Europäische Kommission bedauert Antrag auf Einsetzung eines WTO-Panels über GVO

Argentinien, Kanada und die Vereinigten Staaten haben am 18. August 2003 die Einsetzung eines WTO-Panels beantragt, das das Vorgehen der EU in Bezug auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) prüfen soll.

EU-Handelskommissar Pascal Lamy sagte dazu: „Wir standen mit Argentinien, Kanada und den Vereinigten Staaten in einem unserer Meinung nach ziemlich konstruktiven Dialog und bedauern diese unnötige Beschwerde. Die EU-Regelung für GVO ist klar, transparent, vernünftig und nicht diskriminierend. Wir sind sicher, dass die WTO bestätigen wird, dass die EU ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommt.“

Der Gesundheits- und Verbraucherschutzkommissar der EU, David Byrne, äußerte sich wie folgt: „Erst vor einem Monat haben wir unsere GVO-Vorschriften auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen und internationalen Entwicklungen aktualisiert. Eine klare Kennzeichnung und Vorschriften für die Rückverfolgbarkeit sind wichtig, um das Vertrauen der europäischen Verbraucher in GVO wiederherzustellen.“ David Byrne erinnerte daran, dass die geringen Verkäufe von GV-Produkten auf dem europäischen Markt auf die geringe Nachfrage der Verbraucher nach solchen Produkten zurückzuführen ist. „So lange die Verbraucher nicht sicher sind, dass das Genehmigungsverfahren auf dem neuesten Stand ist und ihren berechtigten Befürchtungen Rechnung trägt, wird ihre Skepsis gegenüber GV-Produkten bestehen bleiben“.

Die EU-Umweltkommissarin Margot Wallström fügte hinzu: „Es sollte klar sein, dass wir nicht die Absicht haben, Handelshemmnisse zu errichten. Aber meine Befürchtung ist, dass durch diesen Antrag die Diskussion in Europa verfälscht wird. Wir müssen dafür sorgen, dass die Bürger Vertrauen in die GVO bekommen und wir müssen ihnen die Möglichkeit der Wahl geben – und genau das sollen unsere neuen Rechtsvorschriften leisten. Der Standpunkt der EU in Bezug auf GVO steht im Einklang mit den WTO-Vorschriften.“

Die Europäische Union hat klare und transparente Rechtsvorschriften (Richtlinie 2001/18/EG zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG und Verordnung (EG) Nr. 258/97) für die Genehmigung und das Inverkehrbringen von GVO und GV-Lebensmitteln in Europa. Dazu gehört eine unabhängige wissenschaftliche Bewertung der möglichen Folgen für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen und die Umwelt, bevor GV-Produkte in den Verkehr gebracht werden können. Unternehmen, die GVO oder GVO-haltige Lebensmittel in der EU auf den Markt bringen wollen, müssen zunächst in einem Mitgliedstaat einen entsprechenden Antrag stellen, der eine umfassende Risikobewertung für GVO bzw. eine Sicherheitsprüfung für GV-Lebensmittel enthalten muss.

Der Mitgliedstaat legt die Risikobewertung der Kommission vor, die sie an die übrigen Mitgliedstaaten weiterleitet.

Bei Einwänden holt die Europäische Kommission eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses (künftig Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) ein und trifft dann eine Entscheidung. In der EU wurden bisher 18 GVO(1) und 15 GV-Lebensmittel(2) zugelassen.

Kanada und die Vereinigten Staaten haben am 13. Mai und Argentinien hat am 14. Mai 2003 bei der WTO Konsultationen über das Genehmigungssystem der EU für genetisch veränderte Organismen (GVO) und GV-Lebensmittel beantragt. Sie behaupten insbesondere, die EU habe die Prüfung der Anträge und die Genehmigungen ausgesetzt, was de-facto einem Moratorium für neuartige gentechnisch veränderte Sorten gleichkomme. Gemeint ist damit die Tatsache, dass seit Oktober 1998 gemäß der Richtlinie 90/220/EG keine neuartigen GVO zur Freisetzung in die Umwelt mehr zugelassen wurden, weil das EU-Regulierungssystem überarbeitet wurde, um besser für die Herausforderungen durch die modernen Biotechnologie gerüstet zu sein. Der neue ordnungsrechtliche Rahmen wurde im März 2001 angenommen und trat im Oktober 2002 in Kraft.

Im Juli 2003 wurde außerdem ein besseres System für die Kennzeichnung und die Rückverfolgbarkeit von GV-Lebensmitteln und GV-Futtermitteln erlassen. Damit kommt die EU den Forderungen der Bürger nach umfassender und zuverlässiger Aufklärung über GVO nach und trägt der Überzeugung Rechnung, dass sich die Verbraucher frei zwischen neuartigen und herkömmlichen Erzeugnissen der Land- und Ernährungswirtschaft entscheiden wollen. Deshalb ist es das Hauptanliegen der EU, ein möglichst hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau zu gewährleisten.

