Post – MwSt: Verfahren gegen Deutschland verschärft

Im Streit um MwSt-Befreiungen für Postdienste hat die EU-Kommission die
letzte Phase des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet. Zu diesem Zwecke verschickte sie eine so genannte mit Gründen versehene Stellungnahme an die Bundesrepublik. Auch gegen Schweden und Großbritannien wurden die Verfahren verschärft. Das Vereinigte Königreich und Deutschland befreien alle oder die meisten von den ehemaligen Postmonopolen angebotenen Postdienstleistungen von der Mehrwertsteuer. Schweden befreit Postdienste nicht von der Mehrwertsteuer. Werden die betreffenden nationalen Rechtsvorschriften nicht entsprechend geändert, kann die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

„Als Hüterin der Verträge muss die Europäische Kommission sicherstellen, dass die EU-Rechtsvorschriften in der gesamten Gemeinschaft in einheitlicher Weise angewendet werden“, erläuterte László Kovács, EU-Kommissar für Steuern und Zölle. „Die MwSt-Befreiung für Postdienste ist noch in den EU-Rechtsvorschriften verankert und sollte so angewendet werden, dass Wettbewerbsverzerrungen zwischen ehemaligen Monopolen und neuen Marktteilnehmern möglichst vermieden werden, so dass sämtliche Wirtschaftsbeteiligten in ganz Europa Postdienste anbieten können“.

Mit diesem Vorgehen reagiert die EU-Kommission auf eine Reihe ihr vorliegender Beschwerden. Möglicherweise ist es die von mehreren Mitgliedstaaten angewandte Mehrwertsteuerbefreiung, die einen wirksamen Wettbewerb im Postsektor am stärksten behindert. Bei der Umsetzung der MwSt-Richtlinie[1] haben diese Mitgliedstaaten alle oder die meisten von den ehemaligen Postmonopolen erbrachten Postdienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit. Dies geschah mit der Begründung, dass diesen Anbietern besondere Verpflichtungen im Hinblick auf die Bereitstellung der universalen Postdienste übertragen wurden. Andere Postanbieter müssen für ihre Dienste die MwSt erheben. Paradoxerweise sind es gerade diejenigen Anbieter (ehemalige Monopole), welche von dem Steuervorteil auf ihrem nationalen Markt profitieren und nun ihr Angebot europaweit ausbauen wollen, die sich über die ungleiche steuerliche Behandlung auf diesen neuen Märkten beschweren.

Die EU-Kommission argumentiert, dass im Rahmen der Wettbewerbsfähigkeit auf den Postmärkten unterschiedliche Steuerauflagen zu Wettbewerbsverzerrungen führen müssen und nur bei der strikten Bereitstellung der universalen Postdienste gerechtfertigt sind. Wenn ehemalige Monopole aus kommerziellen Gründen – insbesondere zur Abschreckung anderer Anbieter – einigen Großkunden Konditionen anbieten, die nicht für die breite Öffentlichkeit gelten, so sollten diese Dienste genauso besteuert werden wie die ihrer Konkurrenten.

Während eine gemeinsame Auslegung der geltenden Vorschriften erforderlich ist, hält es die Kommission immer noch für notwendig, die aus den 70er Jahren stammenden Mehrwertsteuervorschriften zu modernisieren, um mit der Entwicklung des Europäischen Postmarktes im neuen Jahrhundert Schritt zu halten.

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