Archiv der Kategorie: Wettbewerbsrecht

Deutschland darf Land verschenken

Die Europäische Kommission hat Deutschland am 26. April 2006 die Genehmigung erteilt, Landbesitz kostenlos zu übertragen, um nachhaltige Naturschutzgebiete zu schaffen. Nur Land in Naturschutzgebieten, Nationalparks und in Biosphärenreservaten kommt für eine solche Übertragung in Frage. Die neuen Besitzer – die Bundesländer oder die Umweltschutzstiftungen bzw. -verbände – müssen diese Gebiete gemäß den Naturschutzzielen erhalten und entwickeln.

Mit der Genehmigung dieser Beihilferegelung hat die Kommission den Weg für die Schaffung nachhaltiger Naturschutzgebiete (größtenteils NATURA 2000-Gebiete) mit einer Gesamtgröße von bis zu 32 000 Hektar in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Niedersachsen frei gemacht. Die Übertragung erfolgt kostenlos, und es sind kontinuierlich strenge Naturschutzauflagen einzuhalten. Diese Naturschutzauflagen, die die wirtschaftliche Nutzung der Waldgebiete stark einschränken, bringen erhebliche Kosten mit sich. Förderungen im Rahmen der ersten und der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik wird es für diese Gebiete nicht geben.

Nur Übertragungen an Umweltschutzstiftungen und -verbände wurden als staatliche Beihilfen betrachtet, da diese Einrichtungen, zumindest am Rande, eine Wirtschaftstätigkeit ausüben. Der Hauptteil des Landes wurde den Bundesländern übertragen. Diese Übertragungen wurden als Umschichtungen innerhalb eines Bundesstaates und deshalb nicht als staatliche Beihilfen betrachtet.

Da der wirtschaftliche Wert des Landes nicht im Wege einer Ausschreibung oder einer von unabhängigen Schätzern durchgeführten Bewertung festgelegt worden ist, ist die Kommission der Ansicht, dass ein Restwert existiert, selbst wenn die Naturschutzauflagen berücksichtigt werden.

Die Hilfe wurde nach der bestehenden Praxis genehmigt, nach der Aufforstungsmaßnahmen aufgrund ihres sozialen Nutzens, ihrer positiven Auswirkungen auf die Umwelt, der Aufwertung des Waldes und der neuen Produkte, die sie ermöglichen, als positiv beurteilt werden. Daher werden Investitionsbeihilfen für nachhaltige Forstwirtschaft bis zu 100 % des Wertes des Landes genehmigt.

Einige kleine Gebiete werden auf Pachtbasis noch bis zum Vertragsende für landwirtschaftliche Zwecke genutzt. Danach sind landwirtschaftliche Tätigkeiten nicht mehr gestattet. Bei den Pachterträgen werden die Obergrenzen der De-minimis-Beihilfe eingehalten.

Joint Venture der Verlage Burda und Hachette in Polen genehmigt

Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung eines Joint Venture des deutschen Burda-Verlags und des französischen Hachette-Verlags im Rahmen der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach dem angemeldeten Zusammenschluss werden Burda und Hachette ihre Tätigkeiten auf dem Zeitschriftenmarkt in Polen zusammenlegen. Die Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die Gründung des Joint Venture den wirksamen Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) insgesamt noch in einem erheblichen Teil davon beeinträchtigen wird.

Der Burda-Verlag gibt in Polen, Russland, in der Ukraine, in der Tschechischen Republik, Rumänien und Kasachstan über angeschlossene Unternehmen Zeitschriften heraus. Das Unternehmen gehört zum deutschen Medienkonzern Hubert Burda Media, der weltweit in den Bereichen Kommunikation, Medien und Verlagswesen tätig ist.

Hachette ist ein zum Lagardère-Konzern gehöriger französischer Verlag für Verbrauchermagazine. Lagardère kontrolliert eine Gruppe von Unternehmen, die weltweit in zwei Bereichen tätig sind: (i) Kommunikation/Medien/Verlagswesen und (ii) Luft- und Raumfahrtindustrie und Spitzentechnologie.

Die Kommission kommt nach der Prüfung des geplanten Zusammenschlusses zu dem Schluss, dass dieser den wirksamen Wettbewerb auf dem Leser- und Inserentenmarkt für Zeitschriften in Polen nicht erheblich beeinträchtigen wird, da die horizontalen Überschneidungen zwischen den Verlagsgeschäften von Burda und Hachette im Zeitschriftenmarkt in diesem Mitgliedstaat beschränkt sind.

