Archiv der Kategorie: Finanzen

Neues Finanzierungsinstrument der EU und EIB

Beim jährlichen Forum der Europäischen Investitionsbank, das in diesem Jahr unter dem Motto „in Energie investieren, den Klimawandel bewältigen“ in Ljubljana (Slowenien) stattfand, gaben Europäische Kommission und Europäische Investitionsbank den Start der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF) bekannt, die den Abschluss einer Reihe gemeinsamer Initiativen von EIB und Europäischer Kommission darstellt.

Mit dieser Form der Finanzierung sollen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte in Europa umfangreiche zusätzliche Mittel erhalten. Der Schwerpunkt der ersten RSFF-Finanzierungsvorhaben liegt auf Technologien für erneuerbare Energien, einer der Prioritäten der Kreditvergabe der Bank im Jahr 2007.

EIB-Präsident Philippe Maystadt und das für Wissenschaft und Forschung zuständige Kommissionsmitglied Janez Potočnik lobten, dass aus der RSFF prioritär die Bereiche der europäischen Forschung gefördert werden sollen, in denen für Spitzenleistungen und Innovation bislang am meisten getan wurde und die für Europa mit einem erheblichen Marktführungspotenzial verbunden sind. Neben den Technologien für erneuerbare Energien wird die Fazilität Projekten in den Bereichen Biotechnologie, Maschinenbau, Fertigung und Kraftfahrzeugtechnik, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie europäischen Forschungsinfrastrukturen zugute kommen.

Die ersten RSFF-Darlehen der EIB gehen an Projekte, die die Effizienz erneuerbarer Energien, Kraftfahrzeugtechnik, Maschinenbau und Biotechnologie zum Gegenstand haben. Erheblicher Finanzierungsbedarf zeichnet sich darüber hinaus in prioritären Bereichen der Lissabon-Agenda und des 7. EU-Rahmenprogramm sowie bei den europäischen Technologieplattformen und den gemeinsamen Technologieinitiativen ab. Hauptnutznießer der RSFF-Darlehen werden Unternehmen mittlerer Größe und KMU, daneben aber auch Großunternehmen und öffentlich-private Einrichtungen sein.

Die RSFF ist eine von der Europäischen Kommission und der EIB entwickelte, innovative kreditgestützte Fazilität, die als Teil des 7. EU-Rahmenprogramms und der EIB-Initiative “Innovation 2010” am 5. Juni 2007 aus der Taufe gehoben wurde. Sie erhöht die Kapazitäten für die Risikofinanzierung bei Projekten im Bereich Forschung, technologische Entwicklung, Demonstration und Innovation (FEI) um 10 Mrd. EUR. Kommission und EIB werden je bis zu einer Milliarde Euro für die Fazilität bereitstellen, die ihrerseits für die erwarteten Darlehen und Bürgschaften der EIB von mehreren Milliarden Euro das erforderliche Kapital liefern wird. Die Kommission stellt ihren Anteil über das 7. Rahmenprogramm zur Verfügung.

Die EIB wird die RSFF in enger Zusammenarbeit mit allen größeren in der Unternehmensförderung tätigen National- und Regionalbanken der EU abwickeln. Durch die Teilung des Kreditrisikos wird die Fazilität die Wirksamkeit der EIB-Finanzierungen erheblich steigern. Dies wird die Möglichkeiten von Banken und anderen Finanzmittlern zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation ausweiten.

KfW-Programm Erneuerbare Energien wieder geöffnet

Die staatliche Förderung klimafreundlicher Technologien wird deutlich erhöht. Das Bundesumweltministerium und die KfW legen neue Förderbedingungen für innovative Erneuerbare Energien auf. Der Bund gewährt Tilgungszuschüsse von bis zu 30 Prozent bei großen Solarkollektoren.

Im KfW-Programm „Erneuerbarer Energien“ werden ab dem 1. Mai wesentlich attraktivere Förderungen für große Solarkollektoren zur Heizungsunterstützung, zur solaren Kühlung und zur Bereitstellung von industrieller Prozesswärme gelten. Mit zinsverbilligten KfW-Darlehen und Tilgungszuschüssen des Bundesumweltministeriums in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten werden diese Technologien ab 40 Quadratmeter Kollektorfläche gefördert.

Fortgeführt wird außerdem die Förderung von großen Biomasseanlagen und Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie. Darüber haben das Bundesumweltministerium und die KfW einen bis 2011 geltenden Vertrag abgeschlossen.

