WTO-Verhandlungen: EU fordert besseren Schutz für regionale Qualitätserzeugnisse

Die EU-Mitgliedstaaten haben eine Liste mit 41 regionalen Qualitätserzeugnissen aus der EU vorgelegt, deren missbräuchlicher Verwendung die Europäische Union ein Ende bereiten will. Die Liste soll bei den Agrarverhandlungen im Rahmen der Doha-Entwicklungsrunde behandelt werden. Aufgeführt sind etablierte europäische Qualitätserzeugnisse, deren Namen zur Zeit missbräuchlich verwendet werden, wie zum Beispiel Roquefort-Käse, Parmaschinken oder Wein aus Rioja. Um eine missbräuchliche Verwendung weiterer geografischer Angaben (g.A.) zu verhindern, verhandelt die EU außerdem über die Einrichtung eines multilateralen Registers von g.A. und über die Ausweitung des derzeit für Weine und Spirituosen geltenden Schutzes auf weitere Erzeugnisse.

„Ich freue mich, dass sich die Mitgliedstaaten auf diese Liste geeinigt haben. Gemeinsam mit ihren Partnern wird die EU ihr Bestes tun, um bei den WTO-Verhandlungen durchzusetzen, dass regionale Qualitätserzeugnisse, vom europäischen Roquefort-Käse bis zum indischen Darjeeling-Tee, vom guatemaltekischen Antigua-Kaffee bis zum marokkanischen Arganöl künftig besser geschützt werden. Dies ist kein Fall von Protektionismus, sondern eine Frage der Fairness. Es kann einfach nicht angehen, dass die EU ihren echten italienischen Parmaschinken in Kanada nicht verkaufen darf, weil die Warenbezeichnung „Parmaschinken“ einem in Kanada hergestellten Schinken vorbehalten ist“, sagte EU-Agrarkommissar Franz Fischler.

„Geografische Angaben bieten den besten Schutz für Qualitätserzeugnisse, deren Vermarktung auf ihrer Herkunft und ihrem Ansehen und auf weiteren mit dieser Herkunft verbundenen Eigenschaften basiert. Auf diese Weise werden die Erzeuger, die in Qualität investieren, für diese Investitionen belohnt. Wenn diese Bezeichnungen in Drittländern missbräuchlich verwendet werden, schadet dies dem Ansehen der EU-Erzeugnisse und führt die Verbraucher in die Irre. Wir wollen, dass diese Praktiken für die geografischen Angaben, die am häufigsten missbräuchlich verwendet werden, ein Ende haben“, fügte EU-Handelskommissar Pascal Lamy hinzu.

Die WTO-Verhandlungen über geografischen Angaben konzentrieren sich auf folgende drei Themen:

  • Einrichtung eines multilateralen Registers von geografischen Angaben (TRIPs),
  • Ausweitung des derzeit für Weine und Spirituosen geltenden Schutzes auf weitere Erzeugnisse (TRIPs),
  • „Rehabilitation“ bestimmter europäischer geografischen Angaben, die in Drittländern missbräuchlich verwendet werden (Landwirtschaft).

Die EU und Länder wie Indien, Thailand, Kenia, die Schweiz, die Türkei und einige ostmitteleuropäische Länder, etwa Polen und Ungarn, setzen sich in den WTO-Verhandlungen für einen besseren Schutz der geografischen Angaben ein. Einige von ihnen haben der WTO auch spezifische Vorschläge vorgelegt.

Geografische Angaben (g.A.) sind wichtig – nicht nur für die EU

Es dient dem Interesse der Allgemeinheit, wenn die Bezeichnungen für Ausfuhrerzeugnisse, deren Ansehen und/oder besondere Eigenschaften und Qualität auf ihrer Herkunft aus einem bestimmten geografischen Gebiet mit besonderen natürlichen und/oder menschlichen Gegebenheiten beruht, vor einer Verwendung durch andere Erzeuger in anderen Teilen der Welt geschützt werden. Deshalb wird die EU in der WTO mit Nachdruck strengere Bestimmungen fordern, um hochwertige und regionale Erzeugnisse zu schützen. Die EU ist zuversichtlich, dass andere Ausfuhrländer mit ähnlichen Interessen ihre Position unterstützen werden. Sie vertritt den Standpunkt, dass die Nachfrage nach bestimmten Erzeugnissen aus bestimmten Regionen den Erzeugern aus aller Welt solide Geschäftsmöglichkeiten bietet. Im Interesse einer fairen Behandlung von Erzeugern und Verbrauchern müssen diese Erzeugnisse jedoch vor Missbrauch geschützt werden.

Der Wert vieler Agrarerzeugnisse ergibt sich nicht zuletzt aus ihrer traditionellen Verbindung zu dem Erzeugungsgebiet. Diese Verbindung kommt in den geografischen Angaben zum Ausdruck. Beispiele für g.A. sind der italienische Parmaschinken, der französische Roquefort-Käse, der indische Darjeeling-Tee, der sri-lankische Ceylon-Tee, der guatemaltekische Antigua-Kaffee, das marokkanische Arganöl und der Schweizer Etivaz-Käse. Ohne wirksamen Schutz der g.A. verlieren diese Erzeugnisse erheblich an Wert.

Um Abhilfe zu schaffen, schlug die EU im Januar 2003 vor, eine Liste der Bezeichnungen zu erstellen, die von Erzeugern, die nicht über die Markenrechte im Ursprungsland verfügen, derzeit verwendet werden, um eine solche Verwendung künftig zu verbieten. Die Kommission ist davon überzeugt, dass die Zeit gekommen ist, genau festzulegen, welche Bezeichnungen die EU in die Liste aufnehmen möchte, sodass die WTO-Mitglieder ihre Diskussionen konkretisieren können und die Verhandlungen vorankommen.

Die Bezeichnungen, die die EU schützen will, finden sich im Anhang. Sie sind im EU-Register der g.A. enthalten und wurden ausgewählt, weil sie in etlichen Drittstaaten als angebliche generische Bezeichnungen verwendet werden und/oder von lokalen Erzeugern als Warenzeichen eingetragen wurden. Die besondere Aufmerksamkeit galt dabei denjenigen Drittländern, in denen missbräuchliche Verwendungen am häufigsten beobachtet wurden, und die zugleich die wichtigsten Märkte für diese Erzeugnisse sind.

Im Unterschied zu den Waren- und Markenzeichen ist bei den g.A. der Bezug zum geografischen Gebiet zu berücksichtigen. Warenzeichen können verkauft und ortsunabhängig verwendet werden. Nicht aber geografische Angaben. Warenzeichen sind exklusive Individualrechte. Dagegen kann die geografische Angabe von allen Erzeugern des betreffenden Ortes bzw. der betreffenden Region verwendet werden.

Geografische Angaben stärken den Wettbewerb. In Europa sind sie ein strategisches Instrument zur Weiterentwicklung der Landwirtschaft. Auch auf internationaler Ebene können geografische Angaben die wirtschaftliche Entwicklung begünstigen; dies gilt besonders für Grunderzeugnisse, die weltweit gehandelt werden. Ein gutes Beispiel ist der Kaffee. Der internationale Handel mit Kaffee ist fast völlig liberalisiert, aber die Überproduktion hat zu einem weltweiten Preisverfall geführt. Nur für qualitativ hochwertigen Kaffee aus einem bestimmten geografischen Gebiet können höhere Preise erzielt werden. Dieses Beispiel zeigt, dass durch geografische Angaben oder ähnliche Maßnahmen Klasse statt Masse gefördert wird.

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