Für eine Reihe von Anträgen für das Inverkehrbringen von GVO ist die Prüfung bereits weit fortgeschritten, so dass in den kommenden Monaten die Genehmigung entsprechend den EU-Vorschriften erfolgen könnte.

Die Konsultationen

Die EU hat am 19. Juni mit den Vereinigten Staaten und Argentinien und am 25. Juni 2003 mit Kanada Konsultationen geführt. Konsultationen sind der erste Schritt in einem WTO-Streitbeilegungsverfahren. Mit ihnen beginnt ein Dialog zwischen den Beschwerde führenden Parteien, bei dem versucht wird, die strittigen Fragen auf gütlichem Wege zu lösen. Aus diesem Grund hat die EU angeboten, den Prozess fortzusetzen und bei dieser Gelegenheit neue Informationen über den Rechtsrahmen und die Fortschritte bei den einzelnen Genehmigungsanträgen vorgelegt, um mögliche Missverständnisse auszuräumen. Zur Überraschung der EU haben die Vereinigten Staaten sofort nach Beendigung der Konsultationen verlauten lassen, die Konsultationen seien gescheitert und man werde in Kürze die Einsetzung eines Panels beantragen. Mit Kanada und Argentinien fanden weitere Gespräche statt, bei denen die EU den Eindruck gewann, beide Länder seien an einer Fortsetzung der Konsultationen interessiert. Die EU ist auch weiterhin überzeugt, dass ein offener und konstruktiver Dialog zu einer Lösung führen würde und bedauert deshalb die Entscheidung, ein Panel einzuberufen.

Die EU (wie jedes andere WTO Mitglied auch) hat das Recht dafür zu sorgen, dass GVO nur nach einer gründlichen Risikobewertung und nach umfassender Aufklärung der Verbraucher in den Verkehr gebracht werden. Mehrere WTO-Abkommen wie das GATT 1994, das WTO-Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS), das WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse sowie Standards wie die kürzlich angenommenen Grundsätze des Codex Alimentarius für die Risikobewertung von biotechnologischen Lebensmitteln erkennen das Recht der Vertragsparteien an, auf der nach ihrem Ermessen geeigneten Ebene Maßnahmen zu ergreifen, um z.B. die Gesundheit von Menschen und Tieren oder die Umwelt zu schützen. Darüber hinaus wird auch im Protokoll von Cartagena über biologische Sicherheit zum Übereinkommen über biologische Vielfalt die Spezifizität des Handels mit biotechnologischen Lebensmitteln und damit das Recht anerkannt, mit GVO vorsichtig und umsichtig umzugehen.

In vielen Ländern gibt es Genehmigungsverfahren für GVO und GV-Lebensmittel auf Einzelfallbasis, in einigen gibt es außerdem Moratorien für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzensorten.

Die Behauptung, die EU behindere die Bekämpfung des Hungers in Afrika ist haltlos. Viele Länder, in denen Lebensmittelknappheit herrscht, haben die wichtigsten Geberländer gebeten, im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe keine GV-Lebensmittel zu liefern. Wie alle Länder haben sie das legitime Recht, die Entscheidungen zu treffen, die sie zum Schutz des eigenen Hoheitsgebiets vor einer unabsichtlichen Verbreitung von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen für erforderlich halten. Die EU geht bei Nahrungsmittelnotständen so vor, dass sie die Nahrungsmittelhilfe so weit wie möglich in der Region beschafft, um zur Entwicklung der lokalen Märkte beizutragen, und den Verbrauchergewohnheiten der Lokalbevölkerung entgegenzukommen. Bei der Nahrungsmittelhilfe sollte es um die Deckung dringender humanitärer Bedürfnisse und nicht um die Förderung wirtschaftlicher Interessen gehen.

In den Vereinigten Staaten selbst kam eine Studie der American National Academy of Sciences vom Februar 2002 ebenfalls zu dem Schluss, dass die US-Vorschriften über GV-Pflanzen zahlreiche Unstimmigkeiten aufweisen.

Ein Großteil der Amerikaner wünscht eine Kennzeichnung genetisch veränderter Lebensmittel. Nach einer unter 1024 Erwachsenen durchgeführten Telefonumfrage von ABC News vom Juli 2003 befürwortet mit 92 % ein überwältigender Anteil der Amerikaner die Kennzeichnung.

