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Gesetz der ungewöhnlichen Zahlen

Stellen Sie sich vor, man bietet Ihnen folgende Wette an:  Sie wählen ein  beliebiges Buch mit Zahlentabellen aus, z.B. den Fischer Weltalmanach  von 1999. Auf einer zufällig aufgeschlagenen Seite werden die ersten  Ziffern jeder dort angegebenen Zahl betrachtet und gezählt, wobei führende Nullen ignoriert werden. Für jede der Ziffer zwischen Eins und Drei erhält Ihr Wettpartner einen Euro, für jede der verbleibenden  Ziffern von Vier bis Neun erhalten Sie selbst den gleichen Geldbetrag. Das Angebot wirkt günstig, und man wäre geneigt sich eine Gewinnchance von 2/3 einzuräumen.

Zufällig  wählt man die Seite mit den Spalten 1065/1066. Hier ist die Jahresproduktion ausgewählter Agrarerzeugnisse (Tabak, Tee und Wein) in Mio. Tonnen abgedruckt. Die 54 Einträge der Doppelspalte enthalten nur 19 erste Ziffern zwischen Vier und Neun. Statt des erhofften Gewinns stellt sich ein Verlust von 16 Euro ein. An Manipulation ist nicht zu denken, waren doch das Buch und die Seite zufällig und selbst gewählt.

Man war jedoch intuitiv von einer Gleichverteilung der ersten Ziffern zwischen Eins und Neun ausgegangen. Tatsächlich ergab sich nicht die gleichverteilte relative Häufigkeit von 33.3% für die Ziffern von Eins bis Drei, sondern fast 65%.

Bereits 1881 entdeckte der Astronom Simon Newcomb ein ähnliches Phänomen. Er bemerkte, dass die vorderen Seiten einer Logarithmentabelle weitaus gebrauchter waren als die hinteren 5. In einer kurzen Notiz zeigte er, dass »the law of probability of the occurrence of numbers is such that all mantissae of their logarithms are equally probable« (Newcomb 1881, S. 40).

Dies führt – wenn auch nicht direkt ersichtlich  zu einer Häufigkeit von log(1 + 1/d ) für jede erste Ziffer d zwischen Eins und Neun. Diese Beobachtung blieb weitgehend unbeachtet bis 1938 Frank Benford die gleiche Entdeckung machte. Im Gegensatz zu Newcomb beließ Benford es nicht bei Logarithmentafeln, sondern untersuchte eine Vielzahl verschiedenster Tabellen. Insgesamt zählte er über 20.000 erste Ziffern und fand immer wieder obiges Wettresultat:  Die Häufigkeit der ersten signifikanten Ziffern nahm von der Eins mit über dreißig Prozent, der Ziffer Zwei mit ca. 17 % bis hin zur Neun mit 4 % ab.

1 2 3 4 5 6 7 8 9
30,1% 17,6 12,5% 9,7% 7,9% 6,7% 5,8% 5,2% 4,6%

Benford vermutete eine Gesetzmäßigkeit und nannte die Entdeckung »law of anomalous numbers«, wobei Benford bemerkt, dass es sich hierbei um eine Verteilung von Ereignissen handelt, die durch das Medium der Zahl beschrieben werden: »It is not a law of numbers in themselves« (Benford 1938, S. 554).

Peter N. Posch hat die Zusammenhänge genauer untersucht und herausgearbeitet, welche Zahlen aufgrund welcher Umstände besonders häufig anzutreffen sind und umgekehrt welche unwahrscheinlich sind. Ein einfaches Instrument, um beispielsweise Steuererklärungen auf Genauigkeit zu überprüfen. Sind viele unwahrscheinliche Zahlen vertreten, dann besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass nicht genau gerechnet wurde.

Formel aus dem Buch von Peter N Posch


Prof. Dr. Peter N. Posch von der Universität Ulm ist auch von dem VEW Konzept überzeugt:

Die Ziffernanalyse ist ein neues, stark wachsendes  Forschungsgebiet mit  grosser praktischer Relevanz. So werden bereits  heute Steuererklärungen mit dem Verfahren der ersten Ziffern auf  Fälschungen überprüft. Ich halte es für wichtig, daß die Grundlagen und  die benutzen Verfahren für jedermann zugänglich sind. Diese Möglichkeit  bietet mir der Verlag Europäischer Wirtschaft mit dem Höffner’schen Verlagskonzept. Ich hoffe durch die freie Verfügbarkeit der Diskussion  und der Weiterentwicklung auf diesem Feld Vorschub zu leisten.


