Schlagwort-Archive: Klima

Klimaänderung: Kommission geht das Problem fluorierter Gase an

Der Vorschlag ist ein weiterer Schritt zur Erfüllung der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Kyoto-Protokolls bei der Reduzierung der Emissionen aller zum Treibhauseffekt beitragenden Gase. Fluorierte Gase sind hochwirksame und langlebige Treibhausgase. Ihre Emissionen dürften nach den derzeitigen Prognosen in den kommenden Jahren rasch ansteigen, wenn nichts unternommen wird. Die Gase werden in der Kühltechnik, in Klimaanlagen, Brandschutzausrüstungen und verschiedenen industriellen Verfahren verwendet. Durch die von der Kommission vorgeschlagene Verordnung dürften die projizierten Emissionen dieser Gase bis 2010 um fast ein Viertel geringer ausfallen.

„Dieser neue Vorschlag zeigt unsere Entschlossenheit, das Kyoto-Protokoll in der EU anzuwenden und kostenwirksame Maßnahmen einzuführen, um die Treibhausgasemissionen zu mindern“, so Umweltkommissarin Margot Wallström. "Dieser Vorschlag schafft zusammen mit den vielen anderen Initiativen der Gemeinschaft zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen, z.B. dem System für den Emissionshandel in der EU, die Grundlage für einen wirksamen Rahmen zur Bekämpfung der Klimaänderung. Wenn wir Erfolg haben wollen, müssen wir an vielen Punkten gleichzeitig ansetzen.“ Gegenstand der Verordnung sind folgende fluorierte Treibhausgase: fluorierte Kohlenwasserstoffe (FCKW),
perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid. Die wichtigsten Emissionsquellen sind Kühltechnik und Klimaanlagen (auch mobile Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen) und die Industrie. Die Gase werden auch als Treibmittel für Schaumstoffe und Aerosole, in Ausrüstungen zur Brandbekämpfung, als Prozessgase bei der Halbleiterherstellung und elektrische Isolatoren eingesetzt. FCKW und PFC ersetzen in bestimmten Anwendungen Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und deren Verwendung nach der Verordnung (EG) 2037/2000 und dem Montrealer Protokoll1 schrittweise eingestellt wird. Die Emissionen dieser Ersatzstoffe sind folglich in den letzten Jahren gestiegen.

1995 lagen die Emissionen fluorierter Gase bei 65 Mio. t Kohlendioxid-Äquivalent, und wenn keine zusätzlichen Maßnahmen zur Emissionsminderung erfolgen, geht die Kommission davon aus, dass die Emissionen dieser Gase bis 2010 um etwa 50% auf 98 Mio. t Kohlendioxid-Äquivalent steigen werden.

Die fluorierten Gase haben derzeit an der Gesamtmenge der Treibhausgasemissionen in der EU einen Anteil von 2%. Ihr Treibhauspotenzial ist jedoch hoch, und viele von ihren haben eine lange Verweildauer in der Atmosphäre.

So ist zum Beispiel das Treibhauspotenzial von Schwefelhexafluorid 23.900 Mal höher als das von Kohlendioxid (CO2), dem bei menschlichen Tätigkeiten am häufigsten entstehenden Treibhausgas.

Ziele und wichtigste Elemente des Vorschlags

Der Kommissionsvorschlag ist ein wichtiger Beitrag zur Erfüllung des Ziels der Europäischen Union im Rahmen des Kyoto-Protokolls, nach dem die Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008-2012 gegenüber dem Stand von 1990 um 8% gesenkt werden sollen. Die projizierten Emissionen fluorierter Gase dürften aufgrund der Verordnung bis 2010 um etwa 23 Mio. t Kohlendioxid-Äquivalent zurückgehen, im Zeitraum danach sind noch umfangreichere Reduzierungen möglich.

Der Vorschlag enthält vier Hauptelemente:
  • Bestimmungen zur wirksameren Reduzierung der Emissionen luorierter Gase;
  • Auflagen für die Berichterstattung, um die Überwachung der Emissionen zu verbessern;
  • Beschränkungen für Inverkehrbringen und Verwendung, wenn eine Reduzierung der Emissionen nicht möglich oder die Verwendung fluorierter Gase unangemessen ist;
  • schrittweiser Ausstieg aus der Verwendung von HFC-134a in Klimaanlagen von Neufahrzeugen.