Das Genehmigungssystem der EU ist klar, transparent, nicht diskriminierend und hat bereits bewiesen, dass es den Zugang zum EU-Markt ermöglicht. Viele Länder orientieren sich im Hinblick auf die Entwicklung ihrer eigenen Politik am Rechtsrahmen der EU.

Hintergrund

Konsultations- und Streitbeilegungsverfahren der WTO

Der erste Schritt in einem WTO-Streitbeilegungsverfahren ist der Antrag des Beschwerde führenden Mitglieds. Der Beklagte hat zehn Tage, um auf den Antrag zu antworten und soll binnen eines Zeitraums von nicht mehr als 30 Tagen in Konsultationen eintreten (außer beide Parteien haben etwas anderes vereinbart). Ziel der Konsultationen sollte es sein, eine positive Lösung zu der betreffende Frage zu finden.

Kann der Streit nicht innerhalb von 60 Tagen nach dem Zeitpunkt des Eingangs des Konsultationsantrags beigelegt werden, kann die Beschwerde führende Partei beim Streitbeilegungsgremien die Einrichtung eines Panels beantragen (falls jedoch beide Parteien der Ansicht sind, dass die Streitbeilegung gescheitert ist, kann die Beschwerde führende Partei während des Zeitraums von 60 Tagen ein Panel beantragen).

Sobald die Mitglieder des Panels ernannt sind, hat die Beschwerde führende Partei normalerweise zwischen drei und sechs Wochen, um ihre ersten schriftlichen Unterlagen einzureichen und die beklagte Partei verfügt über weitere zwei bis zwei Wochen, um zu antworten. Es folgen zwei mündliche Anhörungen und eine weitere Einreichung schriftlicher Unterlagen.

Ein Panel-Verfahren dauert durchschnittlich zwölf Monate. Danach kann eine Berufung erfolgen, die nicht länger als 90 Tage dauern sollte. In einem Fall wie dem vorliegenden kann die Notwendigkeit, wissenschaftliche Sachverständige anzuhören, den Zeitplan verlängern.

Bulgarien — historischer Überblick

bis zum 6. Jh. Das Land war u.a. von hellenisierten oder romanisierten Thrakern bewohnt.
Um 680 Chan Asparuch überschritt mit einem Teil der nichtslawischen Protobulgaren die untere Donau und eroberte die nordbulgarische Ebene.
681 Anerkennung des Ersten Bulgarischen Reiches durch Byzanz.
681 – 1018 Im 9. Jh. schloss Chan Boris sich der griechischen Ostkirche an. Sein Sohn Simenon I. (893-927, seit 917 Zar) verkörperte die die kulturelle Blüte und größte Machtentfaltung des Ersten Bulgarischen Reichs. Unter seinen Nachfolgern setzte der Zerfall des Reiches ein: Zunächst wurde Ostbulgarien byzantinische Provinz (971). Der Reststaat wurde 1018 von Basileios vernichtend geschlagen und unterwarf sich Byzanz.
1018 – 1186 Byzantinische Herrschaft
1186 – 1396 1186 gelang die Befreiung von Byzanz. Es wurde das Zweite Bulgarische Reich gegründet. Dieses Reich musste sich den Osmanen unterwerfen (1393 fiel Tarnowo, 1396 fiel als letzter Teil Vidin unter osmansiche Herrschaft). 1396 wurde Bulgarien türkische Provinz.
1396 – 1876 Türkische Herrschaft.
1877/1878 Der Russisch-Türkische Krieg, der Frieden von San Stefano und der Berliner Kongress führten zur Gründung des Großbulgarichen Reíches. Der nördlichte Teil Bulgariens wurde ein autonomes Fürstentum. der südliche Teil türkische Provinz.
1879 Die erste demokratische Verfassung wurde erlassen.
1908 Prinz Ferdinand von Sachsen-Coburg-Koháry (Sachsen-Coburg-Gotha) erklärt Bulgarien zu einem unabhängigen Königreich. Die Anerkennnung durch die Türkei und andere Staaten erfolgte 1909.
1912
Schöne Kirche in Varna Bulgarien
Schöne Kirche in Varna. Bild von hecht1969. Some rights reserved. Quelle: www.piqs.de

Griechenland, Serbien, Bulgarien und Montenegro schließen sich zum Balkanbund zusammen und erorberten im 1. Balkankrieg einen Teil des türkischen Reiches. Die Verteilung des eroberten Gebietes führte zu Auseinandersetzungen und zwischen den Verbündeten, die im zweiten Balkankireg mündeten. Im Frieden von Bukarest (10. Aug.1913) trat Bulgarien die Süd-Dobrudscha an Rumänien ab und musste auf fast ganz Mazedonien zugunsten Serbiens und Griechenlands verzichten. Adrianopel wurde an die Türkei zurück gegeben.

