Managergehälter auf dem Prüfstand

Die Europäische Kommission setzt sich für eine stärkere Einbeziehung der Aktionäre bei der Festlegung der Vergütung von Top-Managern ein. Dazu wurden jetzt zwei Berichte vorgelegt. Beide gelangen zu dem Schluss, dass die Corporate-Governance-Standards zwar verstärkt angewandt werden, aber nach wie vor Schwachstellen zu verzeichnen sind.

Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen erklärte: „Die Höhe der gebotenen Vergütung, kann sich erheblich darauf auswirken, ob ein Unternehmen Persönlichkeiten mit den für seine erfolgreiche Führung erforderlichen Qualitäten finden und halten kann. Doch birgt die Vergütung auch Potenzial für Interessenkonflikte mit Aktionären, die deshalb hier größere Mitspracherechte erwarten könnten. Dies wird jedoch nur von wenigen Mitgliedstaaten empfohlen. Ich rufe alle anderen dazu auf, auf eine stärkere Einbeziehung der Aktionäre bei der Festlegung der Vergütung hinzuwirken.“

Dem Bericht über die Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung zufolge werden Vergütungen zwar häufig offengelegt, einige Mitgliedstaaten empfehlen aber nach wie vor nicht, dass die Aktionäre über dieses Thema abstimmen. In ihrem Bericht über die Rolle unabhängiger nicht geschäftsführender Unternehmensleiter kommt die EU-Kommission zu dem Schluss, dass sich die Governance‑Standards in diesem Bereich zwar deutlich verbessert haben, einige der empfohlenen Standards aber nicht in allen Mitgliedstaaten eingehalten werden. So kann in einigen Mitgliedstaaten ein ehemaliger Chief Executive Officer (CEO) unmittelbar im Anschluss daran Vorsitzender des Aufsichtsorgans desselben Unternehmens werden. Dies kann die Unabhängigkeit der nicht geschäftsführenden Aufsicht beeinträchtigen. Einige Mitgliedstaaten empfehlen keine ausreichende Präsenz unabhängiger Mitglieder des Verwaltungs- bzw. Aufsichtsorgans in den Vergütungs- und Prüfungsausschüssen.

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