Zwischenbericht zum Beitritt Rumäniens

Die Kommission hat einen Zwischenbericht über die Fortschritte Rumäniens im Hinblick auf den Beitritt zur Europäischen Union vorgelegt. Bislang haben vierzehn der 25 EU-Staaten die Beitrittsverträge unterzeichnet.

Alle Beitrittsländer müssen die politischen und wirtschaftlichen Kriterien erfüllen und das Gemeinschaftsrecht sowie die EU-Normen in vollem Umfang übernehmen und anwenden. Die für die vollständige Umsetzung des Gemeinschaftsrechts vereinbarten Übergangsregelungen sind im Beitrittsvertrag festgelegt.

Während der Beitrittsverhandlungen werden die von den Beitrittländern erzielten Fortschritte in den regelmäßigen Berichten jährlich überprüft. Auch nach Abschluss dieser Verhandlungen überwacht die Kommission bis zum Beitritt weiterhin die Vorbereitung auf die Mitgliedschaft.

Sie legte dazu am 16. Mai einen Monitoringbericht über die in allen relevanten Bereichen zu verzeichnenden Fortschritte vor und gelangte auf diese Grundlage zu dem Schluss, dass Rumänien bis zum 1. Januar 2007 für den Beitritt bereit sein sollte, sofern es bis dahin eine Reihe noch offener Probleme gelöst hat. Der vorliegende Bericht fasst die Entwicklung in diesen noch nicht an den Besitzstand angeglichenen Bereichen zusammen. Er hebt die wesentlichen Fortschritte und noch zu bewältigenden Mängel hervor sowie Begleitmaßnahmen, die erforderlich sind, um die reibungslose Aufnahme des Landes in die EU sicherzustellen.

Der Beitrittsvertrag mit Bulgarien und Rumänien wurde am 25. April 2005 in Luxemburg unterzeichnet und muss von allen 25 Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Viele Mitgliedstaaten sowie Bulgarien und Rumänien haben den Beitrittsvertrag bereits ratifiziert. In den anderen Mitgliedstaaten befindet sich der Ratifizierungsprozess derzeit in unterschiedlichen Stadien. In Deutschland wurde das Ratifikationsverfahren mit Kabinettsbeschluss vom 05. 04. 2006 eingeleitet.

Politische Kriterien

In dem Monitoringbericht vom Mai gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass Rumänien seine Bemühungen fortsetzen und weitere Ergebnisse bei der Bekämpfung von Korruption vorweisen müsse. Außerdem müsse es die Umsetzung der laufenden Justizreform konsolidieren und die Transparenz, Effizienz und Unparteilichkeit des Justizwesens weiter stärken.

Bei der Bekämpfung der Korruption auf höchster Ebene hat Rumänien seit Mai erhebliche Fortschritte vorzuweisen — sowohl durch die Vervollständigung des Rechtsrahmens für die Korruptionsbekämpfung als auch durch die effiziente Durchführung gründlicher neutraler Ermittlungen in Korruptionsfällen auf höchster Ebene, die zu Anklageerhebungen und Gerichtsverfahren führten. Die Direktion für Korruptionsbekämpfung, (DNA) führt nun regelmäßig Ermittlungen auf der Grundlage von Informationen staatlicher Kontrollstellen durch. Außerdem wurden zwei nationale Aufklärungskampagnen eingeleitet, um die Öffentlichkeit, und insbesondere die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes stärker für die negativen Auswirkungen der Korruption zu sensibilisieren.

Die wichtigsten noch anstehenden Aufgaben im Bereich der Korruptionsbekämpfung sind nun zum einen die Gewährleistung von Nachhaltigkeit und Unumkehrbarkeit der jüngsten Fortschritte bei der gründlichen und objektiven Ermittlung von Korruptionsfällen auf höchster Ebene und zum anderen das eindeutige Bekenntnis aller Politiker zu einer effizienten Korruptionsbekämpfung, die gewährleistet, dass keiner sich nicht an das Gesetz gebunden fühlt.