Außerdem gibt es einen neuen „Innovationsbonus“ für große solarthermische Anlagen. Das Bundesumweltministerium stellt für diese Förderungen in diesem Jahr 213 Millionen Euro zur Verfügung &endash; so viel wie nie zuvor. Damit können Investitionen von rund zwei Milliarden Euro im privaten und gewerblichen Bereich ausgelöst werden.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: „Mit dem Innovationsbonus erleichtern wir besonders innovativen Technologien den Eintritt in den Wärmemarkt. Wir stärken damit die Förderung von gewerblichen und privaten Investitionen.“ Detlef Leinberger, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe und unter anderem zuständig für die Umweltschutzförderung, betont: „Das verbesserte und erweiterte Förderangebot von Bundesumweltministerium und KfW wird dazu beitragen, einen Investitionsschub bei den Erneuerbaren Energien im Wärmesektor zu bewirken!“

Nach der Genehmigung des Programms durch die Europäische Kommission ist das KfW-Programm „Erneuerbarer Energien“ im gewerblichen Bereich ab dem 1. Mai wieder geöffnet. Finanziert werden Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse ab 100 kW Nennwärmeleistung und Tiefengeothermieanlagen mit zinsverbilligten Darlehen und Tilgungszuschüssen. Neu eingeführt wurde eine wesentlich attraktivere Förderung für große Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung, solaren Kühlung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme ab 40 Quadratmeter Kollektorfläche. Neben den von der KfW bereit gestellten Darlehen können Tilgungszuschüsse in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten für große Solarkollektoren beantragt werden.

Antragsteller können zusätzlich eine Förderung für neu errichtete oder zu erweiternde Nahwärmenetze erhalten, die zu mindestens 50 Prozent mit regenerativer Wärme gespeist werden.

Am 1. Mai 2007 startet auch der „Innovationsbonus“. Privatleute und Unternehmen, deren Anlagen besondere Qualitätsanforderungen erfüllen, können damit die Fördersumme verdreifachen. Diese neue Regelung gilt &endash; je nach Anlagentyp &endash; für Solarkollektoren von 20 bis 40 qm Kollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung, solaren Kühlung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme. Förderanträge können ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de abgerufen werden.

Die Förderung von Unternehmen und Freiberuflern erfolgt über die KfW Förderbank. Informationen dazu sind unter www.kfw-foerderbank.de oder im Infocenter der KfW Förderbank zum Ortstarif unter 01801/33 55 77 erhältlich.

Allgemeine Informationen zur Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmebereich sind unter www.erneuerbare-energien.de abrufbar.

Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung

Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung verabschiedet. Mit dem Artikelgesetz werden die Vorgaben der Koalitionsvereinbarung und die Beschlüsse von Genshagen umgesetzt.

Das Fördervolumen und die Förderintensität der besonders für mittelständische Unternehmen wichtigen ERP-Wirtschaftsförderung bleiben uneingeschränkt erhalten. Durch stärkere Einbeziehung des Know how der KfW in der Refinanzierung wird außerdem eine Effizienzsteigerung ermöglicht.

Für die Abführung von 2 Mrd. Euro an den Bundeshaushalt erhält das ERP-Sondervermögen einen vollständigen Ausgleich. Das Vermögen bleibt also in seiner ursprünglichen Höhe bestehen und kann mit seinen Erträgen künftig sowohl die Förderkraft als auch den Substanzerhalt sicherstellen.

Kernelemente des Gesetzentwurfs sind:

