Archiv der Kategorie: Umwelt

Förderung energieeffizienter Technologien

Andris Piebalgs, EU-Kommissar für Energie, hat Einzelheiten zum Europäischen Strategieplan für Energietechnologie bekannt gegeben. In seiner Rede anlässlich der EU Energy and Law Conference am 25. Januar wies Piebalgs darauf hin, dass Europa die Chance verpasst habe, eine Führungsposition am neuen, mehrere Milliarden Euro umfassenden Markt für CO2-arme und energieeffiziente Technologien einzunehmen.

„Obwohl die Fördermittel für Energie im Siebten Rahmenprogramm im Vergleich zum Sechsten Rahmenprogramm verdoppelt wurden, gibt es eindeutige Anzeichen dafür, dass die USA, Japan und China in diesem Bereich schneller voranschreiten“, betonte der EU-Kommissar. „Europa ist dabei, sich eine wichtige Chance entgehen zu lassen. Das europäische Engagement bei der Bekämpfung des Klimawandels – im Rahmen des Emissionshandels – sollte als Sprungbrett für die Entwicklung eines innovationsbasierten Energiesektors genutzt werden, der im weltweiten Vergleich führend ist und in hohem Maße den Export sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Europa fördert“, so Piebalgs weiter.

Um die Weichen für eine Spitzenposition Europas im Hinblick auf die nächste Generation von CO2-armen und erneuerbaren Energien zu stellen, arbeitet die Kommission an einem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie, der klare Zielsetzungen für die europäische Energieforschung und -technologie vorgeben soll. Die Zielsetzungen umfassen u. a. die Weiterentwicklung von Biokraftstoffen der zweiten Generation, um mit diesen eine uneingeschränkt wettbewerbsfähige Alternative zu Kohlenwasserstoffen zu schaffen. Außerdem sollen großmaßstäbliche Offshore-Windanlagen kurzfristig Wettbewerbsfähigkeit erlangen, damit sie die Grundlagen für ein europäisches Offshore-Supernetz schaffen können.

Darüber hinaus wird der Plan auch in weiteren Bereichen klare Ziele setzen: Förderung der Fotovoltaik zur Ausschöpfung des Potenzials der Sonnenenergie, raschere Fortschritte bei Kernkraftwerken der vierten Generation und bei der künftigen Fusionstechnologie sowie Entwicklung nachhaltigerer Kohle- und Gastechnologien, insbesondere Kohlenstoffabscheidung und -speicherung. „Hierbei handelt es sich lediglich um Beispiele. In diesem Jahr werden wir ein konkretes Programm vorschlagen, um die vorhandenen Ressourcen besser koordinieren sowie gezielter und konzentrierter nutzen zu können und bei Bedarf mehr zu investieren“, so Piebalgs.

Die Kommission beabsichtigt, bei der Erstellung des Plans Interessenvertreter wie einschlägige europäische Technologieplattformen und RP7-Beratergruppen zu konsultieren. Es wird außerdem eine öffentliche Konsultation stattfinden, und die Kommission hofft, den europäischen Staats- und Regierungschefs die endgültige Version des Plans auf ihrem Frühjahrsgipfel im Jahr 2008 vorstellen zu können.

Partikelfilter-Zuschuss

Seit 1. Juni 2010 können Dieselfahrerinnen und -fahrer, die ihr Fahrzeug mit einem Partikelfilter nachgerüstet haben, einen Zuschuss in Höhe von 330 Euro erhalten. Innerhalb des ersten Monats wurden bereits über 30.000 Anträge gestellt. Das Bundesumweltministerium empfiehlt Dieselfahrerinnen und
-fahrern, ihre Fahrzeuge möglichst bald nachzurüsten. Das Förderprogramm reicht für etwa 160.000 Nachrüstungen.

Die Anträge müssen online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingehen (www.pmsf.bafa.de). Ausgezahlt wird in der Reihenfolge der beim BAFA eingegangenen vollständigen Antragsunterlagen.

Die Förderrichtlinie und weitere Informationen zum Thema sind im Internet unter www.bafa.de sowie www.bmu.de/partikelfilter zu finden. Fragen beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAFA montags bis donnerstags von 8.30 bis 16.00 Uhr und freitags von 08.30 bis 14.30 Uhr unter Telefon 030/3 46 46 54 80. Für Anrufe auf diese Nummer fallen Festnetzgebühren an.

