EU-China Handelsbeziehungen

Die Europäische Kommission und China haben sich auf eine verstärkte Zusammenarbeit im Handel geeinigt. Ziel ist, die Sicherheit der gesamten Lieferkette zu stärken. Die Initiative erfolgt im Rahmen des Abkommens zwischen der EU und China über die Zusammenarbeit im Zollbereich.

„Die Sicherheit des Handels und seine Erleichterung sind für die Europäische Kommission eine Priorität geworden. Durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und China im Zollbereich wird dieses Ziel für beide Parteien leichter zu erreichen sein“ erklärte EU-Kommissar Kovács.

In einem ersten Schritt werden beide Handelspartner in einem Pilotprojekt anstreben, intelligente und sichere Handelswege zwischen der Europäischen Gemeinschaft und China zu schaffen. An diesem Projekt sind anfänglich die Europäische Kommission, die Zollverwaltungen Chinas, des Vereinigten Königreichs und der Niederlande beteiligt. Wenn die Zusammenarbeit erfolgreich verläuft, kann sie schrittweise auf die gesamte Europäische Gemeinschaft ausgedehnt werden.

Seit dem Inkrafttreten des Abkommens zwischen der EG und China über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich im April 2005 haben die EU und China ihre Zusammenarbeit vertieft, um Nachahmung und Produktpiraterie besser bekämpfen zu können, den Handel zu erleichtern und die Sicherheit zu erhöhen.

Konkret wollen die Zollverwaltungen der EU und Chinas Erfahrungen austauschen und empfehlenswerte Praktiken entwickeln, um den Handel zwischen der EU und China sicher zu machen und zu erleichtern. Es wird angestrebt, bei Maßnahmen für die Sicherheit und Erleichterung des Handels auf Gegenseitigkeitsbasis vorzugehen und solche Maßnahmen gegenseitig anzuerkennen; diese Maßnahmen werden in Übereinstimmung mit den Normen der Weltzollorganisation (WZO) und den einschlägigen zollrechtlichen Vorschriften der EU und Chinas zur Umsetzung der WZO-Normen ergriffen.

In diesem Rahmen wird unter Beteiligung der Häfen von Rotterdam, Felixstowe und Shenzhen (China) eine Pilotprojektgruppe eingerichtet, deren besonderes Augenmerk Seeverkehrscontainern gilt.

In dem Pilotprojekt soll die Sicherheit vom Beladen des Containers über den gesamten Transport bis zur endgültigen Bestimmung getestet werden.

Das bedeutet, dass nicht nur die Rechtsvorschriften (EU-Rechtsvorschriften über zugelassene Wirtschaftsbeteiligte, Vorab-Informationen, Ausfuhrkontrollen), sondern auch Methoden zur Sicherung der Container (Verschlüsse, auch elektronischer Art, Scanner usw.) getestet werden sollen.

Wenn das Pilotprojekt erfolgreich verläuft, kann die Zusammenarbeit schrittweise auf die gesamte Gemeinschaft ausgedehnt werden.

Handelserleichterungen könnten etwa durch die Gegenseitigkeit und gegenseitige Anerkennung von Sicherheitsstandards, Kontrollergebnissen und den Konzepten für die zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten erfolgen. Der Einsatz neuester Techniken könnte für mehr Sicherheit in der Lieferkette sorgen.

Die verstärkte Zusammenarbeit soll langfristig zu mehr Sicherheit und
Handelserleichterungen führen durch

  • Gegenseitigkeit und gegenseitige Anerkennung von Sicherheitsstandards, Kontrollergebnissen und den Konzepten für die zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten;
  • den Einsatz der neuesten Techniken für die Sicherung der Lieferkette;
  • einen verbesserten Informationsfluss, eine bessere Risikobewertung und gezieltere Kontrollen;
  • die zügigere Freigabe der Waren bei der Ankunft, eine bessere Vorhersehbarkeit der Lieferzeiten für Geschäftspartner und weniger Kontrollen bei zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten.

Die Kommission beabsichtigt außerdem die Zusammenarbeit mit China im Bereich der Lebensmittel- und Produktsicherheit zu verstärken. Markos Kyprianou hat dazu mit seinem chinesischen Amtskollegen, Minister Li Changjiang, einen Fahrplan für sicheres Spielzeug unterzeichnet. Ferner schlossen sie ein Abkommen zur Bekämpfung des Handels mit „illegalen Lebensmitteln“ durch besseren Informationsaustausch und verstärkte Koordinierung ab. Darüber hinaus nehmen Beamte der EU und der Volksrepublik China morgen an einem gemeinsamen Seminar zum Thema Marktüberwachung für Industrieerzeugnisse teil.

Dazu erklärte Kyprianou: „Nahezu jeder zweite gefährliche Konsumartikel, der in der EU aufgespürt wird, stammt aus China. Das betrifft insbesondere Spielzeug und muss sich ändern. Wir begrüßen die auf chinesischer Seite unternommenen Bemühungen, dafür zu sorgen, dass sowohl Lebensmittel als auch Nonfood-Artikel sicher sind. Die Übereinkunft, die wir heute mit den chinesischen Behörden geschlossen haben, ist ein wichtiger Schritt hin zur Verbrauchersicherheit.”

Fast jede vierte Schnellwarnung über gefährliche Erzeugnisse im Rahmen des EU-Systems RAPEX betrifft Spielwaren. 85 Prozent der Spielzeugartikel, die Gegenstand solcher RAPEX-Meldungen waren, stammten aus China. Schwerpunkte der vereinbarten Maßnahmen für sicheres Spielzeug sind unter anderem die Schulung und technische Unterstützung, der Austausch der RAPEX-Daten zwischen den Behörden der EU und der Volksrepublik China sowie gegenseitige Verfahren zur Rückverfolgung der Herkunft gefährlicher Produkte.

Die vereinbarten „Vorkehrungen für die Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Prävention illegalen Handelns bei Lebensmittelimporten und -exporten“ sehen vor, beiderseits Kontaktstellen für einen raschen Informationsaustausch über Erkenntnisse im Zusammenhang mit potenziell illegalem Lebensmittelhandel einzurichten. Damit will die EU-Kommission illegalem Handel zuvorzukommen.

In dem gleichen Rahmen möchte die EU mit den chinesischen Vertretern die weitere Zusammenarbeit bei der Marktüberwachung im Sinne der Sicherheit von Industrieerzeugnissen besprechen. Als Themen stehen u. a. der Informationsaustausch im Sinne der EG-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und die Marktüberwachungspraktiken der Mitgliedstaaten an. Berichtet werden soll ferner über das System der Marktüberwachung in China. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf Elektrogeräte, Elektronik und Spielwaren sowie auf die in der Volksrepublik China durchgeführten sicherheitstechnischen Prüfungen bei Importen und Exporten gerichtet werden.

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