Die laufende Justizreform führt zu greifbaren Ergebnissen: die sich in einer einheitlichere Rechtsauslegung und -anwendung und die Aufstockung des Personals niederschlagen. Der die Reform stützende Rechtsrahmen wurde im Mai mit der Annahme des Gesetzes über die Mediation konsolidiert. Des Weiteren wurde eine grundlegende Überarbeitung des Zivil- und Strafrechts sowie der jeweiligen Prozessordnungen eingeleitet. Insgesamt haben sich die Arbeitsbedingungen verbessert. Außerdem wird im Rahmen einer Studie die Möglichkeit einer effizienteren Verwaltung der Humanressourcen im Justizbereich untersucht. Die Zahl der vor der Zivilabteilung des Obersten Gerichtshofs anhängigen Verfahren ist um ungefähr 15% zurückgegangen. Alle Gerichte und Staatsanwaltschaften haben nun Online-Zugriff auf Rechtsvorschriften und Urteile.

Rumänien muss nun noch eine kohärentere Auslegung und Anwendung des Rechts gewährleisten.

Bei der Beseitigung der von der Kommission ermittelten Mängel müssen spezifische Vorgaben erfüllt werden. Rumänien muss der Kommission regelmäßig Berichte über seine Fortschritte vorlegen. Der erste dieser Berichte muss bis 31. März 2007 vorliegen. Sollte Rumänien die Vorgaben nicht angemessen einhalten, wendet die Kommission die im Beitrittsvertrag vereinbarten Schutzmaßnahmen an.

Wirtschaftliche Kriterien

Rumänien verfügt nach wie vor über eine funktionierende Marktwirtschaft, muss allerdings seine Steuereinziehungsquote deutlich verbessern. Rumänien ist bei den Bemühungen, um die Einhaltung des Beitrittskriteriums, dem Wettbewerbsdruck in der EU standhalten zu können, planmäßig vorangekommen.

Umsetzung und Anwendung von EU-Vorschriften und -Normen

In ihrem Bericht vom Mai ermittelte die Kommission eine Reihe von Bereichen, in denen es für notwendig erachtet wurde, dass Rumänien seine Vorbereitungen auf den Beitritt verstärkt vorantreibt.

Seitdem wurden in den meisten dieser Bereiche Fortschritte erzielt. Bei einigen hält die Kommission allerdings in den Monaten bis zum Beitritt und darüber hinaus weitere Anstrengungen für erforderlich.

Landwirtschaft – Gewährleistung uneingeschränkt funktionsfähiger Zahlstellen, die für die Abwicklung von Direktzahlungen an Landwirte und Wirtschaftsbeteiligte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik akkreditiert sind, und Aufbau eines einsatzbereiten Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) für die Agrarfonds der EU .

Trotz der bereits erzielten Erfolge ist Rumänien nach Auffassung der Kommission bei der Mehrzahl der EU-Agrarfonds noch nicht in der Lage, die Mittelverwaltung und — zuteilung zu gewährleisten. So verfügen die beiden Zahlstellen zwar bereits über die erforderliche institutionelle Struktur, sind aber noch nicht einsatzbereit. Um die volle Leistungsfähigkeit der Zahlstellen zu gewährleisten, muss zusätzliches Personal eingestellt und geschult, die erforderliche IT-Ausstattung zur Verfügung gestellt und ein interner Kontroll- und Überwachungsmechanismus eingeführt werden. Es besteht immer noch die Gefahr, dass das InVeKoS in Rumänien zum Zeitpunkt des Beitritts nicht ordnungsgemäß funktioniert. Um eine angemessene Qualität des InVeKoS zu gewährleisten, müssen nachhaltige und in manchen Bereichen auch verstärkte Anstrengungen unternommen werden.

Jeder Mitgliedstaat muss die ordnungsgemäße Zuteilung von Agrarmitteln gewährleisten. Jegliches Versäumnis auf diesem Gebiet kann die Auszahlung von Mitteln verzögern oder zu Korrekturen bzw. zur Rückforderung der aus EU- Steuergeldern bereit gestellten Mittel führen. Zusätzlich wurde ein besonderes Mechanismus vorgesehen, um die verbleibenden Systemmängel bei der Verwaltung der EU-Agrarfonds im Rahmen des InVeKoS zu auszugleichen. Dieser gestattet es der Kommission die im Rahmen des InVeKos verwalteten Agrarmittel vorläufig um 25% um zu senken.