  • Grundlage der Förderung ist weiterhin ein jährliches Wirtschaftsplangesetz, das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erarbeitet wird. Das Parlament bleibt in bewährter Weise beteiligt.
  • Das BMWi bleibt der Verwalter des ERP-Sondervermögens.
  • Zur vollständigen Kompensation der Abführung von 2 Mrd. Euro an den Bundeshaushalt werden dem Sondervermögen vom BMF zusätzliche Kapitalanteile in der KfW in Höhe von 1 Mrd. Euro übertragen. Zugleich löst das Sondervermögen Rückstellungen in Höhe von 1 Mrd. Euro auf, weil der Bund
    entsprechende Risiken und Lasten trägt.
  • Der Bund übernimmt im Rahmen der Neuordnung ca. 14 Mrd. Euro Verbindlichkeiten des ERP-Sondervermögens und Forderungen in nominal gleicher Höhe. Damit führt die Bundesregierung die Politik der Integration der Schulden der Sondervermögen in die Bundesschuld fort.
  • Die KfW erhält von dem frei verfügbaren Vermögen des ERP-Sondervermögens in Höhe von 9,3 Mrd. Euro die Hälfte als Eigenkapital. Die andere Hälfte erhält sie als Nachrangdarlehen.
  • Das neu in der KfW angelegte Kapital des Sondervermögens bleibt weiterhin
    ausdrücklich der Wirtschaftsförderung gewidmet. Darüber wird die KfW
    jährlich berichten.
  • Das Sondervermögen erhält von der KfW für die Überlassung von Eigenkapital eine Vergütung bzw. für das gewährte Nachrangdarlehen eine Verzinsung in Höhe von zusammen mindestens 590 Mio. Euro jährlich. Damit ist es nicht nur möglich, die Wirtschaftsförderung des Sondervermögens in Volumen und Intensität, sondern auch das Vermögen selbst in seiner Substanz zu erhalten, was die Grundvoraussetzung für die Dauerhaftigkeit der Förderung
    ist.

Erneuerbare Energien – Marktanreizprogramm

Das Bundesumweltministerium stellt in diesem Jahr 213 Millionen Euro zur Förderung von Solarkollektoren, Biomassekesseln und Geothermie-Anlagen zur Verfügung. Mit den Mitteln aus dem Marktanreizprogramm können Investitionen von rund zwei Milliarden Euro im privaten und gewerblichen Bereich ausgelöst werden.

Die neue Förderrichtlinie legte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel heute in Berlin vor. „Das Marktanreizprogramm setzt zusammen mit dem Gebäudesanierungsprogramm den besten Anreiz für Investitionen in innovative Energietechnologien im Wärmemarkt. In diesem Jahr haben wir die Mittel auf einen neuen Rekordbetrag aufgestockt. Das Programm leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und sorgt zudem für neue Arbeitsplätze gerade im Handwerk“, sagte Gabriel.

Mit dem Marktanreizprogramm werden Investitionen in innovative Technologien erneuer¬barer Energien im Wärmebereich durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen unter¬stützt. In der neuen Richtlinie sind die Einzelheiten der Förderung von Solarkollektoren, Biomassekesseln, Biomasse- und Geothermie-Heizkraftwerken und Nahwärmenetzen geregelt. Die Förderrichtlinie tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraus¬sichtlich Mitte Januar in Kraft. Für private Antragsteller ist das Programm damit geöffnet. Für freiberufliche und gewerbliche Antragsteller findet die Richtlinie erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission Anwendung.

Über die Anträge auf Investitionskostenzuschüsse entscheidet im Auftrag des Bundes¬umweltministeriums das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Basisvergütung wird für Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung (40 Euro2Fm2, mindestens 275 Euro je Anlage), Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung (70 Euro/ m2), Pelletskessel (24 Euro/ kW Nennwärmeleistung), Hackschnitzelanlagen (pauschal 500 Euro je Anlage) und Scheitholzvergaserkessel (pauschal 750 Euro je Anlage) gewährt.

Wer bereits im Jahr 2006 einen Förderantrag beim BAFA gestellt hat, der wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurde, kann nunmehr einen erneuten Antrag stellen. In diesem Fall richtet sich der Investitionskostenzuschuss nach der alten Förderrichtlinie vom 12. Juni 2006.

Das Antragsverfahren für die Basisförderung ist drastisch vereinfacht worden. Die Antragstellung erfolgt zusammen mit dem Verwendungsnachweis (Rechnung) erst dann, wenn die Anlage betriebsbereit ist. Dies ermöglicht ein bürgerfreundliches Verfahren und verkürzt die Bearbeitungszeiten. Antrag und
Abrechnung werden in einem Schritt bearbeitet.

Nur wer über die Basisförderung hinaus gefördert werden und einen Innovationsbonus erhalten will, muss einen entsprechenden Antrag vor Baubeginn beim BAFA stellen. Das gilt etwa für solarthermische Anlagen mit 20 bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohnungen oder bei anderen Gebäuden mit mindestens 500 Quadratmeter Nutzfläche. Solche Anlagen können mit dem dreifachen Förderbetrag unterstützt werden. Die doppelte Basisförderung können Solaranlagen erhalten, die Prozesswärme und solare Kühlung bereitstellen. Das gilt auch für Biomassekessel mit Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung.