1915 Bulgarien schließt sich im ersten Weltkrieg den Mittelmächten an.
2. Weltkrieg Bulgarien schließt sich den Achsenmächen und isolierte sich so von den anderen Balkanstaaten. Bulgarien beteiligte sich am Krieg gegen die Achsenmächte gegen Jugoslawien und Griechenland und erklärte den USA und Großbritannien den Krieg.
1943 Nach dem Tod Boris III. bildet sich ein Regenschaftsrat für den minderjährigen Kronprinzen Simeon
1944 Im September 1944 erklärt die UDSSR Bulgarien den Krieg und besetz das Land. Es wird eine kommunistische Regierung der Vaterländischen Front unter Ministerpräsident K. Georgiew installiert
1946 – 1989 Es wird eine Volksdemokratie ausgerufen, die Agrarreform vollendet. 1947 wird eine Verfassung nach sowjetischem Vorbild in Kraft gesetzt. Durch den Beitritt zum COMECON (1949) und dem Warschauer Pakt (1955) wurde die Einbindung Bulgariens in den Ostblock befestigt.
1989 Im Rahmen der ersten Wende wurde in Bulgarien die Einparteienherrschaft und die Kommandowirtschaft beseitigt. Die ersten demokratischen Wahlen fanden im Jahre 1990 statt.
1991 Die neue Verfassung wurde verabschiedet, Bulgarien zu einer parlamentarischen Republik erklärt. In den Ersten Jahren gab es in Bulgarien zahlreiche Regierungswechsel. Ökonomische Reformen wurden nur zögernd eingeleitet. Ende 1994 gewann die Bulgarische Sozoialistische Partei die Wahlen; die von Jan Viedenov geführte Regierung brachte den Transformationsprozess fast völlig zum Stillstand.
1996 Mitte 1996 kam es zu einer Bankenkrise mit Hyperinflation, die zu Beginn 1997 ihren Höhepunkt fand. Ende 1996 wurde Petar Stoyanov von der Opposition ODS (Vereinigte demokratische Kräfte) zum Präsidenten gewählt.
1997 Die Wirtschaftskrise und die eindeutige Wahl von Petar Stoyanov spitzten die politische Krise zu, die am 10. Januar 1997 Stürmung des Parlaments ihren Höhepunkt fand. Es wurde eine Übergangsregierung unter Stefan Sofijanski gebildet und am 19. April 1997 entschied sich die bulgarische Bevölkerung mit 52% der abgegebenen Stimmen für die bulgarische Rechte und den Ministerpräsidenten Iwan Kostow, dem Chef der Union der demokratischen Kräfte (SDS).
1997-2001 Ministerpräsident Kostow beginnt zügig mit der Umsetzung von Reformen: zunächst wurde zur Bekämpfung der Inflation ein Währungsrat eingesetzt und die bulgarische Währung an die DM gebunden (1999 an den EURO). Die Privatisierung wurde vorangetrieben, die Gesetze an die Marktwirtschaft angepasst. Der Regierung gelang trotz der für die Wirtschaft Bulgariens äußerst nachteiligen Jugoslawienkrise eine eindrucksvolle Wende mit der Folge einer politischen und volkswirtschaftlichen Stabilisierung. Bulgarien setzt sich für einen Beitritt zur EU ein, im Dezember 1999 wurde von der EU die offizielle Einladung zu Aufnahmegesprächen ausgesprochen.
2001 Im Juni 2001 gewinnt die gerade einmal zwei Monate zuvor gegründete Nationale Bewegung Simenon II. (NDSW) um den früheren Zaren Simeon II. (Simeon Sakskoburggotski – Sachsen-Coburg-Gotha) die Parlamentswahlen in Bulgarien und verfehlt nur knapp die absolute Mehrheit der Sitze im Parlament. Simenon II., der bislang als Politiker keine Rolle in Bulgarien gespielt hat, kündigt nach den Wahlen in den wesentlichen Punkten eine Fortsetzung der Politik Kostows an. Simeon Sakskoburggotski und die von ihm zusammengestellte Regierung wird am 24.Juli 2001 vom Parlament bestätigt.