Lebensmittelsicherheit – Einrichtung von Tierkörpersammelstellen und -beseitigungsanlagen im Einklang mit dem Besitzstand des Bereichs TSE und tierische Nebenerzeugnisse

Seit Mai hat Rumänien im Rahmen von Ausschreibungen Verträge für die Sammlung, Entsorgung und Vernichtung von Tierkadavern und tierischen Nebenprodukten vergeben. Dies ist ein eindeutiger Fortschritt. Allerdings sind die Fristen für Modernisierung und Neubau der Tierkörperbeseitigungsanstalten, die einen Abschluss der Arbeiten Ende November 2006 vorsehen, sehr knapp bemessen, da die Genehmigung der rumänischen Veterinärbehörden eingeholt und der Kommission notifiziert werden muss. Falls Rumänien nicht in der Lage ist, bis zum Beitritt landesweit ein angemessenes Sammel- und Beseitigungssystem für Tierkadaver und tierische Nebenprodukte einzurichten und die Modernisierung der Tierkörperbeseitigungsanstalten abzuschließen, wird die Verwendung bestimmter tierischer Nebenprodukte durch entsprechende Maßnahmen eingeschränkt

Die Lebensmittelsicherheit ist für alle EU-Bürger von großem Belang. Lebensmittel müssen daher sämtlichen EU-Anforderungen voll und ganz entsprechen. Wenn Rumänien seine Vorbereitungen auf diesem Gebiet bis zum Beitritt nicht abgeschlossen hat, wird die Kommission Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass kein Risikomaterial in den Binnenmarkt gelangt.

Da in Rumänien Fälle von klassischer Schweinepest, bei der es sich um eine ansteckende Tierseuche handelt, aufgetreten sind, daher darf das Land zur Zeit weder Schweine noch Schweinefleisch noch bestimmte daraus hergestellte Erzeugnisse in die EU ausführen. Dieses Verbot wird aufrechterhalten bis die Seuche vollständig ausgerottet ist.

Außerdem wird das Verzeichnis der rumänischen Unternehmen der Agrarindustrie, denen der Verkauf ihrer Erzeugnisse in andere EU-Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von drei Jahren verboten ist, weil sie die EU-Bestimmungen noch nicht erfüllen, bis zum Beitritt aktualisiert.

Steuerverwaltung – Die Steuerverwaltung muss über geeignete IT-Systeme verfügen, die die Interoperabilität mit den Systemen der übrigen EU-Mitgliedstaaten gewährleisten, um eine ordnungsgemäße Erhebung der Mehrwertsteuer im gesamten Binnenmarkt zu ermöglichen

Seit Mai hat Rumänien die erforderlichen Konformitätsprüfungen für die Nutzung der Systeme für den innergemeinschaftlichen Informationsaustausches im Bereich der MwSt und der Verbrauchsteuer erfolgreich bestanden. Dies bedeutet, dass Rumäniens IT-Systeme nun zuverlässig arbeiten und für den Datenaustausch mit denen der derzeitigen Mitgliedstaaten eingesetzt werden können. Es wird also nach dem Beitritt keine Steuergrenze zu Rumänien geben.

Kfz-Versicherungen

In diesem Bereich sind Fortschritte festzustellen. Die von den EU-Vorschriften und -Normen vorgesehenen Stellen in diesem Bereich wurden zwar geschaffen, sind aber noch nicht einsatzfähig. Auch die finanzielle Unabhängigkeit des rumänischen »Grüne-Karten-Büros« muss noch gewährleistet werden. Daher bestehen nach wie vor Bedenken, ob Rumänien das multilaterale Übereinkommen des UN Council of Bureaux noch vor dem Beitritt unterzeichnen kann.

Falls dies nicht der Fall ist, würde an den Grenzen automatisch weiterhin das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung gem. Art. 2 der Ersten Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie bei rumänischen Fahrzeugen überprüft. Mit den Nachbarländern (Ungarn) müssten dann die praktischen Modalitäten dieser Grenzkontrollen vereinbart werden.

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