Geografische Besonderheiten des EU-Zollgebiets

Das Zollgebiet entspricht grundsätzlich dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten. Historische, wirtschaftliche oder geografische Besonderheiten führen jedoch bei einigen der fünfzehn Mitgliedstaaten zu Besonderheiten, die im Beitrag dargestellt werden.

Dieser Beitrag betrifft die Europäische Union vor der Osterweiterung.

Innerhalb der Europäischen Union ist der Export von Waren grundsätzlich frei. Es darf kein Einfuhrzoll oder eine vergleichbare Behinderung des Imports verhängt werden. Es darf grundsätzlich auch kein Verbot oder eine Behinderung bei der Einfuhr bestimmter Waren geben. Verboten sind

  • zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und Ausfuhrzölle und Abgabe gleicher Wirkung zu erheben und
  • mengenmäßige Beschränkung oder Maßnahme gleicher Wirkung bei der Ein- und der Ausfuhr.

Als zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörend gilt das Gebiet des Fürstentums Monaco. Das Fürstentum Andorra, die Republik San Marino und die Türkei sind weder Mitgliedsstaaten der EG noch gehören sie zum Zollgebiet der Gemeinschaft. Allerdings besteht zwischen der EG und jedem dieser Länder eine Zollunion (damit gelten diese Gebiete faktisch als zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörend).

Abweichungen zwischen dem Zoll- und dem Staatsgebiet sowie erläuternde Anmerkungen zu den einzelnen EG-Mitgliedstaaten

Mitgliedstaat zum
Zollgebiet der Gemeinschaft gehörende Gebiete
Gebiete,
die nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehören
Dänemark   Färöer-Inseln nördlich von
Schottland und Grönland
Deutschland   Büsingen (Schweizer
Zollgebiet)
Helgoland (deutsch-britisches Kolonialabkommen von
1890)
Finnland Ålandinseln in der Ostsee  
Frankreich das Gebiet der französischen Republik einschließlich der
vier überseeischen Departements:

  • Guadeloupe und Martinique in der Karibik,
  • Insel La Reunion im Indischen Ozean östlich von
    Madagaskar und
  • Guayana in Südamerika

Monaco

die französischen Gebietskörperschaften

  • Saint Pierre et Miquelon vor Neufundland
  • Insel Mayotte im Indischen Ozean

sowie die überseeischen Gebiete

  • Französisch Polynesien
  • Neukaledonien, beide im Pazifischen Ozean,

sowie die französischen Süd- und Antarktisgebiete

Irland erfasst wird das Gebiet der
Republik Irland, Nordirland als Teil des Vereinigten
Königreichs gehört ebenfalls zum Zollgebiet der
Gemeinschaft
 
Italien   die Gemeinden Livigno und
Campione d’Italia an der Grenze zur Schweiz, Teil des Luganer
Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio sowie
Vatikanstadt/Heiliger Stuhl (souveräner Staat)
Niederlande das Gebiet des Königreichs der
Niederlande in Europa
die außereuropäischen Hoheitsgebiete der Niederlande in der
Karibik
Aruba sowie die Niederländischen Antillen

  • Bonaire
  • Curacao
  • Sint-Maarten
  • Daba
  • Sint Eustatius
Portugal Azoren und Madeira im
Atlantischen Ozean
 
Spanien die Kanarischen Inseln die an der nordafrikanischen
Mittelmeerküste gelegenen Gebiete von Ceuta und Melilla
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

Insel Man/Isle of Man
Kanalinseln

  • Guernsey
  • Jersey
  • Alderny
  • Sark-Inseln
Gibraltar

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