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Access to Knowledge in Africa

Sisule F. Musungu hat im Januar 2010 in einem Interview die Positionen im Staatenwettbewerb überschlägig wie folgt abgesteckt: Sollte die Liberalisierung des internationalen Handels weiter fortschreiten, könnten die industrialisierten Regionen im landwirtschaftlichen Bereich möglicherweise nicht mehr mit Staaten wie Brasilien konkurrieren. Auch bei den Industrieprodukten wäre der Wettbewerb gegen China und India bereits verloren. Das einzige, was den industrialisierten Staaten im internationalen Handel verblieben sei, wäre das geistige Eigentum. Dieses würde den wesentlichen Wettbewerbsvorsprung ausmachen. Dementsprechend würden die Europäische Union oder die Gruppe der Acht (G8, sie fasst die größten Industrienationen der Welt zusammen) das geistige Eigentum mit besonderem Nachdruck in der gesamten Welt durchsetzen wollen. Sisule Musungu hat auch das Vorwort zu dem im Juli 2010 veröffentlichen Buch Access to Knowledge in Africa geschrieben.

In Access to Knowledge in Africa geht es nicht um Patent- oder Markenrechte, sondern um den Einfluss des Urheberrechts auf den Zugang zum Wissen. Hier unterscheiden sich Urheberrecht und die technischen Schutzrechte, denn urheberrechtlich geschütztes Material kann für die essentielle Schul- und Ausbildung von Bedeutung sein, während Patente zumindest der Idee nach jeweils den neusten Stand der Technik zum Gegenstand haben sollten. Die Lesefähigkeit einerseits als persönliches Vermögen, andererseits als der Zugang zum geeigneten Lesestoff (ohne den die Lesefähigkeit nutzlos wäre und mangels Übung verkümmert), gehört in unserer Zeit zum Grundbedarf eines Menschen.  Inwieweit können die Bürger aus dem vorhandenen Wissen schöpfen? Die Herausgeber verweisen in der Einleitung auf die essentielle Bedeutung der Bildung für die gesellschaftliche und individuelle Entwicklung, sei es Armutsbekämpfung, wirtschaftliche Entwickung, Gesundheit oder Erweiterung der Entfaltungsmöglichkeiten des individuellen Potentials.

Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, verabschiedet am 10. Dezember 1948 durch die Resolution 217 A (III) der Vollversammlung der Vereinten Nationen
  1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
  2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
  3. . . .

In der Milleniums-Erklärung der Vereinten Nationen (September 2000) wurde feierlich beschlossen, dass bis 2015 sicherzustellen sei, dass Kinder in der ganzen Welt, Jungen wie Mädchen, eine Primarschulbildung vollständig abschließen können und dass Mädchen wie Jungen gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsebenen haben. Allein die Notwendigkeit der Erklärung zeigt die unzureichende Umsetzung der Ziele, auch wenn in Afrika inzwischen drei Viertel der Kinder eine Grundschulbildung erhalten sollen.

In Access to Knowledge in Africa untersucht einen bislang zu wenig beachteten Aspekt. In dem Buch werden in acht Kapiteln die Staaten Marokko, Ägypten, Ghana, Kenia, Uganda Mosambik, Südafrika und Senegal vorgestellt und dabei der Frage nachgegangen, ob und inwieweit das jedermann zustehende Recht auf Bildung durch das Urheberrecht beeinflusst wird. Es ist ein wichtiges Buch, dass Aspekte jenseits der gängigen Entwicklungshilfe untersucht. Der grobe Aufbau der einzelnen Beiträge ist jeweils gleich.

  • Kurzübersicht über die Staaten
  • Darstellung der gesetzlichen Regelungen zum Urheberrecht
  • Praxisbericht: Urheberrecht auf der einen, Zugang zu Information auf der anderen Seite
  • Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Ergänzt werden diese durch eine Einleitung und eine Zusammenfassung von den Herausgebern. Dieses etwas starre Schema ist manchmal zu strikt. So beschweren sich die Autoren Bassem Awad, Moatasem El-Gheriani und Perihan Abou Zeid sicherlich zu Recht, dass es schwer sei, die politische Geschichte Ägyptens in wenigen Zeilen zu schildern.

Afrika Satellitenaufnahme
Satellitenbild Afrikas (Wikimedia Commons)

Die Weltbank hat eine im Juli 2010 eine Übersicht über die Einkommen pro Kopf (2009) und die Kaufkraft veröffentlicht. Die Statistik ist, wie es sich in der Wettbewerbsgesellschaft gehört, mit einem Ranking versehen (wobei man sich natürlich auch fragen kann, welche besonderen Leistrungen und Tätigkeiten Monaco, Liechtenstein, Luxemburg, Bermuda, die Kanalinseln oder die Kaimaninseln auf die oberen Plätze gehoben haben).

Sieht man von Südafrika ab, gehören alle Staaten zu den ärmeren. Südafrika hat nach dieser Statistik in etwa das Niveau von Bulgarien oder Serbien mit einem pro-Kopf-Einkommen in Höhe von 5770 US-$ im Jahr. In Uganda oder Mosambik sind es hingegen nur 460 und 440 US-$ im Jahr.

