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Kommission schlägt Stärkung der Finanzaufsicht in Europa vor

Hinterher weiß man es immer besser: Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung zur europäischen Finanzaufsicht vorgelegt. Sie schlägt darin Reformen an der derzeitigen Struktur der Finanzdienstleistungsausschüsse vor, insbesondere die Schaffung eines Europäischen Rates für Systemrisiken (European Systemic Risk Council, ESRC), eines Europäischen Finanzaufsichtssystems (European System of Financial Supervisors, ESFS) und neuer europäischer Aufsichtsbehörden. Die zur Umsetzung dieser Vorschläge erforderlichen Rechtsvorschriften sollen im Herbst folgen. Die Kommission fordert alle interessierten Kreise auf, bis zum 15. Juli zu dieser Mitteilung Stellung zu nehmen.

Im Bereich Finanzdienstleistungen existieren derzeit drei Ausschüsse, die für die Beaufsichtigung auf Mikroebene (d.h. die Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute) zuständig sind, allerdings nur beratende Funktionen besitzen: der Ausschuss der Europäischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS), der Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS) und der Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden, oft auch nur als „Stufe-3-Ausschüsse“ im Lamfalussy-Verfahren bezeichnet. Eine Einrichtung, die für die Beaufsichtigung von Systemrisiken (Aufsicht auf Makroebene) in Europa zuständig wäre, fehlt hingegen.

Die de Larosière-Gruppe, die von Präsident Barroso damit beauftragt wurde, Vorschläge für die Finanzaufsicht in Europa zu unterbreiten, legte ihren Bericht am 25. Februar 2009 vor. Darin wurde vorgeschlagen, als Eckpfeiler einer verbesserten europäischen Finanzaufsicht das ESFS und den ESRC ins Leben zu rufen. Wie in der Mitteilung der Kommission an die Frühjahrstagung des Europäischen Rates „Impulse für den Aufschwung in Europa” vom 4. März angekündigt, stützt die Kommission ihr weiteres Vorgehen auf die de Larosière-Vorschläge und hat sich in diesem Zusammenhang dazu verpflichtet, bis Ende Mai eine Mitteilung zur Finanzaufsicht vorzulegen. Die entsprechenden Legislativvorschläge werden im Herbst folgen.

Das in dieser Mitteilung vorgeschlagene Finanzaufsichtssystem ruht auf zwei Säulen:

  • einem Europäischen Rat für Systemrisiken (ESRC), der Risiken für die Stabilität des Finanzsystems insgesamt überwachen und bewerten soll („Aufsicht auf Makroebene”). Der ESRC wird frühzeitig vor sich abzeichnenden Systemrisiken warnen und erforderlichenfalls Empfehlungen zur Eindämmung dieser Risiken ausgeben. Mit der Einsetzung des ESRC würde einer der größten Schwachstellen, die in der Krise zutage getreten sind, nämlich der Anfälligkeit des Finanzsystems gegenüber zusammenhängenden, komplexen sektoralen und sektorübergreifenden Systemrisiken entgegengewirkt und
  • einem Europäischen Finanzaufsichtssystem (ESFS) für die Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute („Aufsicht auf Mikroebene”), bestehend aus einem Netzverbund, in dem die nationalen Finanzaufsichtsbehörden mit den neuen Europäischen Finanzaufsichtsbehörden, die aus den bestehenden Ausschüssen für Banken, Wertpapiere und Versicherungen und betriebliche Altersversorgung hervorgehen sollen, zusammenarbeiten („Aufsicht auf Mikroebene”).

Das ESFS wird auf Aufgabenteilung und gegenseitiger Unterstützung beruhen und neben der Beaufsichtigung von Einzelunternehmen auf nationaler Ebene gewisse Aufgaben auf europäischer Ebene bündeln. Es soll harmonisierte Vorschriften sowie kohärente Aufsichtspraktiken und eine kohärente Durchsetzung fördern. Dem Netz sollten die Prinzipien Partnerschaft, Flexibilität und Subsidiarität zugrunde liegen. Ferner sollte es das Vertrauen zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden stärken und zu diesem Zweck u.a. sicherstellen, dass die Aufsichtsbehörden des Aufnahmemitgliedstaats bei der Festlegung von Strategien in den Bereichen Finanzmarktstabilität und Anlegerschutz ein Wort mitzureden haben und grenzübergreifenden Risiken so besser entgegengewirkt werden kann.

Die Umsetzung der oben beschriebenen Abläufe muss überwacht und ihre Wirksamkeit sorgfältig bewertet werden. Spätestens drei Jahre nach Schaffung dieser beiden Säulen des in der Mitteilung vorgeschlagenen europäischen Finanzaufsichtsrahmens (allerspätestens aber 2013) sollte eine umfassende Überprüfung stattfinden. Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden darüber entscheiden, ob zur Stärkung von ESRC und ESFS weitere Schritte erforderlich sind.

Die Kommission bittet alle interessierten Kreise, bis zum 15. Juli zu den darin enthaltenen Vorschlägen Stellung zu nehmen. Alle Beiträge sollten gerichtet werden an: http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2009/fin_supervision_may_en.htm

José Manuel Barroso: „Eine bessere Beaufsichtigung der grenzübergreifenden Finanzmärkte ist aus ethischen wie ökonomischen Gründen unverzichtbar. Aus diesem Grund habe ich Jacques de Larosière und seine Gruppe um Erstellung ihres Berichts gebeten. Die heute von der Kommission vorgelegten Vorschläge sollen das Vertrauen wiederherstellen, künftigen Krisen vorbeugen und Wachstum und Beschäftigung schützen. Das neue System wird der EU und ihren Mitgliedstaaten dabei helfen, sowohl Problemen bei grenzübergreifend tätigen Unternehmen als auch der Akkumulierung von Risiken im Finanzsystem insgesamt entgegenzuwirken. Ich bin höchst erfreut, dass die Mitgliedstaaten den de Larosière-Bericht auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rats einhellig befürwortet haben. Ich fordere die Staats- und Regierungschefs der EU nun dringend auf, die heute von uns vorgeschlagenen konkreten Schritte samt des dafür vorgesehenen Zeitplans auf der Juni-Tagung des Europäischen Rats zu billigen, damit die neue Architektur 2010 voll funktionsfähig ist.“

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