Auch die Förderung von großen Biomasse- und Geothermie-Heizkraftwerken einschließlich der Nahwärmenetze soll in 2007 fortgeführt werden. Hierzu bedarf es aber noch der Genehmigung durch die EU-Kommission.

Weitere Informationen: Das Hintergrundpapier „Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien — Neue Förderrichtlinie verabschiedet“ ist im Internet unter www.erneuerbare-energien.de abrufbar. Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind in Kürze unter www.bafa.de zu finden.

Kommission genehmigt Investitionszulagengesetz 2007

Die Europäische Kommission hat entschieden, dass eine der größten regionalen Beihilferegelungen Deutschlands, das Investitionszulagengesetz 2007, mit den Beihilfevorschriften in Artikel 87 EG-Vertrag im Einklang steht. Dies gilt für 2006 eingeleitete Investitionsvorhaben. Die übrigen Bestimmungen der Regelung, die nach 2006 eingeleitete Vorhaben betreffen, werden unter die neue Gruppenfreistellungsverordnung für regionale Investitionsbeihilfen fallen. Die letztgenannten Vorhaben müssen damit künftig weder bei der Kommission angemeldet noch von ihr genehmigt werden.

Im Juni 2006 meldete Deutschland bei der Kommission eine Nachfolgeregelung für Beihilfen im Rahmen des derzeitigen Investitionszulagengesetzes an. Dieses Gesetz ermöglicht die steuerliche Förderung von Investitionsvorhaben in den neuen Bundesländern und in Berlin. Für das Investitionszulagengesetz 2007 stehen jährlich schätzungsweise 580 Mio. € bereit.

Durch das Investitionszulagengesetz werden Erstinvestitionsvorhaben im Bereich des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen oder des Beherbergungsgewerbes in den Bundesländern Berlin (ab 2007 mit Einschränkungen), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gefördert.

Begünstigt sind folgende Erstinvestitionen:

  • Anschaffung und Herstellung neuer, abnutzbarer, beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
  • Anschaffung neuer Gebäude, Eigentumswohnungen, im Teileigentum stehende Räume und anderer Gebäudeteile.

Die angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsgüter müssen in den begünstigten Betrieben 5 Jahre verbleiben (Zugehörigkeit zum Anlagevermögen, Verbleib im Fördergebiet, max. 10% private Nutzung).

Investitionen werden grundsätzlich mit einem Zulagensatz von 12,5% gefördert. Für Investitionen im Randgebiet gilt ein Zulagensatz von 15%.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt ein besonderer Fördersatz von 25%. Für KMU-Betriebsstätten im Randgebiet gilt ein Fördersatz von 27,5%.

Das InvZulG 2007 setzt die zum Jahresende 2006 auslaufende Investitionsförderung nach dem InvZulG 2005 fort. Danach werden betriebliche Investitionen im Verarbeitenden Gewerbe und in den Produktionsnahen Dienstleistungen gefördert. Dabei knüpfen die Fördervoraussetzungen im Wesentlichen an die bisherigen Bestimmungen an. Erstmalig förderfähig sind auch Betriebe des Beherbergungsgewerbes. Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften i.S. des Einkommensteuergesetzes und mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Fördergebiete nach dem InvZulG 2007 sind die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Förderfähig sind Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen sowie des Beherbergungsgewerbes:

Produktionsnahe Dienstleistungen i.S. des Gesetzes sind Betriebe der Datenverarbeitung und Datenbanken, Betriebe der Forschung und Entwicklung, Betriebe der Markt- und Meinungsforschung, Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung und technische Fachplanung, Büros für Industrie-Design, Betriebe der technischen, physikalischen und chemischen Untersuchung, Betriebe der Werbung und Betriebe des fotografischen Gewerbes.

Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind Betriebe der Hotellerie, Jugendherbergen und Hütten, Campingplätze und Erholungs- und Ferienheime.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Ich freue mich, dass die Kommission eine Regelung genehmigen konnte, durch die Investitionen in Ostdeutschland und in Berlin gefördert werden. Bei dieser Gelegenheit möchte ich die anderen Mitgliedstaaten dazu ermutigen, dem Beispiel Deutschlands zu folgen und die neue Gruppenfreistellungsverordnung für regionale Beihilfen nicht nur für Routinefälle, sondern auch für ehrgeizigere Projekte zu nutzen, damit alle Vorteile dieser Verordnung voll ausgeschöpft werden.“

Die Entscheidung der Kommission deckt denjenigen Teil des Investitionszulagengesetzes 2007 ab, der sich auf Erstinvestitionsvorhaben bezieht, die nach der Veröffentlichung des Gesetzes am 20. Juli 2006 und vor Ende 2006 eingeleitet worden sind bzw. werden. Die Anwendung des Gesetzes auf diese Vorhaben entspricht den Leitlinien für regionale Beihilfen aus dem Jahr 1998 sowie der Fördergebietskarte für Deutschland für die Jahre 2004 bis 2006. Durch das neue Gesetz wird insbesondere der Anreizeffekt der Maßnahme verstärkt.

