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Petra Sitte zum Vorschlag Open Access

Am 24. März 2011 hat der Bundestag über den Gesetzentwurf der SPD über ein vertraglich nicht abdingbares Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Veröffentlichungen beraten. Die Reden der Bundestagsabgeordneten wurden (wie in vielen anderen Fällen auch) nicht gehalten, sondern zu Protokoll erklärt (der Redetext wurde eingereicht, die Rede gilt damit als gehalten). Da es die erste Lesung war, wurde zunächst nur entschieden, dass der Vorschlag an verschiedene Ausschüsse (Recht, Bildung, Forschung und Technologiefolgenabschätzung sowie Kultur und Medien)  verwiesen wird. Diese Ausschüsse werden den Vorschlag weiter beraten.


Rede Dr. Petra Sitte (Diplom-Volkswirtin), DIE LINKE

Sehr geehrte Damen und Herren,

Man kann es nicht oft genug wiederholen: Ergebnisse von öffentlich geförderter Wissenschaft werden heute all zu oft in privatwirtschaftlichen Wissenschaftsverlagen publiziert. Dafür erhält der Verlag bis zu 80 % seiner Kosten durch Zuschüsse des Autors oder Herausgebers abgesichert. In der Regel geben Wissenschaftler diese Kosten an ihre Auftrags- und Arbeitgeber, also erneut die öffentliche Hand, ab. Bei stetig steigenden Endpreisen kaufen dann die Bibliotheken und Archive der Wissenschaftseinrichtungen wiederum mit öffentlichen Geldern diese Publikationen. Falls ihr Etat dafür ausreicht.

Durch diese Praxis werden die Verlage mehrfach aus der öffentlichen Hand subventioniert. Weiter wird es für Wissenschaftseinrichtungen immer schwerer, Forschungsergebnisse auch in den Archiven bereitzustellen. Durch diese Praxis wird öffentliches Geld privatisiert und freier Informations- und Wissensfluss eingeschränkt.

Einem Versuch, dieses System zu durchbrechen, stehe ich deshalb zunächst immer positiv gegenüber. Entsprechend begrüße ich grundsätzlich den Gesetzentwurf der SPD zum Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Publikationen.

Würde Wissenschaftlern ein solches Recht unabdingbar eingeräumt, wäre die Grundlage dafür geschaffen, dass Wissenschaftler mit der Zweitveröffentlichung ihrer Forschungsergebnisse eine allgemein zugängliche Wissensdatenbank ohne Bezahlschranken aufbauen könnten. Es wäre ein großer Schritt auf dem Weg zur Förderung und Durchsetzung von Open Access Publikationen.

Der Entwurf der SPD steht im Einklang mit den Forderungen des Bundesrates und der Allianz der Wissenschaftsorganisationen, die beide seit 2006 beziehungsweise Sommer 2010 die Einführung eines Zweitverwertungsrechts vorschlagen. Auch wird die Zweitverwertung explizit als Recht des Urhebers und nicht als Pflicht ausgestaltet. Es sollte also mit der gängigen Rechtsauslegung der Wissenschaftsfreiheit kompatibel sein, die diese interpretiert als Freiheit der Wissenschaftler, über die Art und Weise der Veröffentlichung ihrer Forschungsergebnisse zu entscheiden.

Um es ganz klar und deutlich zu sagen: die Einführung eines Rechtes auf Zweitveröffentlichung stärkt die Urheber. Kein Verlag darf von ihnen verlangen, alle Veröffentlichungsrechte exklusiv und auf Dauer abzutreten.

Dennoch, der Entwurf der SPD geht an einigen Stellen nicht weit genug. Es ist mir nicht ersichtlich, warum das Zweitverwertungsrecht nur für Beiträge in Sammelwerken und Periodika gelten soll. Auch Monographien wie Doktorarbeiten oder Habilitationsschriften werden aus öffentlichen Mitteln gefördert. Warum muss ein zweifelsfrei dringend nötiges Zweitverwertungsrecht an den §38 angebunden sein, der sich auf Sammelwerke beschränkt?

Auch die unterschiedlichen Embargofristen bei Erst- und Zweitverwertung mit sechs beziehungsweise zwölf Monaten erschließen sich mir noch nicht. Warum sieht der Entwurf im Vergleich zum bestehenden §38 (1) die Verkürzung auf ein halbes Jahr nur bei Periodika, nicht aber bei Sammelwerken vor? Ist eine Embargofrist überhaupt nötig oder könnten wir nicht etwa auf Formatgleichheit der Zweitpublikation verzichten und dafür die Embargofristen deutlich verkürzen oder weglassen?

