Leitlinienentwurf für Breitbandnetzwerke

Die EU-Kommission hat einen Leitlinienentwurf zur Handhabung von Beihilfen für Breitbandtechnologien veröffentlicht. Mitgliedstaaten und Interessenvertreter können bis zum 22. Juni 2009 Stellung nehmen. Ziel ist die Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen der nächsten Generation. Im Wesentlichen soll die staatliche Förderung ländlichen und abgelegenen Gebieten zu Gute kommen, die für Marktanbieter wenig Investitionsanreize bieten.

„Mein Ziel ist es, einen klaren und vorhersehbaren Rahmen für die Anwendung von EU-Beihilferegelungen in diesem strategisch wichtigen Sektor zur Verfügung zu stellen. Dies ist in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage umso wichtiger, als Investitionen in diese wichtige Infrastruktur kurzfristig den wirtschaftlichen Aufschwung unterstützen und langfristig der europäischen Wettbewerbsfähigkeit zugute kommen“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Kroes. Mit den Bestimmungen des Beihilferechts wird zudem sichergestellt, dass durch den Eingriff der öffentlichen Hand keine privaten Investitionen verdrängt werden und Wettbewerb auch in solchen Gebieten entsteht, in denen Verbraucher zuvor keine Wahlmöglichkeiten hatten.

Die EU-Kommission unterscheidet zwischen Gebieten ohne Breitbandanschluss (weiße Gebiete), Gebieten, in denen lediglich eine Netzwerkinfrastruktur besteht (graue Gebiete) und Gebieten, in denen wenigstens zwei miteinander in Wettbewerb stehende Breitbandinfrastrukturen existieren (schwarze Gebiete). Mit Blick auf die staatliche Förderung bewertet die EU-Kommission die schwarzen Gebiete dabei kritische als die weißen. Nun sind die Mitgliedstaaten und Interessenvertreter aufgerufen, die vorgeschlagenen Regelungen und Bedingungen für die staatliche Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen zu kommentieren. In Kürze werden die Mitgliedstaaten auch zur Teilnahme an einem multilateralen Treffen zu diesem Thema eingeladen werden.

Der Entwurf der Breitbandleitlinien ist abrufbar hier.

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