Deutschland hat die Kommission von seiner Absicht in Kenntnis gesetzt, die neue Gruppenfreistellungsverordnung für regionale Investitionsbeihilfen für denjenigen Teil des Investitionszulagengesetzes 2007 heranzuziehen, der nach dem 31. Dezember 2006 eingeleitete Vorhaben betrifft. Das Investitionszulagengesetz 2007 läuft Ende 2009 aus.

EU investiert in Forschung auf dem Gebiet der Grid-Technologien

Die Europäische Kommission hat am 19. September den Startschuss für 23 neue Forschungsprojekte zu Grid-Technologien gegeben, für die EU-Mittel in Höhe von 78 Millionen Euro unter der Haushaltslinie Technologien der Informationsgesellschaft des Sechsten Rahmenprogramms bereitgestellt werden.

Mit Grid-Technologien werden Computer, Datenarchive, Softwareprogramme, wissenschaftliche Instrumente und sonstige Geräte miteinander verknüpft. Dadurch werden Anwender aus der ganzen Welt und von verschiedenen Unternehmen in einem einzigen virtuellen Unternehmen zusammengebracht, in dem sie unmittelbar Wissen austauschen und einfach auf gemeinsame Daten zugreifen und diese speichern können. Die Grid-Technologie ermöglicht den Anwendern außerdem die Nutzung der Rechenleistung aller mit dem Grid verbundenen Computer. Die EU-finanzierte Forschung in diesem Bereich kommt der Automobil-, der Luft- und Raumfahrt- und der Pharmaindustrie ebenso zugute wie dem Finanz- und Mediensektor.

Die für Informationsgesellschaft und Medien zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding zweifelt nicht am Wert der Grid-Technologien für die europäische Wirtschaft. Grids und dienstleistungsorientierte Architekturen sind entscheidende Grundtechnologien für weltweite Produktivität und Wachstum, sagt sie. Sie werden die heutige Infrastruktur der Informations- und Kommunikationstechnologie flexibler machen. Die Unternehmen können dadurch rascher auf neue Anforderungen reagieren und Innovationen hervorbringen. Beispielsweise ist es konkurrierenden Herstellern mit gemeinsamen Zulieferern dank der Grid-Technologien möglich, voll integrierte technische Umgebungen zu entwickeln, welche die kommerziellen Interessen sämtlicher Parteien schützen und ihre gemeinsame Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Derzeit befindet sich die Grid-Technologie noch in einer Übergangsphase, von der Nutzung im Bereich Forschung und Hochschulen zur Nutzung umfassenderer Anwendungen in der Wirtschaft. Das Projekt BEinGRID (Business Experiments in GRID) erhielt einen Zuschuss in Höhe von 15,7 Millionen EUR. Es zielt auf die Erleichterung dieses Prozesses und die Förderung einer umfassenderen Einführung der Technologie am Arbeitsplatz ab. BEinGRID wird hierzu 18 Versuche zur Grid-Technologie in mehreren Sektoren durchführen. Die daraus resultierenden Fallstudien werden hoffentlich eine Quelle der Inspiration für andere Unternehmen sein. Die Versuche wurden aus verschiedenen Schlüsselsektoren als beste Kandidaten für GRID-Erfolgsstories ausgewählt und wir erwarten enorme wirtschaftliche Auswirkungen auf die europäische IKT-Industrie, so Diego Pavia, Koordinator von BEinGRID.

British Telecom (BT) ist an einem BEinGRID-Versuch zur Nutzung von Grid-Technologien im Bereich Online-Multiplayer-Gaming beteiligt. Wir sind erfreut über die verstärkte Unterstützung der Europäischen Kommission zur Förderung der Einführung von Webdiensten und Grid-Technologien in zahlreichen Wirtschaftssektoren, so Matt Bross, Chief Technology Officer bei BT. Da BT seinen Geschäftsbereich für konvergierte Netzdienste ausweitet, tragen derartige Initiativen zur Verwirklichung unserer Vision bei, zum Weltmarktführer für sichere und hochleistungsfähige netzwerkzentrierte IKT-Lösungen zu werden.