Albanien — Historischer Überblick

Ursprung In der politschen Geschichte Südosteuropas spielte Albanien eine wichtige Rolle, war es doch das Tor zur Adria.
Die Albaner führen ihre Ursprünge auf die Illyrier zurück, einem der ältesten Völker Europas. Zentren des illyrischen Staates waren Durres (Durazzo) und Skutari. Die albanische Sprache soll zwischen dem 6. und dem 4. Jahrhundert v. Chr. sich aus dem Illyrischen entwickelt haben.
Rom Der letzte König der Illyren, Gentius, wurde von den Römern besiegt, Albanien wurde 167/165 v. Chr. Bestandteil des römischen Reichs (Illyricum).
395-1468 Bei der Reichsteilung kam Illyricum zum Byzantinischen Reich. In der Zeit vom 10. bis zum 15. Jahrhundert war das Gebiet Streitobjekt zwischen dem ersten Bulgarischen Reich, dem Serbenreich, dem Depotastat von Epirius und dem Königreich Neapel. Der Begriff „Albaner“ tauchte erstmals im 11. Jh. auf.
Dem heutigen Nationalhelden Albaniens, Fürst Gjergj Kastrioti (1405-68), bekannt als Skenderbeg, gelang es 1444, die Albaner erstmals zu vereinen und die eindringenden Osmanen abzuwehren.
1468-20. Jh. Nach dem Tod Skenderbegs 1468 fiel das Land an das Osmanische Reich. Bis auf einige Häfen besetzen die Türken 1468 das gesamte Land.
1910 – 1912 Die erstmals 1878 in der Liga von Prizren – eine Stadt im heutigen Gebiet Kosovo zum Ausdruck gekommenen Autonomiebestrebungen führten 1910 zu einer offenen Rebellion gegen die Türken. Serben, Montenegriner und Griechen erklärten der Türkei den Krieg und marschierten im Oktober 1912 in das albanische Terretorium ein. Nach Ausbruch des ersten Balkankrieges rief Ismail Kemal Bei am 28. Nov. 1912 in Valona die Unabhängigkeit Albaniens aus. Der 28. Nov. 1912 ist heute der Nationalfeiertag in Albanien. Die volle Unabhängigkeit sollte Albanien erst 8 Jahre später erlangen.
1912-1919 Die europäischen Großmächte (England, Deutschland, Russland, Österreich-Ungarn, Frankreich and Italien) einigten sich am 29. Juli 1913 in London auf die Schaffung eines unabhängigen Fürstentums. Diese sollte wohl auch verhindern, dass Serbien einen eigenen Adriahafen bekommt. Der deutsche Prinz Wilhelm zu Wied wurde zum Fürsten von Albanien bestimmt und kam im März 1914 nach Albanien. Es gelang ihm jedoch nicht, seine Macht durchzusetzen, so das er das Land 6 Monate später wieder verließ.

Bis zum Ende des Ersten Weltkriegs war der nördliche Teil Albaniens von deutschen, österreichisch-ungarischen, griechischen, französischen und serbischen Truppen, der südliche Teil von den Italienern besetzt.

1920 Die Albaner verdanken es dem Veto von US-Präsident Woodrow Wilson, der einem Plan, Albanien nach dem I. Weltkrieg auf die Nachbarländer aufzuteilen, widersprach. Mit dem Verzicht Italiens auf Albanien in 1919 und dem Abzug der Truppen in 1920 gewann Albanien seine Unabhängigkeit in den Grenzen von 1913. Es wurde 1920 in den Völkerbund aufgenommen.
1920-1944 Ahmed Bei Zogu (8. Okt. 1895 bis 9. April 1961) kam 1922 mit jugoslawischer Hilfe an die Macht. Er musste Mitte 1924 aufgrund einer öffentlichen Revolte nach Jugoslawien fliehen. Die neue Regierung mit Noli als Premierminster richtete eine westlich orientierte Demokratie ein und begann mit verschiedenen Reformen, die jedoch angesichts leerer Staatskassen und fehlender Anerkennung der als moderast sozialistisch eingestuften Regierung scheiterte. Zogu erobert mit bewaffneter Unterstützung keine sechs Monate später das Land zurück, rief 1925 die Republik aus, wurde deren Staatspräsdident und nahm 1928 als Zogu I. (1928-1939) den Königstitel an. Eingeengt zwischen den Mächten Jugoslawiens, Griechenlands und Italiens orienierte sich Albanien zu dem faschistischen Italien und Mussolini (1. (1926) und 2. Vertrag (1927) von Tirana).

Italien macht Albanien zu seinem Brückenkopf im Balkan und kontrollierte mit der Zeit die Armee und die Finanzen. Schließlich besetzte Italien 1939 Albanien – Zogu floh ins Ausland – Albanien war in Personalunion mit Italien vereinigt. Von Albanien aus griff Italien – ohne Erfolg – Griechenland an. Als das nationalsozialistische Deutschland 1941 Griechenland und Jugoslawien geschlagen hatte, wurde Albanien das Kosovogebiet zugeordnet. Dieser neue Staat (Deuschland ersetzte 1943 Italien als Besatzungsmacht) dauerte bis 1944. Als die Deutschen im November 1994 sich zurückzogen, wurde Kosovo wieder jugoslawisch.