Reduzierung der Emissionen

Durch die Pflicht zur Ergreifung aller technisch und wirtschaftlich machbaren Maßnahmen zur Verhinderung und Minimierung von Emissionen wird eine wirksamere Reduzierung der Emissionen fluorierter Gase ermöglicht. Insbesondere wird für alle stationären Kühl- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und Brandschutzsysteme mindestens eine jährliche Inspektion auf Dichtheit durch kompetentes Personal vorgeschrieben. Für größere Systeme sind häufigere regelmäßige Inspektionen vorgesehen, die Intervalle können jedoch angepasst werden, wenn diese Systeme mit Leckagen-Erkennungssystemen ausgestattet sind. Für größere Systeme besteht ferner die Pflicht zur Ausrüstung mit Leckagen-Erkennungssystemen und zur Führung von Protokollen über die Mengen fluorierter Gase, die in die Systeme eingefüllt oder aus ihnen aufgefangen werden. In den Bestimmungen ist ferner vorgesehen, dass die fluorierten Gase bei der Wartung zu Recycling- oder Vernichtungszwecken und am Lebensende der Ausrüstungen zu Entsorgungszwecken rückgewonnen werden. Die Mitgliedstaaten müssen Ausbildungs- und Zertifizierungsprogramme für Personal entwickeln, das mit Inspektions- und Rückgewinnungsaufgaben betraut ist.

Berichterstattung

Der Verordnungsvorschlag verpflichtet Hersteller, Importeure und Exporteure fluorierter Gase, der Kommission jährlich über Herstellung, Import und Export fluorierter Gase Bericht zu erstatten. Diese Informationen sollen auch verwendet werden, um die Richtigkeit der von den Mitgliedstaaten an das UNFCCC-Sekretariat2 gemeldeten Emissionsmengen zu prüfen.

Beschränkungen von Inverkehrbringen und Verwendung

Für Fälle, in denen eine wirksamere Reduzierung der Emissionen fluorierter Gase nicht möglich oder die Verwendung fluorierter Gase unangemessen ist, enthält der Vorschlag eine Reihe von Beschränkungen für Inverkehrbringen und Verwendung. Folgende Gase und Verwendungszwecke sind betroffen3:

  • Verwendung von Schwefelhexafluorid beim Magnesiumguss
  • Verwendung von Schwefelhexafluorid in Fahrzeugreifen
  • Verwendung fluorierter Gase in nicht wieder auffüllbaren Behältern
  • Verwendung perfluorierter Kohlenwasserstoffe und perfluorierter Kohlenwasserstoffe in nichtgeschlossenen Direktverdampfungssystemen (z.B. selbstkühlende Getränkedosen)
  • Verwendung perfluorierter Kohlenwasserstoffe in neuen Brandschutzsystemen und Feuerlöschern
  • Verwendung fluorierter Gase bei der Fensterherstellung
  • Verwendung fluorierter Gase in Fußbekleidung
  • Verwendung fluorierter Kohlenwasserstoffe in Einkomponenten-Schäumen
  • Verwendung fluorierter Kohlenwasserstoffe in neuartigen Aerosolen.

Klimaanlagen in Neufahrzeugen

Der schrittweise Ausstieg aus der Verwendung des Gases HFC-134a in Klimaanlagen von Neufahrzeugen ist ein Schlüsselelement des Vorschlags. Die Prognosen der Emissionen in diesem Sektor deuten auf einen Anstieg von 1,4 Mio. t Kohlendioxid-Äquivalent im Jahr 1995 auf 20 Mio. t Kohlendioxid-Äquivalent im Jahr 2010 hin, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden. Durch den Vorschlag wird ein flexibles System auf der Grundlage übertragbarer Quoten eingeführt, um die Verwendung von HFC-134a in Klimaanlagen von Neufahrzeugen im Zeitraum 2009 – 2013 schrittweise einzustellen. Wenn sie dies wünschen, können Unternehmen Quoten auf andere Unternehmen übertragen, um das festgelegte Hauptziel wirtschaftlich effizient zu erreichen.

Ferner wurden Anreize geschaffen, um Reduktionen noch früher zu erreichen. Eine Erhöhung der Quoten ist möglich für Unternehmen, die frühzeitig handeln und vor dem Beginn der Ausstiegsphase am 1. Januar 2009 Fahrzeuge auf den Markt bringen, deren Klimaanlagen entweder kein HFC-134a enthalten oder, obwohl sie mit HFC-134a betrieben werden, weniger Emissionen verursachen (sogenannte verbesserte Systeme).