Weiter zum Buch: Ziffernanalyse

Kommission schlägt Stärkung der Finanzaufsicht in Europa vor

Hinterher weiß man es immer besser: Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung zur europäischen Finanzaufsicht vorgelegt. Sie schlägt darin Reformen an der derzeitigen Struktur der Finanzdienstleistungsausschüsse vor, insbesondere die Schaffung eines Europäischen Rates für Systemrisiken (European Systemic Risk Council, ESRC), eines Europäischen Finanzaufsichtssystems (European System of Financial Supervisors, ESFS) und neuer europäischer Aufsichtsbehörden. Die zur Umsetzung dieser Vorschläge erforderlichen Rechtsvorschriften sollen im Herbst folgen. Die Kommission fordert alle interessierten Kreise auf, bis zum 15. Juli zu dieser Mitteilung Stellung zu nehmen.

Im Bereich Finanzdienstleistungen existieren derzeit drei Ausschüsse, die für die Beaufsichtigung auf Mikroebene (d.h. die Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute) zuständig sind, allerdings nur beratende Funktionen besitzen: der Ausschuss der Europäischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS), der Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS) und der Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden, oft auch nur als „Stufe-3-Ausschüsse“ im Lamfalussy-Verfahren bezeichnet. Eine Einrichtung, die für die Beaufsichtigung von Systemrisiken (Aufsicht auf Makroebene) in Europa zuständig wäre, fehlt hingegen.

Die de Larosière-Gruppe, die von Präsident Barroso damit beauftragt wurde, Vorschläge für die Finanzaufsicht in Europa zu unterbreiten, legte ihren Bericht am 25. Februar 2009 vor. Darin wurde vorgeschlagen, als Eckpfeiler einer verbesserten europäischen Finanzaufsicht das ESFS und den ESRC ins Leben zu rufen. Wie in der Mitteilung der Kommission an die Frühjahrstagung des Europäischen Rates „Impulse für den Aufschwung in Europa” vom 4. März angekündigt, stützt die Kommission ihr weiteres Vorgehen auf die de Larosière-Vorschläge und hat sich in diesem Zusammenhang dazu verpflichtet, bis Ende Mai eine Mitteilung zur Finanzaufsicht vorzulegen. Die entsprechenden Legislativvorschläge werden im Herbst folgen.

Das in dieser Mitteilung vorgeschlagene Finanzaufsichtssystem ruht auf zwei Säulen:

  • einem Europäischen Rat für Systemrisiken (ESRC), der Risiken für die Stabilität des Finanzsystems insgesamt überwachen und bewerten soll („Aufsicht auf Makroebene”). Der ESRC wird frühzeitig vor sich abzeichnenden Systemrisiken warnen und erforderlichenfalls Empfehlungen zur Eindämmung dieser Risiken ausgeben. Mit der Einsetzung des ESRC würde einer der größten Schwachstellen, die in der Krise zutage getreten sind, nämlich der Anfälligkeit des Finanzsystems gegenüber zusammenhängenden, komplexen sektoralen und sektorübergreifenden Systemrisiken entgegengewirkt und
  • einem Europäischen Finanzaufsichtssystem (ESFS) für die Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute („Aufsicht auf Mikroebene”), bestehend aus einem Netzverbund, in dem die nationalen Finanzaufsichtsbehörden mit den neuen Europäischen Finanzaufsichtsbehörden, die aus den bestehenden Ausschüssen für Banken, Wertpapiere und Versicherungen und betriebliche Altersversorgung hervorgehen sollen, zusammenarbeiten („Aufsicht auf Mikroebene”).

Das ESFS wird auf Aufgabenteilung und gegenseitiger Unterstützung beruhen und neben der Beaufsichtigung von Einzelunternehmen auf nationaler Ebene gewisse Aufgaben auf europäischer Ebene bündeln. Es soll harmonisierte Vorschriften sowie kohärente Aufsichtspraktiken und eine kohärente Durchsetzung fördern. Dem Netz sollten die Prinzipien Partnerschaft, Flexibilität und Subsidiarität zugrunde liegen. Ferner sollte es das Vertrauen zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden stärken und zu diesem Zweck u.a. sicherstellen, dass die Aufsichtsbehörden des Aufnahmemitgliedstaats bei der Festlegung von Strategien in den Bereichen Finanzmarktstabilität und Anlegerschutz ein Wort mitzureden haben und grenzübergreifenden Risiken so besser entgegengewirkt werden kann.

Die Umsetzung der oben beschriebenen Abläufe muss überwacht und ihre Wirksamkeit sorgfältig bewertet werden. Spätestens drei Jahre nach Schaffung dieser beiden Säulen des in der Mitteilung vorgeschlagenen europäischen Finanzaufsichtsrahmens (allerspätestens aber 2013) sollte eine umfassende Überprüfung stattfinden. Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden darüber entscheiden, ob zur Stärkung von ESRC und ESFS weitere Schritte erforderlich sind.