1944-1991
Der Führer der 1941 gegründeten kommunistischen Partei, Enver Hodscha (16. 10. 1908 bis 11. April 1985 – Hoxha), bildete nach dem Abzug der deutschen Truppen mit Unterstützung des jugoslawischen kommunistischen Führers Tito eine Volksfrontregierung.

Hodscha wandelte 1946 unter Ausschaltung der Opposition Albanien in eine Volksrepublik um. Er war Generalsekretär der kommunistischen Partei (1944-1954) und zugleich Minsterpräsident (1944-1954). Es wurden Bodenreformen duchgeführt, die Wirtschaft wurde verstaatlicht und die mächtige Klasse der „Bei“ abgeschafft. In den folgenden Jahren isolierte Albanien sich mehr und mehr von den anderen Staaten. 

1948 bracht die kommunistische Partei mit den jugoslawischen Kommunisten, 1961 ordnete sich Albanien in dem Streit zwischen der Sowjetunion und China Mao Tse-tung zu. 1967 wurde die Kirchen und Moscheen geschlossen. 1968 trat Albanien aus Protest gegen den Einmarsch russischer Truppen in die Tschecheslowakei aus dem Warschauer Pakt aus. Schließlich kam es 1978 zum Bruch mit China. Albanien war damit politisch und wirtschaftlich isoliert, mangels Wirtschaftsbeziehnugen und finanzieller Unterstützung verschlechterte sich die wirtschaftliche Siutation.
1985, nach Hodschas Tod, kam der von Hodscha auserwählte Ramiz Alia an die Macht, der das sozialistische System bewahren wollte, jedoch einige wirtschaftliche Reformen durchührte. Unter anderem wurden ausländische Investitionen zulässig. 1990 unterzeichnete er die Erlaubnis, unabhängige politische Parteien zu gründen und gab damit das Signal, dass das sozialistische Einparteiensystem beendet ist.

1991-1992 Seit 1991 ist das Land eine präsidiale Republik. Trotz wirtschaftlicher Erfolge der neuen Regierung gehört Albanien noch immer zu den ärmsten Ländern in Europa.
Im Januar wurde die erste oppositionelle Zeitung, Rilindja Demokratike, herausgegeben. März/April wurde erstmals seit 1920 wieder eine Mehrparteienwahl durchgeführt. Die Arbeiterpartei gewann, 67 % der Stimmen, die Demokrtische Partei rd. 30 %. Alia wurde als Präsident wiedergewählt. Im Juni 1991 trat eine neue Verfassung in Kraft, die Gewaltenteilung vorsah und damit die Verfassung von 1976 außer Kraft setzte. Es kam zu verschiedenen Regierungsbildungen und Regierungskrisen, die 1992 in Neuwahlen mündeten. Diese wurden von den Demokraten gewonnen. Im April 1992 wurde der Führer der Demokratischen Partei, Salia Berisha, zum Präsidenten gwählt.
Im September 1992 wuden unter anderem der ehemalige Präsident Alia und achtzehn weitere ehemalige sozialistische Führer einschließlich der Witwe Hodschas wegen orruption und anderer Vegehen angeklagt und verurteilt.
1996 Aus den Parlamentswahlen ging erneut die Demokratische Partei als Sieger hervor und Sali Berisha wurde Staatspräsident. Im Frühjahr kam es durch den Zusammenbruch hochspekulativer weitverbreiteter Investitionssysteme (Pyramidenspiele) zu politischen Unruhen. Durch massive Plünderungen wurde ein großer Teil der Industrie und der Infrastruktur zerstört, zeitweise Teile des Landes in der Hand von bewaffneten Banden. Zahlreiche der aus den Kasernen gestohlenen Waffen sind noch heute im Umlauf. Das Land wurde wirtschaftlich um 1-2 Jahre zurückgeworfen.
1997 Im August 1997 kam es unter Mitwirkung der OSZE zu Neuwahlen, aus denen eine Koalitionsregierung unter Führung der Sozialistischen Partei als Sieger hervorging. Rexhep Mejdani, ein international anerkannter Physiker, wurde im Juli 1997 zum Staatspräsidenten bestellt, Fatos Nano wurde Ministerpräsident.
1998 Im September 1998 wurde ein enger Mitarbeiter Berishas erschossen, es brachen erneut schwere Unruhen aus. Ministerpräsident Fatos Nano trat am 28. September zurück, sein Nachfolger wurde Pandeli Majko. Durch ein Referendum am 22. November erfolgte die Annahme einer modernen demokratischen Verfassung, die Inkraftsetzung durch Staatspräsident Mejdani am 28. November 1998. Pandeli Majko als Ministerpräsident wurde im Herbst 1999 durch den ebenfalls sozialistischen Ilir Meta abgelöst.
2001 Im Juni 2001 finden die Parlamentswahlen statt, die mit einem Sieg der bislang regierenden sozialistischen Partei über die zweitstärkste Kraft, die Demokratische Partei/Union für den Sieg, enden. Pandeli Majko übernahm von Ilir Meta wiederum das Amt des Regierungsschefs.