Ein weiteres Projekt, das von der jüngsten Finanzierungsrunde profitiert, ist XtreemOS, das 14,2 Millionen EUR erhält. Das Ziel von XtreemOS besteht darin, ein Open-Source-Grid-Betriebssystem (mit der Bezeichnung XtreemOS), das virtuelle Organisationen unterstützen wird, zu entwerfen, implementieren, bewerten und zu vertreiben. XtreemOS, das auf der populären Linux-Open-Source-Software aufbaut, soll auf allen an dem Grid beteiligten Geräten installiert werden. Da sich die Anwender nicht mit den komplexen Fragen des Ressourcenmanagements eines Grid-Umfelds befassen müssen, wird XtreemOS die Beteiligung an einer virtuellen Organisation wesentlich vereinfachen. Die Entwicklung der Grid-Technologie hat hohe Priorität für die Kommission. Von 2002 bis 2006 hat sie 130 Millionen EUR allein in die Forschung und weitere 250 Millionen EUR in die Nutzung investiert. Der Sektor wird weiterhin beträchtliche Unterstützung unter dem Siebten Rahmenprogramm erhalten.

25,5 Mrd. Euro EU-Mittel für deutsche Regionen für 2007 bis 2013

Die künftige Förderung deutscher Regionen aus den EU-Strukturfonds steht jetzt fest. Danach erhalten die Regionen in den nächsten sieben Jahren genau 25.488.616.290 Euro. Der größte Anteil entfällt dabei auf die wirtschaftsschwächeren Regionen in den neuen Bundesländern, die 12,4 Mrd. Euro zur Verfügung haben werden. Die alten Bundesländer können rund 8 Mrd. Euro einsetzen. Die Bundesregierung hat für ihre Bundesprogramme weitere 5 Mrd. Euro eingeplant.

Die EU fördert ihre Regionen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem EFRE, und dem Europäischen Sozialfonds, kurz ESF. In Deutschland entfallen in der kommenden Fördeperiode knapp zwei Drittel der gesamten Mittel auf den EFRE. Die strategischen Ansätze der gesamten deutschen Regionalförderung werden erstmals in einem „Nationalen Strategischen Rahmenplan“ zusammengefasst, den Bund und Länder derzeit mit der Europäischen Kommission beraten.

EU-Strukturförderung 2007 – 2013 für Deutschland

Die Verteilung der deutschen EU-Strukturmittel basiert auf einem
innerstaatlichen Konsens zwischen Bund und Ländern. Die Mittel werden auf folgende Ziele

  • Konvergenz,
  • Phasing-Out und
  • Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

wie folgt verteilt:

Alle Angaben in Euro und laufenden Preisen
Land  Konvergenz  Phasing-Out  Reg. Wett.  Summe 
Brandenburg 1.107.445.977 1.011.536.226 -/- 2.118.982.203
Mecklenburg-Vorpommern 1.669.893.853 -/- -/- 1.669.893.853
Sachsen 3.089.170.560 873.829.060 -/- 3.962.999.620
Sachsen-Anhalt 1.802.648.802 773.074.203 -/- 2.575.723.005
Thüringen 2.106.697.012 -/- -/- 2.106.697.012
Baden-Württemberg -/- -/- 409.398.654 409.398.654
Bayern -/- -/- 885.993.891 885.993.891
Berlin -/- -/- 1.211.565.841 1.211.565.841
Bremen -/- -/- 231.061.373 231.061.373
Hamburg -/- -/- 126.421.681 126.421.681
Hessen -/- -/- 450.189.363 450.189.363
Niedersachsen -/- -/- 875.860.378 1.674.871.320
Nordrhein-Westfalen -/- 799.010.942 1.967.427.185 1.967.427.185
Rheinland-Pfalz -/- -/- 331.380.027 331.380.027
Saarland -/- -/- 284.002.775 284.002.775
Schleswig-Holstein -/- -/- 473.900.508 473.900.508
Bundesprogramm Verkehr 1.121.703.946 398.615.693 -/- 1.520.319.639
Bundesprogramm ESF 966.914.892 358.654.159 2.162.219.289 3.487.788.340
Gesamtsumme 11.864.475.042 4.214.720.283 9.409.420.965 25.488.616.290


Zur Aufteilung der Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums auf die EU-Staaten: vergleiche hier.