45 Mio. € Beihilfe an FIRST SOLAR für Solarmodulanlage in Deutschland genehmigt

Die Europäische Kommission hat die Beihilfe von 45,5 Mio. EUR, die die Bundesregierung der FIRST SOLAR Manufacturing GmbH (FSM) für die Errichtung einer Anlage zur Herstellung von Solarmodulen in Frankfurt (Oder) im Raum Brandenburg zu gewähren beabsichtigt, nach den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags genehmigt. Das Investitionsvolumen wird sich insgesamt auf etwa 115 Mio. EUR belaufen. Die Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beihilfe den Vorschriften für regionale Investitionsbeihilfen und den Vorschriften für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entspricht.

Das für die Wettbewerbspolitik zuständige Kommissionsmitglied Neelie Kroes erklärte hierzu: »Ich freue mich, die Beihilfe für dieses Investitionsvorhaben genehmigen zu können, nachdem die Prüfung dank der Qualität der Anmeldung und der ausgezeichneten Zusammenarbeit seitens der deutschen Behörden nur vier Monate gedauert hat.«

FSM wurde 2005 gegründet; Eigentümerin ist die First Solar Holdings LLC, eine überwiegend US-amerikanische Gruppe von Unternehmen. FSM wird eine Anlage zur Produktion von Solarmodulen mit einer nominalen Jahreskapazität von 100 MWp in Frankfurt (Oder) errichten. Das Unternehmen will sein Know-how und seine Produktionstechniken auf die Anlage übertragen, um auf Europas rasch expandierendem Markt mit der Produktion von Solarmodulen zu beginnen. FSM wird ein alternatives Verfahren zur Herstellung seiner Solarmodule – die Dünnschicht-Photovoltaiktechnik – einsetzen, für das nur geringe Mengen von Rohstoffen benötigt werden und das wenig Energie verbraucht.

Die Investition wird vor allem durch die Schaffung einer bedeutenden Zahl neuer Arbeitsplätze, die helfen werden, das ernsthafte Unterbeschäftigungsproblem in dem Gebiet abzuschwächen, zur Entwicklung des Raums Brandenburg beitragen.

Beihilfen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung gewisser benachteiligter Gebiete in der Europäischen Union können nach Artikel 87 Absatz 3 EG-Vertrag als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden. Außerdem handelt es sich bei dem Empfänger um ein mittleres Unternehmen nach der EG-Definition für KMU, das höhere Beihilfen erhalten kann als ein Großunternehmen.

Die Kommission erachtete die Beihilfe als vereinbar mit den Vorschriften für Regionalbeihilfen zugunsten von großen Investitionsvorhaben und mit den Vorschriften für Beihilfen an KMU.

Kommission: Französisches Referendum ändert nichts an Dienstleistungsrichtlinie

Das französische Nein zur EU-Verfassung wird nach Einschätzung des EU-Kommissars für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, keine Auswirkungen auf die Dienstleistungsrichtlinie haben.

„Wir warten jetzt die Beratungen des EU-Parlaments ab“, sagte McCreevy in Berlin. Er glaube auch nicht, dass die Dienstleistungsrichtlinie entscheidend für den Ausgang der Volksabstimmung in Frankreich gewesen sei. Dort habe eine Vielzahl von Themen eine Rolle gespielt.

„Es ist ein enttäuschendes Ergebnis, aber wir respektieren die
demokratische Entscheidung des französischen Volkes“, sagte McCreevy. Er wies die Kritik zurück, die europäische Wirtschaftspolitik sei zu liberal. Wer bessere Vorschläge habe, um das Wirtschaftswachstum in Europa anzukurbeln, solle diese präsentieren. „Die Sache ist ganz einfach: Europa wächst nicht ausreichend, um unser soziales Modell aufrecht zu erhalten“, sagte der EU-Kommissar.

McCreevy mahnte, dass sowohl das Europäische Parlament als auch die Mitgliedstaaten, mithelfen müssten, Überregulierung zu verhindern. „Jeder muss in seinem eigenen Haus für Ordnung sorgen“, sagte er.

„Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Regelung von Dienstleistungen innerhalb des Binnenmarktes“, betonte McCreevy. „Dies wird kontrovers diskutiert,aber ich glaube wir sind uns alle einig, dass der Status Quo keine Option ist. Dienstleistungen machen in den meisten Mitgliedstaaten schließlich 70 % des BIP und der Arbeitsplätze aus.“ Deshalb werde eine Dienstleistungsrichtlinie gebraucht, die angeblich einen positiven Einfluss auf die Wirtschaft haben soll.

KFZ-Preise: Die Unterschiede in den Staaten werden geringer

Wie der jüngste Bericht der Kommission zeigt, bewegen sich die Neuwagenpreise in Europa – unter Einbeziehung der neuen Mitgliedstaaten – aufeinander zu. Zwar sind bei einigen Modellen zwischen bestimmten Ländern nach wie vor beträchtliche Preisunterschiede zu verzeichnen, doch schließt sich diese Lücke.