Kommission untersagt Einfuhr von Gen-Reis

Die Europäische Kommission hat ein Einfuhrverbot für nicht genehmigten und gentechnisch veränderten Langkornreis beschlossen. Es betrifft einen aus den USA importierten nicht genehmigten so genannten „GVO LL Reis 601“ (GVO für gentechnisch veränderter Organismus). Mit sofortiger Wirkung darf damit nur solcher US-Reis in die EU eingeführt werden, dem ein zugelassenes Labor unter Anwendung gültiger Testmethoden die „Abwesenheit von LL Reis 601“ bescheinigt hat.

Diese Entscheidung hat die EU-Kommission getroffen, nachdem sie vom US-Landwirtschaftministerium informiert worden war, dass nicht genehmigter gentechnisch veränderter Reis in US-Handelsware gefunden wurde.

„Strenge EU-Gesetze stellen sicher, dass gentechnisch veränderte Produkte eine wissenschaftliche Zulassung durchlaufen, bevor sie auf den europäischen Markt gelangen“, sagte EU-Verbraucherkommissar Markos Kyprianou. „Es gibt keine Ausnahme für nicht zugelassene GVOs. Verbraucher in der EU können sich auf den hohen Schutz verlassen, den ihnen unsere Regeln sichert.“

Am 18. August wurde die EU-Kommission von US-Behörden in Kenntnis gesetzt und hat umgehend weitere Informationen von den USA und der „LL Reis 601“ produzierenden Firma Bayer verlangt. Da das Ausmaß der betroffenen Lieferkette derzeit nicht bekannt ist, hat die EU-Kommission sofortige Notfallmaßnahmen beschlossen. Innerhalb von 10 Tagen wird sie die Entscheidung an Experten der Mitgliedsländer weiterleiten. Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit hat sich am 25. August zu einer Dringlichkeitssitzung getroffen.

Die Mitgliedstaaten haben die von der EU-Kommission getroffenen Maßnahmen gegen den US-Import von Gen-Reis gebilligt. Die Importbeschränkungen erfolgten als Reaktion auf das Auffinden von nicht genehmigtem GVO-Reis (GVO für gentechnisch veränderter Organismus) auf dem US-Markt. Seit der letzten Augustwoche darf nur noch solcher US-Lankornreis in die EU eingeführt werden, dem ein zugelassenes Labor unter Anwendung gültiger Testmethoden die Abwesenheit des so genannten „GVO LL Reis 601“ bescheinigt hat.

Die EU-Kommission hat die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, Kontrollen an den EU-Grenzen einzurichten und so sicherzustellen, dass nur Lankornreis mit dem entsprechendem Zertifikat aus den USA importiert wird. Lieferungen ohne Zertifikat werden entweder zurück in die USA gesandt oder zerstört. Die Maßnahmen bleiben zunächst sechs Monate in Kraft und werden anschließend noch einmal überprüft.

Umweltstrategie für den Mittelmeerraum

Die Europäische Kommission hat heute eine langfristige Umweltstrategie zur Säuberung und zum Schutz des Mittelmeerraums vorgestellt. Mit der wachsenden Umweltbelastung, etwa durch Verschmutzung und Bebauung, verschlechtert sich der Zustand dieses einzigartigen Ökosystems zunehmend. Die durch den Libanon-Konflikt verursachte Ölkatastrophe hat erst kürzlich ein Schlaglicht auf die Verwundbarkeit der Umwelt in dieser Region geworfen. Die wachsende Umweltproblematik im Mittelmeerraum bedroht sowohl die Gesundheit von 143 Millionen Küstenbewohnern als auch die langfristige Entwicklung der wichtigsten maritimen Wirtschaftszweige wie Fischfang und Tourismus.

Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte: „Wir müssen uns für die wirtschaftliche Entwicklung des Mittelmeerraums und für den Schutz der Gesundheit der Menschen in der Region einsetzen. Dazu gibt es absolut keine Alternative. Unsere Strategie zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen der EU, unseren Nachbarn im Mittelmeerraum und den betreffenden internationalen Organisation neu zu beleben und auszubauen. Nur so können wir die Umwelt und die natürlichen Ressourcen im Mittelmeerraum langfristig schützen. Gelingt uns dies nicht, so hat dies möglicherweise irreparable Schäden zur Folge.“

Benito Ferrero-Waldner, Kommissarin für Außenbeziehungen und die Europäische Nachbarschaftspolitik, erklärte : „Zusammenarbeit im Umweltschutz ist ein wichtiger Aspekt des Dialogs mit unseren Mittelmeerpartnern seit Beginn des Barcelona-Prozesses. Ambitionierte Umweltziele sind Teil jener Aktionspläne, die wir im Rahmen unserer Nachbarschaftspolitik mit ihnen
vereinbaren. Es ist essentiell, dass wir alle zusammenarbeiten, um unsere gemeinsame Zukunft zu sichern. Deshalb haben wir auch vereinbart, uns für ein dekontaminiertes Mittelmeer bis 2020 einzusetzen. Umweltpolitik ist ein sehr gutes Beispiel für einen Bereich, in dem wir nur Erfolg haben können, wenn wir eng mit unseren Nachbarn zusammenarbeiten.“

Zunehmende Umweltbelastung im Mittelmeerraum

427 Millionen Menschen leben in den 22 Ländern und Gebieten, die an Europas größtes Meer, das Mittelmeer, grenzen. Darüber hinaus besuchen jedes Jahr 175 Millionen Touristen die Region. Das Wohlbefinden dieser Menschen hängt davon ab, wie gesund ihre Umwelt ist. Aber trotz nahezu dreißig Jahren internationaler Umweltschutzbemühungen ist das Mittelmeer noch immer gefährdet und sein Zustand verschlechtert sich weiterhin mit der zunehmenden Umweltbelastung.

Die Verschmutzung durch Industrie, Schifffahrt und private Haushalte sowie die Zerstörung der Ökosysteme an den Küsten, wenn Wälder z. B. Bauvorhaben weichen müssen, sind Beispiele für diese Umweltbelastung. Nach derzeitigen Vorhersagen sind bis 2025 möglicherweise 50 % der Mittelmeerküste bebaut. Insgesamt werden die jährlichen Folgekosten der Umweltschäden auf mehr als 3 % des Bruttoinlandsproduktes einiger nordafrikanischer Länder geschätzt.

Die umweltpolitischen Herausforderungen sind bekannt, und es gibt auch Lösungsansätze. Dennoch konnten die internationalen Maßnahmen bislang nicht ihre volle Wirkung entfalten, da entweder finanzielle Mittel fehlten, viele Länder der Umweltpolitik keinen hohen Stellenwert einräumten, nur ein begrenztes öffentliches Umweltbewusstsein vorhanden war oder die verantwortlichen Stellen nicht ausreichend zusammenarbeiteten.

Die Ölkatastrophe sowie andere Umweltverschmutzungen, die der jüngste Libanon-Konflikt nach sich gezogen hat, verdeutlichen die Notwendigkeit einer kohärenten Strategie, die sowohl einzelnen Vorfällen als auch langfristigen Umweltbelangen in der Mittelmeerregion Rechnung trägt.

Die Strategie

Der Bedarf an Umweltmaßnahmen im Mittelmeerraum übersteigt bei weitem die zur Verfügung stehenden Mittel. Die internationalen Organisationen, die Gebergemeinschaft und vor allem die Anrainerstaaten müssen daher ganz beachtliche zusätzliche und koordinierte Anstrengungen unternehmen, wenn das Mittelmeer sauberer werden soll. In diesem Zusammenhang versucht die Kommission, ihre eigenen Bemühungen und begrenzten Ressourcen auf diejenigen Gebiete zu konzentrieren, in denen sie einen echten Mehrwert schaffen kann.

