Schlagwort-Archive: Globalisierung

Neue Investitionspolitik der EU

Mit zwei Initiativen hat die Europäische Kommission heute die Weichen für eine umfassende Auslandsinvestitionspolitik für Europa gestellt. In einem Strategiepapier wird erläutert, wie die neue Zuständigkeit der EU für ausländische Direktinvestitionen so genutzt werden könne, dass Wettbewerbsfähigkeit und Handel einen Schub erhalten, damit Wachstum und Beschäftigung gefördert werden.

Zugleich soll auf dem Verordnungsweg eine Übergangsregelung eingeführt werden, die Garantien für bestehende oder noch ausstehende bilaterale Investitionsabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern vorsieht. Aufgrund des Vertrags von Lissabon wird die Investitionspolitik jetzt auf europäischer Ebene entwickelt und umgesetzt.

Ausländische Direktinvestitionen bedeuten, dass inländische Unternehmen im Ausland investieren. Sie ermöglichen den Transfer von Technologie und kurbeln den internationalen Handel an und sind typisches Zeichen der Globalisierung. Die EU ist weltweit der größte Akteur auf dem Gebiet der ausländischen Direktinvestitionen (ADI). Bis 2008 beliefen sich die ADI der EU in Drittstaaten auf 3,3 Billionen EUR und die ADI von Drittstaaten in der EU auf 2,4 Billionen EUR.

Diese Investitionen werden durch bilaterale Investitionsabkommen abgesichert. Mit BIT werden die Bedingungen festgelegt, unter denen natürliche oder juristische Personen aus einem Land in einem anderen Land investieren können. Außerdem dienen sie dazu, ein rechtsverbindliches Schutzniveau zu schaffen, um die Investitionsströme zwischen zwei Ländern zu fördern. BIT sollen unter anderem für eine diskriminierungsfreie Behandlung von Investoren sowie für den Schutz vor unrechtmäßiger Enteignung sorgen. Die Mitgliedstaaten der EU sind weltweit die Hauptnutzer von BIT; sie haben bereits etwa 1 200 solcher Abkommen abgeschlossen.

Der Vorschlag der Kommission besteht aus zwei Teilen: Ein Strategiepapier „Auf dem Weg zu einer umfassenden europäischen Auslandsinvestitionspolitik“, in dem der Frage nachgegangen wird, wie die Investitionspolitik auf optimale Weise zu einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum (so die Ziele der Strategie „Europa 2020“) beitragen könne, sowie eine Verordnung, mit der eine Übergangsregelung für die bilateralen Investitionsabkommen eingeführt werden soll, die bereits vor dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten geschlossen wurden. Dabei hat die Kommission Rechtssicherheit für europäische und ausländische Investoren geschaffen, ohne die EU zu hindern, neue Investmentverträge zu verhandeln.