Inflationsrate der Eurozone im Juli 2003 auf 1,9% gefallen

Die jährliche Inflationsrate der Eurozone ist im Juli 2003, auf 1,9% gefallen; im Vormonat Juni hatte sie noch bei 2,0% gelegen. Dies berichtet heute Eurostat, das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg. Ein Jahr zuvor lag die Rate bei 2,0%.

Die jährliche Inflationsrate der EU15 lag im Juli 20032 bei 1,8 %, genau wie im Juni. Ein Jahr zuvor betrug die Rate 1,9%. Im EWR lag die jährliche Inflationsrate im Juli 2003 bei 1,8%.

Preisentwicklung in den Mitgliedstaaten

Die höchsten jährlichen Teuerungsraten im Juli verzeichneten Irland (3,9%), Griechenland (3,5%) sowie Spanien, Italien und Portugal (jeweils 2,9%); dagegen verbuchten Deutschland (0,8%) sowie Österreich und Finnland (jeweils 1,0%) die niedrigsten Inflationsraten.

Im Vergleich zum Vormonat Juni 2003 stieg die jährliche Inflationsrate in fünf Mitgliedstaaten, sank in sieben und blieb unverändert in zwei Mitgliedsländern. Die größten relativen Rückgänge gegenüber dem Vorjahresmonat Juli 2002 verzeichneten Finnland (von 2,0% auf 1,0%), Österreich (von 1,5% auf 1,0%) und Deutschland (von 1,0% auf 0.8%). Dagegen verbuchten Schweden (von 1,8% auf 2,4%), Frankreich (von 1,6% auf 2,0%) und Belgien (von 1,1% auf 1,4%) die größten relativen Anstiege.

Die niedrigsten Durchschnitte über zwölf Monate3 bis einschließlich Juli 2003 wurden in Deutschland (1,0%), Belgien (1,3%) und dem Vereinigten Königreich (1,4%) verzeichnet; dagegen hatten Irland (4,5%), Portugal (3,8%) und Griechenland (3,7%) die höchsten.

USA und Schweiz

In den USA lag die jährliche Inflationsrate im Juli 2003 wie schon im Vormonat Juni bei 2,1%. In der Schweiz sank die jährliche Inflationsrate von 0,5% im Juni auf 0,3% im Juli 2003. Diese Indizes sind mit den harmonisierten EU-Indizes nur bedingt vergleichbar.

Gut jeder dritte unter 20-Jährige mit befristetem Arbeitsvertrag

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hatte im Frühjahr 2002 von den 30,9 Mill. abhängig Erwerbstätigen (ohne Auszubildende) in Deutschland bei den unter 20-Jährigen mehr als jeder Dritte (37%) einen befristeten Arbeitsvertrag. In der genannten Altersgruppe dieser befristet Erwerbstätigen sind mit 39% naturgemäß viele Schüler und Studenten vertreten. Die Auszubildenden wurden hier nicht eingeschlossen, da die Ausbildungsverträge stets nur für eine bestimmte Dauer abgeschlossen werden.

Dies zeigen die Ergebnisse des Mikrozensus 2002, der europaweit größten jährlichen Haushaltsbefragung zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland.

Bei den 20- bis 24-Jährigen lag der Anteil der befristet Erwerbstätigen bei 27%, bei den 25- bis 29-Jährigen bei 14%. Die mit 4% niedrigste Quote wiesen die Altersgruppen der 45- bis 49-Jährigen und 50- bis 54-Jährigen auf. Diese Ergebnisse belegen, dass auf Grund des immer schwieriger werdenden Einstiegs in das Beschäftigungssystem vor allem Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger zeitlich begrenzte Arbeitsverträge eingehen. Über alle Altersjahre hinweg lag – unter Ausklammerung der Auszubildenden – die Quote der befristet Erwerbstätigen in Deutschland bei 8%, wobei im früheren Bundesgebiet 7% und in den neuen Ländern und Berlin-Ost 12% aller abhängig Beschäftigten (ohne Auszubildende) einer durch einen befristeten Arbeitsvertrag geregelten Tätigkeit nachgingen.