Folgendes sind die wichtigsten Ziele der Strategie:

  • Verringerung der Verschmutzung in der gesamten Region
  • Förderung einer nachhaltigen Nutzung des Meeres und der Küste
  • Entwicklung der Umweltzusammenarbeit der Nachbarländer
  • Unterstützung der Partnerländer im Bereich des Umweltschutzes durch den Aufbau geeigneter Einrichtungen und die Einführung wirksamer
    Maßnahmen
  • Einbindung der NRO und der Öffentlichkeit in die Entscheidungsfindung bei relevanten Umweltthemen

Diese Ziele sollen im Einklang mit der Europäischen Nachbarschaftspolitik und der Partnerschaft Europa-Mittelmeer anhand folgender vier Maßnahmen erreicht werden: finanzielle Unterstützung durch bestehende und bereits geplante EU-Förderprogramme; vertiefter Dialog mit den Vertretern der Region; verstärkte Koordination mit anderen Organisationen und Partnern; Weitergabe von Erfahrungen, die die EU im Rahmen ihrer Umweltschutzmaßnahmen im Mittelmeerraum und in anderen Regionen gesammelt hat.

Horizont 2020 – ein Neubeginn

Eine wichtige Grundlage der Strategie bildet die Initiative „Horizont 2020“, mit der die Hauptursachen für die Verschmutzung im Mittelmeerraum bis zum Jahr 2020 angegangen werden sollen. Anlässlich des 10. Jahrestags der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft (Euromed) in Barcelona haben die Staats- und Regierungschefs der Partnerländer vergangenes Jahr ihre Unterstützung zugesagt. Um diese Initiative in die Tat umzusetzen, gründet die Kommission nun ein Bündnis von Partnern.

Die Mittelmeerstrategie umfasst eine detaillierte Ausarbeitung von Horizont 2020. Die geplanten Maßnahmen sind in vier Rubriken unterteilt:

  • Projekte zur Bekämpfung der wichtigsten Verschmutzungsursachen: Der Schwerpunkt wird zunächst auf Industrieemissionen sowie städtischen Abfällen und Abwässern liegen, die bis zu 80 % für die Verschmutzung des Mittelmeeres verantwortlich sind.
  • Ausbau der Kapazitäten: Die Nachbarländer sollen bei der Einrichtung nationaler Umweltbehörden unterstützt werden, die in der Lage sind, Umweltvorschriften auszuarbeiten und zu überwachen.
  • Forschung: Mit dem Forschungsbudget der Kommission soll ein breites Wissen über relevante Umweltthemen für den Mittelmeerraum aufgebaut und weitergegeben werden.
  • Monitoring: Es sollen Indikatoren entwickelt werden, um den Erfolg von Horizont 2020 zu überwachen.

Zeitplan für die Umsetzung

Die Strategie umfasst einen vorläufigen Zeitplan für die Umsetzung der ersten Stufe von Horizont 2020 bis zum Jahr 2013. Mit Unterstützung der finnischen EU-Präsidentschaft werden die Partner zunächst zum vorgeschlagenen Zeitplan konsultiert, und die endgültige Fassung soll dann auf der Tagung der Euromed-Umweltminister am 20. November in Kairo verabschiedet werden. Diese Tagung der Euromed-Umweltminister findet erstmals außerhalb der EU statt.

CO2-Emissionen neuer PKWs gesunken

Ein Tropfen auf den heißen Stein: Die Kohlendioxid-(CO2-)Emissionen der in der EU-15 verkauften neuen Personenkraftwagen sind weiter gesunken. Gemäß dem am 29. August 2006 veröffentlichten Jahresbericht der Europäischen Kommission über die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen lagen die durchschnittlichen Emissionen im Jahr 2004 12,4 % unter dem Niveau von 1995 (2003 waren sie um 11,8 % geringer als 1995 gewesen).

Der Bericht begrüßt diese Fortschritte, unterstreicht jedoch, dass die Industrie große zusätzliche Anstrengungen unternehmen muss, um ihrer Verpflichtung nachzukommen, die durchschnittlichen CO2-Emissionen bis 2008/9 auf 140g/km zu reduzieren – eine Senkung um rund 25 % gegenüber dem Niveau von 1995.

Der Straßenverkehr ist für mehr als ein Fünftel aller CO2-Emissionen in der EU verantwortlich, wobei mehr als die Hälfte dieser Emissionen auf Personenkraftwagen entfällt. Die CO2-Emissionen aus dem Straßenverkehr sind seit 1990 um 22 % gestiegen, insbesondere aufgrund der zunehmenden Zahl der Autos auf den Straßen und der jährlich zurückgelegten Kilometer.

Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission und für Unternehmen und Industrie zuständiges Kommissionsmitglied, erklärte: ?Die Automobilhersteller haben seit 1995 kontinuierliche und wesentliche Fortschritte gemacht. Die Situation ist nicht befriedigend. Ich fordere die Automobilhersteller dringend auf, ihre Bemühungen zu verstärken. Wir verlangen, dass die Industrie ihre Zusagen einhält.?

Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte weiter: ?Um den Klimawandel zu bekämpfen und unseren Kyoto-Verpflichtungen nachzukommen, müssen wir die CO2-Emissionen aus dem Verkehr verringern – ein Sektor, dessen Emissionen erheblich zu den Gesamtemissionen beitragen. Ich schätze die Bemühungen einiger Automobilhersteller, Personenkraftwagen mit geringerem CO2-Ausstoß zu vermarkten. Ich richte den dringenden Appell an die Automobilindustrie, sich verstärkt um die Erreichung des Ziels der freiwilligen Vereinbarung von 140 g CO2/km zu bemühen. Dies wird ausschlaggebend dafür sein, ob das Ziel der Gemeinschaft von 120 g CO2/km bis 2012 erreicht werden kann.?

Die Kommissionsmitglieder Verheugen und Dimas betonten, dass, wenn die Industrie ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, die Kommission Maßnahmen – auch rechtlicher Natur – erwägen müsste, um die Erreichung der erforderlichen CO2-Verringerungen zu gewährleisten.

Die EU-Strategie zur Verminderung der CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen umfasst drei Kernbereiche. Den wichtigsten bilden die freiwilligen Verpflichtungen der europäischen, japanischen und koreanischen Automobilhersteller-Verbände, bis 2008 (europäische Hersteller) und 2009 (japanische und koreanische Hersteller) die CO2-Emissionen ihrer Personenkraftwagen auf einen Durchschnittswert von 140 g/km zu verringern. Die anderen beiden Kernbereiche der Strategie sind die Verbraucherinformation (hauptsächlich durch die Angabe des Kraftstoffverbrauchs von Kraftfahrzeugen) und steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Fahrzeuge mit dem geringsten Kraftstoffverbrauch.

Die Verpflichtungen der europäischen, japanischen und koreanischen Hersteller sind eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung der EU-15 bei der Erreichung ihres Ziels im Rahmen des Kyoto-Protokolls, die Treibhausgase mit Einfluss auf den Klimawandel bis 2012 um 8 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Kraftfahrzeuge verursachen mehr als 10 % der CO2-Emissionen in der EU.

Seit sie 1999 und 2000 ihre Verpflichtungen eingegangen sind, haben ACEA und JAMA kontinuierliche Fortschritte bei der Verringerung der CO2-Emissionen erzielt, auch wenn diese 2003 und 2004 geringer waren als in den vorhergehenden Jahren. KAMA konnte 2004 eine erhebliche Verringerung und somit das gesetzte Zwischenziel erreichen.

Trotz dieser Fortschritte müssen jedoch alle drei Verbände weiterhin beträchtliche Anstrengungen unternehmen, um das Ziel von 140g CO2/km bis 2008/9 zu erreichen. In den verbleibenden Jahren bis zum Ablauf der Frist müssen die jährlichen Minderungsraten bei ACEA und KAMA 3,3 % und bei JAMA 3,5 % betragen.

Die Kommission nimmt derzeit auf der Grundlage einer Folgenabschätzung und unter Berücksichtigung der Arbeiten der hochrangigen Expertengruppe CARS 21 eine Überprüfung der Strategie und der vorhandenen Optionen zur weiteren Verringerung der CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen in der EU-25 vor. Die überarbeitete Strategie wird sich auf ein integriertes Konzept zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen stützen, das verschiedene Beteiligte einbezieht und sich unter anderem auch mit Fahrzeugtechnologie, Kraftstoffen, Infrastruktur und Fahrverhalten befasst. Die Kommission hat kürzlich eine Online-Konsultation eingeleitet, um die Meinungen der Öffentlichkeit über Maßnahmen zu weiteren Einsparungen beim Kraftstoffverbrauch von Personenkraftwagen und zur weiteren Verringerung deren CO2-Emissionen einzuholen. Eine Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat über das Ergebnis dieser Überprüfung soll in der zweiten Hälfte dieses Jahres vorgelegt werden.