Im Euro-Gebiet sind generell in Finnland die niedrigsten und in Deutschland die höchsten Preise vor Steuern zu verzeichnen. Für die EU insgesamt ist festzustellen, dass die Durchschnittspreise in den neuen Mitgliedstaaten besonders niedrig und in Estland am niedrigsten sind.

Das für Wettbewerb zuständige Kommissionsmitglied Neelie Kroes äußerte sich hierzu wie folgt: „Mit fortschreitender Integration der neuen Mitgliedstaaten bewegen sich die Kfz-Preise in der EU als Ganzes weiter aufeinander zu. Ich bin zuversichtlich, dass der neue rechtliche Rahmen für den Kfz-Vertrieb und eine strikte Umsetzung der EU-Wettbewerbsregeln zu einer weiteren Annäherung der Preise beitragen werden, indem die Hemmnisse für Parallelimporte in der EU ausgeräumt werden.“

Die Kommission hat eine neue Gruppenfreistellungsverordnung verabschiedet, mit der die EU-Wettbewerbsregeln auf die Kfz-Branche ausdehnt werden, und mehrere Verfahren gegen Kfz-Hersteller eingeleitet, die den Parallelimport von Kraftfahrzeugen innerhalb der EU-Binnengrenzen einschränkten. Auch wenn die Zahlen zeigen, dass sich die Lage verbessert, muss noch mehr getan werden, und es wird an den strengen Durchsetzungsmaßnahmen festgehalten.

Verbesserte Konvergenz der Märkte

Nach den Zahlen vom 1. November 2004 haben sich die Preisunterschiede gegenüber Mai 2004 rückläufig entwickelt (siehe IP/04/1003): Die durchschnittliche Standardabweichung der Preise zwischen den 25 nationalen Märkten hat sich von 6,9 % auf 6,4 % verringert. Diese Annäherung entfällt zu zwei Dritteln auf die neuen Mitgliedstaaten, während die Streuung auf Ebene des Euro-Gebietes gering bleibt (4,4 % wie im letzten Bericht).

Allerdings können die Preisunterschiede zwischen dem preiswertesten und dem teuersten Mitgliedstaat bei bestimmten Modellen nach wie vor erheblich sein. Von den in dem Bericht genannten 1909 Preisen lagen 598 um über 20 % über denen des preiswertesten Marktes in der EU (verglichen mit 813 von 1788 im letzten Bericht). Der größte Preisunterschied besteht beim Opel Astra, der im Jahr 2004 zu den 10 meistverkauften Kraftfahrzeugen in der EU gehörte und in Deutschland fast 50 % mehr kostet als in Dänemark. Durch diesen Unterschied kann der deutsche Verbraucher, der in Dänemark einkauft, 3700 EUR (inkl. MwSt) einsparen.

Preiswerte und teure Mitgliedstaaten

Deutschland und in geringerem Maße Österreich sind für die in der Umfrage berücksichtigten Modelle nach wie vor die teuersten Märkte in der EU. In Deutschland werden für 38 der 91 in dem Bericht untersuchten Modelle die höchsten Preise im Euro-Gebiet praktiziert, und 21 Modelle sind dort 20 % teurer als auf dem preiswertesten nationalen Markt im Euro-Gebiet. Innerhalb des Euro-Gebiets sind Griechenland und Finnland am preiswertesten, während außerhalb des Euro-Gebiets Estland mit Preisen, die um 2,5 % unter den griechischen Preisen liegen, Polen als preiswertesten EU-Markt ersetzt hat.

Preise sind stabil

Ende 2004 waren die Preise in der EU um 0,5 % und im Euro-Gebiet um 0,9 % höher als Ende 2003. Die Headline-Inflation belief sich in demselben Zeitraum sowohl in der EU-12 als auch in der EU-25 auf 2,4 %.

Die Kfz-Preise sanken in Deutschland (-0,1 %), im Vereinigten Königreich (-1,2 %) und in der Tschechischen Republik (-6 %), während sie, wenn auch in sehr moderatem Tempo, in Frankreich (+1,1 %) und in Italien (+0,8 %) gestiegen sind.

In den Mitgliedstaaten, in denen die Preise vor Steuern seit jeher gering sind, haben sich die Verbraucherpreise für Kraftfahrzeuge generell nicht nennenswert erhöht, außer in Polen (+7,4 %). Ein geringer Preisanstieg war in Dänemark (+1,6 %) und in Griechenland (+2,2 %) zu verzeichnen, während die Preise in Finnland (-1,7 %), Estland (-8,4 %) und Litauen (-2,8 %) gesunken sind.

EU-Regulierungsbehörde will den Wettbewerb bei der Internettelefonie fördern

„Sprache über das Internet-Protokoll (VoIP) hat das Potenzial, die bestehenden Marktstrukturen gründlich zu verändern“. Dies wurde heute von der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen (ERG) betont, welche die 25 nationalen Regulierungsbehörden vereint, die für die elektronischen Kommunikationsmärkte zuständig sind.