Die Kommission bittet alle interessierten Kreise, bis zum 15. Juli zu den darin enthaltenen Vorschlägen Stellung zu nehmen. Alle Beiträge sollten gerichtet werden an: http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2009/fin_supervision_may_en.htm

José Manuel Barroso: „Eine bessere Beaufsichtigung der grenzübergreifenden Finanzmärkte ist aus ethischen wie ökonomischen Gründen unverzichtbar. Aus diesem Grund habe ich Jacques de Larosière und seine Gruppe um Erstellung ihres Berichts gebeten. Die heute von der Kommission vorgelegten Vorschläge sollen das Vertrauen wiederherstellen, künftigen Krisen vorbeugen und Wachstum und Beschäftigung schützen. Das neue System wird der EU und ihren Mitgliedstaaten dabei helfen, sowohl Problemen bei grenzübergreifend tätigen Unternehmen als auch der Akkumulierung von Risiken im Finanzsystem insgesamt entgegenzuwirken. Ich bin höchst erfreut, dass die Mitgliedstaaten den de Larosière-Bericht auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rats einhellig befürwortet haben. Ich fordere die Staats- und Regierungschefs der EU nun dringend auf, die heute von uns vorgeschlagenen konkreten Schritte samt des dafür vorgesehenen Zeitplans auf der Juni-Tagung des Europäischen Rats zu billigen, damit die neue Architektur 2010 voll funktionsfähig ist.“

Kommission plant intensivere Finanzaufsicht

Die Europäische Kommission will die europäische Finanzaufsicht stärken. Ein Europäischer Rat für Systemrisiken (European Systemic Risk Council, ESRC) soll Risiken für die Stabilität des Finanzsystems insgesamt überwachen und bewerten. In einem Europäischen Finanzaufsichtssystem (European System of Financial Supervisors, ESFS) sollen die nationalen Finanzaufsichtsbehörden mit den neuen Europäischen Finanzaufsichtsbehörden zusammenarbeiten und einzelne Finanzinstitute beaufsichtigen. Die zur Umsetzung dieser Vorschläge erforderlichen Rechtsvorschriften werden im Herbst folgen. Die EU-Kommission fordert alle interessierten Kreise auf, bis zum 15. Juli zu ihrer Mitteilung Stellung zu nehmen.

Dazu erklärte EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso: „Eine bessere Beaufsichtigung der grenzübergreifenden Finanzmärkte ist aus ethischen wie ökonomischen Gründen unverzichtbar. Aus diesem Grund habe ich Jacques de Larosière und seine Gruppe um die Erstellung ihres Berichts gebeten. Die heute von der Kommission vorgelegten Vorschläge sollen das Vertrauen wiederherstellen, künftigen Krisen vorbeugen und Wachstum und Beschäftigung schützen. Das neue System wird der EU und ihren Mitgliedstaaten dabei helfen, sowohl Problemen bei grenzübergreifend tätigen Unternehmen als auch der Akkumulierung von Risiken im Finanzsystem insgesamt entgegenzuwirken.Ich fordere die Staats? und Regierungschefs der EU nun dringend auf, die heute von uns vorgeschlagenen konkreten Schritte samt des dafür vorgesehenen Zeitplans auf der Juni?Tagung des Europäischen Rats zu billigen, damit die neue Architektur 2010 voll funktionsfähig ist.“

Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, fügte hinzu: „Die Finanzaufsicht in Europa hat mit der Marktintegration nicht Schritt gehalten. Die Krise hat gezeigt, dass die Anpassungsfähigkeit des derzeitigen Systems nicht ausreicht und dieses System für den Finanzdienstleistungsbinnenmarkt nicht geeignet ist. Das neue System wird zum einen die Sachkenntnis aller für die Erhaltung der Finanzmarktstabilität verantwortlichen Akteure nutzen und zum anderen starke europäische Einrichtungen schaffen, die deren Arbeiten koordinieren.” Joaquín Almunia, EU-Kommissar für Wirtschaft und Währung, ergänzte: „Der Finanzsektor ist seit der Schaffung des Binnenmarkts Anfang der 90er Jahre einer der größten Wachstumsmotoren, hat die Wirtschaft zur Jahreswende aber fast zum Erliegen gebracht. Mit den heute vorgeschlagenen Reformen würde ein neues europäisches Gremium, der Europäische Rat für Systemrisiken, ins Leben gerufen, der potenzielle Risiken für die Finanzmarktstabilität, die sich aus makroökonomischen Entwicklungen und aus Entwicklungen innerhalb des Finanzsystems insgesamt ergeben könnten, überwachen und bewerten soll.”