Einnahmen aus „Umweltsteuern“ gesunken

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, betrugen die Einnahmen aus „umweltbezogenen Steuern“ nach Angaben der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen im Jahr 2005 rund 55 Milliarden Euro. Davon entfielen 40,1 Milliarden Euro auf die Mineralölsteuer, 8,7 Milliarden Euro auf die Kraftfahrzeugsteuer und 6,5 Milliarden Euro auf die Stromsteuer. Gegenüber dem Vorjahr gab es — wie auch im Jahr 2004 — einen leichten Rückgang der Einnahmen um 881 Millionen Euro (-1,6%).

Der Anteil der umweltbezogenen Steuereinnahmen an den gesamten Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte (im Jahr 2005 insgesamt 489,2 Milliarden Euro) hat sich in diesem Zeitraum geringfügig um 0,4 Prozentpunkte auf 11,3% vermindert.

Die Zusammenfassung der drei genannten Steuerarten zu „umweltbezogenen Steuern“ folgt einer auf internationaler Ebene gebräuchlichen Abgrenzung, die alle Steuern zusammenfasst, die den Energieverbrauch, die Emissionen, den Verkehr oder schädliche Stoffausbringungen (Pestizide oder ähnliches) besteuern, unabhängig von den Beweggründen für die Einführung der Steuer oder von der Verwendung der Einnahmen.

Daher umfassen die so abgegrenzten Umweltsteuern zum Beispiel die gesamten Mineralölsteuereinnahmen und nicht nur den Anteil, der sich durch die zum 1.4.1999 in Kraft getretenen Gesetze zur ökologischen Steuerreform (Ökosteuer) ergeben hat. Die Ökosteuer enthält die Einführung der Stromsteuer sowie eine schrittweise Erhöhung der Mineralölsteuersätze in den Jahren 1999 bis 2003. Die Steuersätze liegen derzeit zum Beispiel für unverbleites und schwefelarmes Benzin bei 65,45 Cent je Liter, für schwefelarmen Dieselkraftstoff bei 47,04 Cent.

Die von 2004 auf 2005 gesunkenen Einnahmen sind auf eine deutlich rückläufige Entwicklung bei der Mineralölsteuer (-4,0%) und einen leichten Rückgang bei der Stromsteuer (-2,0%) zurückzuführen, während die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer um 12,1% anstiegen. Bei der Mineralölsteuer wiederum war die Verringerung der besteuerten und damit der im Inland abgesetzten Mengen an Benzin und Dieselkraftstoffen maßgeblich. Im genannten Zeitraum ist beispielsweise die Menge an versteuertem Benzin von 33,1 Millionen Kubikmeter auf 30,7 Millionen Kubikmeter und damit um 7,4% zurückgegangen, die Menge des versteuerten Dieselkraftstoffes verminderte sich um 4,5%. Beim leichten Heizöl gab es im Jahr 2005 nur geringe Änderungen im Vergleich zum Vorjahr; beim Erdgas, der vierten mengenmäßig bedeutsamen Mineralölart, ist die versteuerte Menge dagegen um 4,1% gestiegen.

Entscheidend für den Einnahmeanstieg bei der Kraftfahrzeugsteuer war, dass zum 1.1.2005 Erhöhungen für wenig schadstoffreduzierte Personenkraftwagen wirksam wurden. Zugleich stieg der Bestand an Kraftfahrzeugen insgesamt um knapp 400 000 oder 0,7% auf 54,9 Millionen.