Auf einer Tagung in Brüssel nahm die ERG eine gemeinsame Erklärung zu VoIP-Dienste an, um die Einführung und weit verbreitete Nutzung der Internettelefonie in Europa zu erleichtern. Die Europäische Kommission ihrerseits sieht in einer EU-weiten liberalen Politik bei der Internettelefonie den besten Weg zur Förderung des Wettbewerbs zwischen Internet-Telefonanbietern und herkömmlichen Telefonnetzbetreibern.

„Ich möchte mich stark machen für ein offenes, wettbewerbsförderndes Herangehen an die Internettelefonie in allen 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und begrüße daher das heutige erste positive gemeinsame Signal der nationalen Regulierungsbehörden“, erklärte die für Informationsgesellschaft und Medien zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding. „VoIP wird zu vielseitigen und innovativen Diensten auf dem Markt führen, die auf Verbraucher und Unternehmen noch größere Auswirkungen als E-Mail haben könnten. Und Sprache über das Internet-Protokoll ist nur die Spitze des Eisbergs. IP-gestützte Netze und Dienste werden zur Grundlage eines ganz neuen Spektrums von Kommunikationsdiensten, die nicht nur unmittelbar den Verbrauchern nutzen, sondern sich auch rasch auf die gesamte Wirtschaft auswirken. Ich bin überzeugt, dass die Europäische Kommission und die nationalen Regulierungsbehörden bei der weiteren Entwicklung des Marktes gemeinsam sicherstellen werden, dass die Einführung neuer IP-gestützter Dienste nicht auf regulatorische Hindernisse stößt.“

Bis vor kurzem war VoIP im Wesentlichen ein Nischenphänomen (ähnlich wie E-Mail und das Internet vor einem Jahrzehnt), doch jetzt ist sie in die wichtigsten Märkte für Verbraucher und Unternehmen vorgedrungen. Mit der Verbreitung der IP-Technologie werden die heutigen Fernsprechnetze vollständig umstrukturiert, wodurch die elektronische Kommunikationsinfrastruktur der EU flexibler und kostengünstiger wird.

Die Kommission führte im Juni 2004 eine öffentliche Konsultation über die Internettelefonie durch, um die regulatorischen Fragen in Bezug auf VoIP-Dienste zu klären. Kommissarin Reding und ihre Dienststellen werden die Ergebnisse dieser Konsultation in den kommenden Monaten nutzen und eng mit den nationalen Regulierungsbehörden zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Internettelefonie ihr erhebliches Potenzial für eine Stärkung der Innovation und der Marktzugangsmöglichkeiten für neue Wettbewerber auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation entfalten kann.

Produkt-und Markenschutz für das Chinageschäft

Die chinesische Regierung hat die Bedeutung des Schutzes geistigen Eigentums erkannt – dies machte zumindest Ministerpräsident Wen Jiabao bei seinem Deutschlandbesuch im Mai deutlich. Die Rechtslage entspricht bereits den gängigen Standards, bei der Implementierung bestehen aber nach wie vor deutliche Defizite.

Für deutsche Unternehmen in China bleibt der Markenschutz weiterhin ein zentrales Problem. Das Handwerkszeug zur Lösung dieser Fragen soll die 7. Veranstaltung in der Reihe „Essential Tools für den Mittelstand“ bieten, die der Ostasiatische Verein (OAV) und die IHK Pfalz am 21.10.2004 in Ludwigshafen durchführen.

Risiko für deutsche Unternehmen ist nicht nur der Abfluss technischen Knowhows an chinesische Firmen. Die Produktion billiger Nachahmungen beeinflusst auch das Preisniveau und kann zu kopierender Konkurrenz auch auf den Weltmärkten führen – angesichts der Expansion der chinesischen Exportindustrie wird dieser Aspekt künftig noch an Bedeutung gewinnen. Probleme unter Haftungsaspekten ergeben sich zudem im Service- und after-sales Bereich. Zudem droht durch Produkt- und Markenpiraterie eine Verwässerung der eigenen Marke durch Goodwill- und Reputationsschäden.

Zur Vorbereitung und zum Ausbau eines China-Engagements sind fundierte Informationen zum Thema entsprechend von großer Bedeutung. Essential Tools 7 gibt einen Überblick über die gegenwärtige Situation des Produkt- und Markenschutzes in China und zeigt mit praktischen Erfahrungsberichten speziell auf den Mittelstand zugeschnittene Gegenmaßnahmen auf, um dieses meist dramatisch unterschätzte Risiko zu minimieren.


Kontakt für weitere Informationen:
Ostasiatischer Verein, Lars Anke
Tel.: 040 357559-14

E-Mail: anke@oav.de