Nicht zuletzt erscheint mir die Beschränkung des Zweitverwertungsrechts auf nichtkommerzielle Publikationen problematisch. Geschäftsmodelle wie hybrides Publizieren, in der nur die digitale Version der Publikation frei zugänglich ist, der Kauf des gedruckten Werks aber kostenpflichtig ist, werden so schwieriger durchzuführen sein.
Das von der SPD verfolgte richtige Ziel, durch die Einführung eines Zweitverwertungsrecht Open Access Publikationen zu erleichtern und zu fördern, wird so teilweise gefährdet.

Dies ist übrigens ein Punkt, den es generell zu bedenken gilt: Ein Zweitverwertungsrecht erleichtert Open Access. Eine umfassende Open Access Strategie aber ist damit nicht erreicht. Damit offener Zugang(!) zu wissenschaftlichen Publikationen in der Breite möglich wird, muss Open Access als Nutzungsrecht verstanden werden. Da von würden auch Wissenschaftler in ihrer Recherche profitieren, die dann aber gegebenenfalls zur Open Access-Publikation ihrer Ergebnisse verpflichtet werden sollten. Dass dies im gegebenen rechtlichen Rahmen viel schwieriger umzusetzen ist als der von der SPD vorgeschlagene erste Schritt, ist mir bewusst. Wir sollten dennoch hier nicht stehen bleiben.


Hier geht es zur Homepage von Dr. Petra Sitte.

Open Access-Resolution der Universität Freiburg

Die Universität unterstützt freien und gleichberechtigten Zugang zu Ergebnissen wissenschaftlichen Arbeitens und hat hierzu folgende Information versandt:

Die Universität Freiburg hat als Volluniversität des 21. Jahrhunderts den Auftrag, zukunftsträchtige Innovationen zu entwickeln und die Bildung künftiger Generationen zu gewährleisten. Sie steht zu ihrer Verpflichtung, das Wissen und die gemeinsame Leistung ihrer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund unterstützt die Universität so genannte Open Access-Publikationsmodelle (engl. „offener Zugang“). Sie sieht darin eine Möglichkeit, allen Menschen einen freien und gleichberechtigten Zugang zu den Ergebnissen wissenschaftlichen Arbeitens zu ermöglichen und gleichzeitig für die optimale Verbreitung wissenschaftlicher Ergebnisse zu sorgen.

Universitätsrektor Prof. Hans-Jochen Schiewer betont daher: „Forschungsergebnisse, die aus öffentlich geförderten Projekten hervorgehen, müssen der Allgemeinheit zugänglich sein. Die Open-Access-Politik der Allianz der Wissenschaftsorganisationen in Deutschland weist hier den richtigen Weg.“

Mit der Publikationsplattform FreiDok der Universitätsbibliothek (www.freidok.uni-freiburg.de) verfügt die Universität Freiburg über eine – auch im internationalen Vergleich – hervorragende Möglichkeit der Publikation im Open Access-Verfahren. So erreichte FreiDok im „Ranking Web of World Repositories“ Platz 47 der institutionellen Repositorien, an Universitäten oder Forschungseinrichtungen betriebene Dokumentenserver, weltweit (Stand: 01/2010). FreiDok ermöglicht sowohl Primärpublikationen („goldener Weg“) als auch Sekundärveröffentlichungen („grüner Weg“). Im Zuge der wachsenden Bedeutung von Open Access-Publikationen wird das Publikationsportal FreiDok in seiner Funktionalität laufend erweitert und an die aktuellen Anforderungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angepasst.

Open Access-Veröffentlichungen in anerkannten und wissenschaftlich geprüften Medien erreichen einen höheren Grad an allgemeiner Verfügbarkeit als vergleichbare Veröffentlichungen in zugangsbeschränkten Medien. Publikationen im Open Access-Verfahren steigern somit auch die Verfügbarkeit der jeweiligen wissenschaftlichen Arbeiten und machen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die dahinter stehende Universität nach außen hin sichtbar. Hinzu kommt: Seit Mitte der 1990er Jahre sind die Preise für Zeitschriften vor allem im naturwissenschaftlichen Bereich immer weiter gestiegen, so dass Universitätsbibliotheken mehrfach Journale abbestellen mussten. Zunehmend eingeschränkte Zugriffsmöglichkeiten auf relevante wissenschaftliche Informationen waren die Konsequenz.