Im Hinblick auf den Verkehr ist darauf hinzuweisen, dass sich in den versteuerten Mengen nicht unbedingt entsprechende Entwicklungen des Kraftstoffverbrauchs im Inland oder der Fahrleistungen widerspiegeln. Insbesondere bei größeren Preisunterschieden zwischen In- und Ausland spielt der Tanktourismus in den grenznahen Gebieten eine nicht unbeträchtliche Rolle. Darüber hinaus ist seit Jahren ein Umstieg auf sparsamere Dieselfahrzeuge festzustellen, so dass nur bedingt Rückschlüsse auf die Fahrleistungen gezogen werden können. In Bezug auf den Absatz von Heizöl sind insbesondere witterungsbedingte Temperaturunterschiede von Jahr zu Jahr sowie die Preisentwicklung zu beachten.

Kristalline Kieselsäurepartikel in der Atemluft

Für über 2 Millionen Beschäftigte vieler verschiedener Sektoren in Europa wird die erste europäische multisektorale Vereinbarung gelten. Sie dient zum Schutz der Arbeitnehmer, die kristallinen Kieselsäurepartikeln in der Atemluft ausgesetzt sind, was zur Silikose führen kann. Diese Lungenerkrankung kann tödlich verlaufen. Die Silikose steht auch im Zusammenhang mit anderen gefährlichen Erkrankungen, wie dem Emphysem und Lungenkrebs.

Durch die Vereinbarung soll die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber kristallinem Kieselsäurestaub durch gute Arbeitsverfahren verringert werden. Die Vereinbarung wurde in Anwesenheit des EU-Kommissars für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Vladimír Špidla, von den Sozialpartnern (Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern) unterzeichnet.

Kristalline Kieselsäure ist ein Mineral mit einem Anteil von 12 % an der Erdrinde und kommt bei zahlreichen Tätigkeiten wie Sprengen, Abpacken und Mischen von Stoffen, Mahlen und Verglasen vor. Das Einatmen kristalliner Kieselsäure kann zur Silikose führen. Die heutige Vereinbarung wird für die Arbeitnehmer der meisten Sektoren gelten, in denen kristalline Kieselsäure verwendet wird. Dazu zählen die Sektoren Baustoffe, Mineralgewinnung, Zement, Gießereien, Glas, Keramik, Mineralwolle, Natursteine, Mörtel, Betonfertigteile und Erze. Die Vereinbarung gilt auch für mit diesen Sektoren verbundenen Tätigkeiten wie Materialumschlag, Lagerung und Transport.

»Erstmals wurde von den Sozialpartnern nach ihren eigenen Verfahren eine Vereinbarung ausgehandelt, die sich auf mehrere Branchen erstreckt. Ich möchte sie zu solch einer wertvollen Vereinbarung beglückwünschen. Sie wird die arbeitenden Menschen in vielen Sektoren schützen und dazu beitragen, dass für sie bessere Verfahren angewandt werden, was in ihren Arbeitsbedingungen einen wirklichen Unterschied machen wird«, so Kommissar Špidla.

Etwa 13 europäische Arbeitgeberorganisationen werden zusammen mit der EMCEF (Europäische Föderation der Bergbau-, Chemie- und Energiegewerkschaften) und dem EMF (Europäischer Metallgewerkschaftsbund), der Europäischen Vereinigung Industrieminerale IMA Europe und dem Dachverband der europäischen Bergbauindustrie Euromines die Vereinbarung unterzeichnen.

Gemäß der Vereinbarung werden Arbeitgeber und Beschäftige sowie die Arbeitnehmervertreter gemeinsam ihr Bestes dafür tun, dass auf Betriebsebene gute Verfahren angewandt werden, soweit dies machbar ist. Das Verzeichnis der guten Verfahren wird laufend angepasst und aktualisiert werden. Ein paritätischer Begleitausschuss wird über Fragen zur Anwendung und Auslegung der Vereinbarung entscheiden.

Er wird außerdem branchenweise über die Anwendung des Textes Bericht erstatten; der Bericht geht an die Mitgliedorganisationen, die Europäische Kommission und die Arbeitsschutzbehörden der Mitgliedstaaten.

Sechs Monate nach der Unterzeichnung tritt die Vereinbarung zunächst für vier Jahre in Kraft; anschließend wird sie automatisch immer wieder für zwei Jahre erneuert. Falls irgendwann EU-Rechtsvorschriften für kristalline Kieselsäure vorgeschlagen werden, werden die Unterzeichner der Vereinbarung gemeinsam über deren Folgen für die Vereinbarung beraten.