Weitere Informationen zu befristeten Beschäftigungsverhaeltnissen finden Sie in der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes „Leben und Arbeiten in Deutschland – Ergebnisse des Mikrozensus 2002“, die im Internet kostenfrei abgerufen werden kann.

2. Quartal 2003: 1,7 % weniger Erwerbstätige als ein Jahr zuvor

Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes reduzierte sich die Anzahl der Erwerbstätigen im zweiten Quartal um 646 000 Personen (- 1,7%) gegenüber dem Vorjahresquartal auf insgesamt 38,1 Mill. Personen. Das war der höchste Beschäftigungsabbau in einem zweiten Quartal seit der Wiedervereinigung Deutschlands.

Auch im zweiten Quartal 2003 waren alle Wirtschaftsbereiche vom Beschäftigungsabbau betroffen. Der stärkste Rückgang der Erwerbstätigen im Vorjahresvergleich war absolut gesehen im Produzierenden Gewerbe ohne Baugewerbe mit 267 000 Personen (-3,2%) zu verzeichnen. Damit entsprach der Rückgang an Erwerbstätigkeit im Produzierenden Gewerbe nahezu dem des ersten Quartals 2003. Wie bereits in den beiden Vorquartalen reduzierte sich auch in den Dienstleistungsbereichen (Handel, Gastgewerbe, Verkehr und sonstige Dienstleistungen) die Anzahl der Erwerbstätigen gegenueber Vorjahr:

Im zweiten Quartal 2003 erfolgte eine Abnahme um 211 000 Personen (-0,8%). Eine Fortsetzung des Beschäftigungsabbaus war ebenfalls im Bausektor festzustellen; dieser fiel jedoch mit – 149 000 Personen (-6,1%) im Vorjahresvergleich etwas geringer aus als im ersten Quartal 2003 mit -160 000 Personen (- 6,7%). Die Beschäftigungsverluste in der Land- und Forstwirtschaft betrugen wie im Vorquartal 19 000 Personen (- 2,0%).

Vom Rückgang der Erwerbstätigen im zweiten Quartal 2003 waren besonders stark die Arbeitnehmer betroffen: Ihre Zahl verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,0% auf knapp 34,0 Mill. Personen, während die Zahl der Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen um 0,9% auf gut 4,1 Mill. Personen zunahm.

Je Erwerbstätigen hat sich im zweiten Quartal 2003, nach vorläufigen Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesanstalt fuer Arbeit (BA), die Zahl der durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden im Vergleich zum Vorjahr um 0,6% auf 344 Stunden verringert. Dabei stand im Berichtsquartal im Durchschnitt je Erwerbstätigen 1 Arbeitstag weniger zur Verfügung als im zweiten Quartal 2002. Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen als Produkt aus Erwerbstätigenzahl und Arbeitszeit je Erwerbstätigen verringerte sich im zweiten Quartal 2003 im Vergleich zum Vorjahr um 2,3% auf 13,1 Mrd. Stunden.

BAO Berlin

Die 1950 als „Berliner Absatzorganisation“ gegründete BAO BERLIN International GmbH ist der Außenwirtschaftspartner und das Berliner Beratungsunternehmen für den internationalen Wirtschaftsaustausch und das öffentliche Auftragswesen.

Das Dienstleistungsangebot umfaßt Länderbetreuung weltweit, Kooperationspartnervermittlung, Außenwirtschaftsberatung, das Außenwirtschaftsförderungsprogramm des Landes Berlin und den Messeservice. Mit seinem EuRo Info Centre ERIC BERLIN ist BAO BERLIN kompetenter Berater in allen Fragen des Europäischen Marktes und der EU-Fördermaßnahmen. BAO BERLIN bietet Berliner Unternehmen die Organisation von Gemeinschaftsständen auf internationalen Messen an und führt Delegationsreisen sowie Berlin-Präsentationen im Ausland durch.

Mit der offiziellen Auftragsberatungsstelle des Landes Berlin informiert und berät BAO BERLIN bundesweit öffentliche Auftraggeber und Unternehmer über das Regelwerk öffentliche Auftragsvergabe.

Mit der „Repräsentanz der Berliner Wirtschaft“ besitzt BAO BERLIN ein schlagkräftiges Büro in Brüssel und mit der BAO POLSKA – Marketing Service Sp. z o.o. eine erfahrene Tochtergesellschaft in Posen/Polen.

Anschrift
Ludwig Erhard Haus
Fasanenstr. 85
D-10623 Berlin
Tel.: (+49 30) 31 51 06 69
Fax: (+49 30) 31 51 03 16
E-Mail: bao@berlin.ihk.de

Internet: www.bao.biz