedstaaten zusätzlich strengere Maßnahmen vorschreiben als die europäischen Rechtsvorschriften.

Von besonderer Bedeutung ist die Auffassung der Kommission, dass angesichts der Tatsache, dass der Schutz der Bürger Europas vor Terroranschlägen im Wesentlichen eine Aufgabe des Staates ist, die öffentliche Finanzierung von Maßnahmen zur Verhinderung von Anschlägen keine staatliche Beihilfe darstellt, da sie mit der Ausübung von typischerweise hoheitlichen Befugnissen verbunden ist.

Vizepräsident Jacques Barrot erklärte dazu: „Der Schutz der Bürger vor Terroranschlägen muss weiterhin Vorrang haben. Sicherheitsmaßnahmen im Luft- und Seeverkehr sollten auch von öffentlichen Stellen finanziert werden, jedoch ohne Wettbewerbsverzerrungen.“

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