Daher ermuntert und unterstützt die Universität Freiburg ihre Forscherinnen und Forscher ausdrücklich, ihre wissenschaftlichen Ergebnisse auf dem Weg des Open Access der weltweiten Wissenschaftsgemeinschaft sowie der allgemeinen Öffentlichkeit zu präsentieren. Dabei sollten sie als Urheber auf einen Selbstbehalt der Verwertungsrechte für die elektronischen Versionen bestehen. Die Universitätsbibliothek Freiburg bietet dazu Beratung und Unterstützung an.

Den vollständigen Wortlaut der Freiburger Resolution finden Sie bei der Max-Planck-Gesellschaft.

Fraunhofer IESE beteiligt sich an europäischer Open-Source-Qualitätsoffensive

Das Fraunhofer IESE unterstützt als einer von insgesamt acht Konsortialpartnern das europäische Projekt QualOSS – Quality of Open Source Software. Gegenstand ist ein Qualitätsprüfungssystem für Open-Source-Software. Es umfasst eine umfassend empirisch validierte Methodik sowie geeignete Werkzeuge zur automatisierten Qualitätsprüfung. Das Projekt hat ein Gesamtvolumen von knapp 3 Mio. Euro und läuft zunächst bis zum 31. März 2009.

Das innerhalb des 6. EU-Forschungsrahmenprogramms geförderte Projekt QualOSS – Quality of Open Source Software hat die Entwicklung einer Art „Gütesiegel“ für Open-Source-Software zum Ziel. Anhand der Bewertung mittels QualOSS sollen Anwender von Softwaresystemen auf einfache Art ermitteln können, zu welchem Grad eine bestimmte Open-Source-Lösung ausgewählten Anforderungen genügt.

Dabei ist insbesondere an nicht-funktionale Qualitätsanforderungen wie zum Beispiel Robustheit und Zukunftsfähigkeit gedacht. So analysiert QualOSS auch Faktoren wie die Aktivität der Entwicklergemeinde einer Open-Source-Lösung, da dies direkte Konsequenzen auf die langfristige Nutzbarkeit der entstehenden Software hat. Die erste Phase des Projekts wurde bereits abgeschlossen; wichtige Entscheidungskriterien der Industrie und geeignete Bewertungswerkzeuge liegen damit vor.

QualOSS vernetzt insgesamt acht europäische Forschungs- und Industriepartner aus Belgien, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Spanien. Das Fraunhofer IESE als unabhängiger Experte für professionelles Software-Qualitätsmanagement und Software-Testen bringt seine ausgewiesene Kompetenz in Bezug auf die messbasierte Bewertung von Software und Systemen in das Projekt ein. „Die strategische Bedeutung von Open-Source-Software wächst in vielen Unternehmen und Verwaltungen. Basierend auf Erkenntnissen, die wir im Rahmen unserer Mitarbeit in QualOSS gewinnen, können wir Unternehmen noch gezielter bei der Auswahl von Open-Source-Software unterstützen“, so Dr. Jürgen Münch, Hauptabteilungsleiter für den Bereich Qualitätsmanagement am Fraunhofer IESE.

Der Einsatz von Open-Source-Software wird immer häufiger als Alternative zu proprietärer Software gesehen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Zum einen liegt Open-Source-Software in einer änderbaren Form vor und kann an die Bedürfnisse der Anwenderorganisation angepasst werden. Zum anderen bietet Open-Source-Software zu vergleichsweise moderaten Anschaffungskosten reichlich Funktionalität, die andernfalls selbst entwickelt oder aus proprietären Quellen teurer zugekauft werden müsste. Allerdings sind mit dem Einsatz von Open-Source-Software spezifische Risiken verbunden. Dies betrifft insbesondere Überlegungen hinsichtlich der Einsatzreife und der Zukunftsfähigkeit, aber auch rechtliche Aspekte wie Gewährleistungs- oder Lizenzfragen. Daher sollten derlei Kriterien in Bezug auf konkrete Unternehmensziele bewertet werden, um Open-Source-Software so gewinnbringend und so risikoarm wie möglich einzusetzen.