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UN-Kaufrecht

Das UN-Kaufrecht gilt in aller Regel für den internationalen Warenkauf zwischen gewerblichen Unternehmen aus verschiedenen Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts. Es gilt aber oft auch dann, wenn nur die Niederlassung eines Vertragspartners sich in einem Vertragsstaat befindet.

Zu den 70 Vertragsstaaten gehören inzwischen die meisten der bedeutenden Handelspartner der EU-Mitgliedstaaten (nicht jedoch Großbritannien, die Vereinigten Staaten hingegen schon), so dass eine genauere Kenntnis über die Besonderheiten für alle exportierenden Unternehmen von Bedeutung ist.

In diesem ausführlichen Aufsatz wird das UN-Kaufrecht vorgestellt.
Den Text des UN-Kaufrechts — auch CISG oder Wiener Kaufrecht genannt — selber finden Sie hier: CISG.

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