Nach dem Ende der Ausstiegsphase können etwaige ungenutzte Quoten noch bis 2018 verwendet werden. Auf diese Weise soll Flexibilität geschaffen werden für Unternehmen, die rascher handeln als verlangt und folglich über überschüssige Quoten verfügen, ferner soll es ermöglicht werden, dass für Nischenmärkte weiterhin Systeme mit HFC-134a verfügbar sind.

Die Wirksamkeit dieser Bestimmungen wird durch ein System von Sanktionen gewährleistet, das die Einhaltung der Ausstiegsauflagen sicherstellt.

Revision

Es ist wichtig, die Wirkung der Verordnung zu beobachten und zu bewerten, um ihre Effizienz zu beurteilen, daher wird die Kommission fünf Jahre nach Inkraftreten der Verordnung eine umfassende Prüfung durchführen.

Hintergrund

Dieser Vorschlag ist ein zentrales Element der ersten Phase des Europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP), das im Juni 2000 eingerichtet wurde, um zusätzliche kostenwirksame Maßnahmen zu ermitteln, die es der Europäischen Gemeinschaft erleichtern könnten, ihr Kyoto-Ziel zu erreichen. Das ECCP war als Konsultationsprozess unter Einbeziehung eines möglichst breiten Interessenspektrums angelegt, zu diesem Zweck wurden auch sektorale Arbeitsgruppen geschaffen, unter anderem eine Arbeitsgruppe für fluorierte Gase. Insgesamt wurden 42 kostenwirksame Optionen erarbeitet, die ein Potenzial zur Verringerung der gesamten Treibhausgasemissionen um 664765 Mio. t Kohlendioxid-Äquivalent haben.

Die Arbeitsgruppe für fluorierte Gase, der Teilnehmer aus Industrie, Nichtregierungsorganisationen des Umweltbereichs, Wissenschaft, der Beratungsbranche, aus den Mitgliedstaaten sowie der Kommission angehören, empfahl eine Reihe von Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen fluorierter Gase, und unter den Interessengruppen herrschte ein breiter Konsens über die Notwendigkeit eines Rechtsrahmens auf Gemeinschaftsebene.

Die Kommission hat sich nun für ein zweistufiges Konzept entschieden. Durch diesen Vorschlag wird zunächst der Rahmen vorgegeben. Dann folgt eine Phase der Überwachung und Bewertung, nach der die Kommission prüfen wird, ob die bestehenden Kontrollmechanismen verstärkt werden müssen und ob zusätzliche Maßnahmen notwendig sind (z.B. Umweltvereinbarungen), um das gesteckte Ziel zu erreichen.

Aufgrund der oben beschriebenen Verpflichtungen betrifft der Vorschlag die Hersteller, Importeure und Exporteure fluorierter Gase sowie die Hersteller und Eigentümer von Ausrüstungen und Produkten, die fluorierte Gase enthalten.

Betroffen ist auch der Wartungssektor, da das Personal für den Umgang mit Ausrüstungen, die fluorierte Gase enthalten, ausgebildet und zertifiziert werden muss. Im Hinblick auf Klimaanlagen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge wird der Vorschlag Chemieunternehmen betreffen, die HFC-134a liefern, sowie Hersteller von Klimaanlagen und Fahrzeughersteller.

Weitere Informationen einschließlich der wirtschaftlichen Analyse, die dem Vorschlag zugrunde liegt, sowie der vollständige Wortlaut des Kommissionsvorschlags können auf der Klima-Webseite der Kommission abgerufen werden:

http://europa.eu.int/comm/environment/climat/eccp.htm

Informationen zur Klimaänderung und zum Kyoto-Protokoll sind auf der Webseite zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen verfügbar:

http://www.unfccc.int

1 Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen; ABl. L 244 vom 29.9.2000. Weitere Informationen zum Montrealer Protokoll unter: http://www.unep.ch/ozone/

2 Das im Mai 1992 verabschiedete Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) war die erste internationale Initiative auf diesem Gebiet. Es verpflichtet die Vertragsparteien zur Aufstellung nationaler Programme zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur Vorlage regelmäßiger Berichte, ferner verlangt es von den Industrieländern im Gegensatz zu den Entwicklungsländern, ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2000 auf dem Stand von 1990 zu stabilisieren. Das UNFCCC-Sekretariat verwaltet sowohl die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen als auch das Kyoto-Protokoll.

3 Weitere Einzelheiten zu diesen Beschränkungen sind Artikel 7 und Anhang II des Vorschlags zu entnehmen.