Der vorgeschlagene Europäische Rat für Systemrisiken würde einer der größten Schwachstellen, die in der Krise zutage getreten sind, nämlich der Anfälligkeit des Finanzsystems gegenüber zusammenhängenden, komplexen sektoralen und sektorübergreifenden Systemrisiken entgegengewirken. Das Europäische Finanzaufsichtssystem (ESFS) wird auf Aufgabenteilung und gegenseitiger Unterstützung beruhen und neben der Beaufsichtigung von Einzelunternehmen auf nationaler Ebene gewisse Aufgaben auf europäischer Ebene bündeln. Die neuen europäischen Aufsichtsbehörden sollen aus den bestehenden Ausschüssen für Banken, Wertpapiere und Versicherungen und betriebliche Altersversorgung hervorgehen.

Das vorgeschlagene Finanzaufsichtssystem beruht auf zwei Säulen.

  • einem Europäischen Rat für Systemrisiken (ESRC), der Risiken für die Stabilität des Finanzsystems insgesamt überwachen und bewerten soll („Aufsicht auf Makroebene”). Der ESRC wird frühzeitig vor sich abzeichnenden Systemrisiken warnen und erforderlichenfalls Empfehlungen zur Eindämmung dieser Risiken ausgeben. Mit der Einsetzung des ESRC würde einer der größten Schwachstellen, die in der Krise zutage getreten sind, nämlich der Anfälligkeit des Finanzsystems gegenüber zusammenhängenden, komplexen sektoralen und sektorübergreifenden Systemrisiken entgegengewirkt;
  • einem Europäischen Finanzaufsichtssystem (ESFS) für die Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute („Aufsicht auf Mikroebene”), bestehend aus einem Netzverbund, in dem die nationalen Finanzaufsichtsbehörden mit den neuen Europäischen Finanzaufsichtsbehörden, die aus den bestehenden Ausschüssen für Banken, Wertpapiere und Versicherungen und betriebliche Altersversorgung hervorgehen sollen, zusammenarbeiten („Aufsicht auf Mikroebene”). Das ESFS wird auf Aufgabenteilung und gegenseitiger Unterstützung beruhen und neben der Beaufsichtigung von Einzelunternehmen auf nationaler Ebene gewisse Aufgaben auf europäischer Ebene bündeln. Es soll harmonisierte Vorschriften sowie kohärente Aufsichtspraktiken und eine kohärente Durchsetzung fördern. Dem Netz sollten die Prinzipien Partnerschaft, Flexibilität und Subsidiarität zugrunde liegen. Ferner sollte es das Vertrauen zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden stärken und zu diesem Zweck u.a. sicherstellen, dass die Aufsichtsbehörden des Aufnahmemitgliedstaats bei der Festlegung von Strategien in den Bereichen Finanzmarktstabilität und Anlegerschutz ein Wort mitzureden haben und grenzübergreifenden Risiken so besser entgegengewirkt werden kann.

Malta und Zypern führen den Euro ein

Malta und Zypern haben zum 1. Januar 2008 den Euro eingeführt. Seit Jahresanfang ist der Euro die Währung Maltas und Zyperns. Nach Slowenien hat nunmehr der dritte Beitrittstaat der Erweiterungsrunde 2004 somit diese Währung übernommen. In Malta und Zypern kann jetzt Euro-Bargeld aus Geldautomaten abgeholt und für Zahlungen im Alltag verwendet werden.

Euro-Banknoten und Euro-Münzen sind auf den Inseln fortan gesetzliches Zahlungsmittel.

Nach einem entsprechenden Beschluss des Ecofin-Rates vom vergangenen Juli, dem ein Vorschlag der Kommission vorausgegangen war, löst der Euro das Zypern-Pfund zum Umrechnungskurs von 0,585274 CYP je Euro ab (d.h. 1 Zypern-Pfund entspricht 1,71 €).

In der Parallelumlaufphase bis 31. Januar 2008 darf neben dem Euro auch noch das Zypern-Pfund für alltägliche Bargeldzahlungen verwendet werden. Allerdings rechnet man damit, dass die Bargeldumstellung schon nach einigen Tagen komplett abgeschlossen sein wird und praktisch alle Bargeldgeschäfte in Euro getätigt werden.

Nach einem entsprechenden Beschluss des Ecofin-Rates vom vergangenen Juli, dem ein Vorschlag der Kommission vorausgegangen war, löst der Euro die Maltesische Lira zum Umrechnungskurs von 0,429300 MTL je Euro ab (d.h. 1 Maltesische Lira entspricht 2,33 €).

In der Parallelumlaufphase bis 31. Januar 2008 bleibt die Maltesische Lira neben dem Euro noch gesetzliches Zahlungsmittel. Allerdings rechnet man damit, dass die Bargeldumstellung schon nach einigen Tagen komplett abgeschlossen sein wird und praktisch alle Bargeldgeschäfte in Euro getätigt werden.