Allerdings sind diese Statistiken nur bedingt aussagekräftig, denn die Verteilung der Einkommen wird nicht hinreichend berücksichtigt und das nominale durchschnittliche Einkommen ist in Relation zum allgemeinen Preisniveau zu setzen. So errechnet die Weltbank für Südafrika eine Kaufkraft pro Kopf von 10 060 US-$, während die EU-Mitglieder Estland, Ungarn und Slowakei in etwa 18 500 US-$ haben. Diese liegen aber noch vor den beiden anderen baltischen Staaten, Rumänien (14 460 US-$) und Bulgarien (12 290 US-$).

Ägypten nimmt trotz deutlich geringerem Pro-Kopf-Einkommen im Vergleich zu Südafrika nach einer Untersuchung im Rahmen des United Nations Development Programme (UNDP) auf dem Human Development Index eine vergleichsweise bessere Position ein.

Die anderen Staaten der Studie, also Marokko (4450 US-$), Ägypten (5690 US-$), Senegal (1790 US-$), Ghana (1480 US-$), Kenia (1570 US-$), Uganda (1190 US-$) und Mosambik (880 US-$) haben deutlich niedrigere Einkommen (jeweils in Kaufkraft). Selbst wenn man die niedrigeren Preise für viele Güter in diesen Ländern berücksichtigt: der Kauf von Büchern ist für die meisten Menschen in diesen Regionen eine ökonomische Unmöglichkeit.

Die verbreitete Armut führt dazu, dass die mageren finanziellen Mittel für die Subsistenz verbraucht werden. Lehrbücher sind beispielsweise in Mosambik in aller Regel zu teuer für Studenten. Ein Bibliothekar aus Ghana führt aus, dass der Preis für ein von Kluwer veröffentlichtes Buch 180 US-$ betrage, während es — im Inland produziert — 60 US-$ kosten könnte. Nur ein geringer Teil des Preises sei auf Steuern und Zölle zurückzuführen. Welche Bedeutung bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von ca. 1500 US-$ ein Unterschied von 120 US-$ zukommt, liegt auf der Hand. Ob Studenten bei einem Preis von nur 60 US-$ den tatsächlich Bücher kaufen würden, ist aber auch fraglich. Müsste der Preis nicht auf 6 US-$ sinken? Für diesen Preis lassen sich Bücher herstellen, was jedem klar ist, der die Handelsspannen in Deutschland kennt: Bei Belletristik liegt diese inzwischen bei ungefähr der Hälfte und trotzdem werden Taschenbücher en masse für den Standardpreis von neun oder zehn Euro angeboten. Diese niedrigen Preise würden einhergehen mit dem wirtschaftlichen Potential der jeweiligen Bevölkerung angemessenen Gewinnspannen. Bei Durchschnittseinkommen von 1000 oder auch 3000 US-$ im Jahr müsste der Gewinn je verkauftem Buch sich an diesen Beträgen orientieren und nicht am Standard in den reicheren Staaten. Andernfalls bleibt Bildung ein Luxusgut und die Entwicklung der Länder wird weiterhin unter diesem Mangel leiden. So liegen auch die Preise in Kenia in diesem Bereich wie man etwa der Preisliste des Kenya Literature Bureau (Bookpricelist 2010) entnehmen kann. Dort kostet etwa J.B.M. Ngugis Chicken Production (1980 veröffentlicht) ungefähr 2,50 Euro. Preise über sechs Euro sind eine Seltenheit bei diesem Verlag, der unter anderem für die nationale Bildung zuständig ist.

Praktisch kein Land hat das Urheberrecht auf eigene Initiative eingeführt. Ghana hat das Urheberrecht der ehemaligen Kolonialmacht Großbritanniens von 1911 übernommen, während Kenia die britischen Gesetze aus 1842, 1911 und 1956 miterlebte. In Marokko war es französisches, in Mosambik portugiesisches Recht. [Ergänzung vom 28. 3. 2013. Vgl. hierzu A. Peukert: The Colonial Legacy of the International Copyright System] Und in allen Ländern wird das geltendes Recht maßgeblich durch internationale Verträge geprägt. Die Berner Übereinkunft, das TRIPS-Abkommen (WTO) und die WIPO-Abkommen etwa für den Schutz von Tonträger-Herstellern geben in allen Ländern den Rahmen vor. Keines der Gesetze scheint auch nur annähernd an die Tradition des jeweiligen Landes oder dessen Bedürfnisse angepasst zu sein. In der Bevölkerung wird das Urheberrecht in der Regel nicht verstanden und wohl selten Ernst genommen.

Die Darstellungen des Urheberrechts in den Beiträgen zu den einzelnen Staaten folgt jedenfalls dem etwa in Deutschland bekannten Schema: Es wird jeweils dargestellt, welche Handlungen dem Rechtsinhaber vorbehalten sind, ob über den vermögensrechtlichen Bestandteil des Urheberrechts hinaus auch die sogenannten moral rights erfasst sind, wie lange der Schutz dauert (50 Jahre nach dem Tod des Urhebers sind nach der Revidierten Berner Übereinkunft die Mindestschutzdauer), ob es Schranken etwa für die Nutzung in Bibliotheken oder Schulen oder das dem Common Law eigene Recht auf Fair Use gibt. Hier bietet der Band eine gute und aufschlussreiche Übersicht.

Da die Gesetze im Kleinen allerdings — aus hiesiger Sicht — nur unzulänglich beachtet werden, umgekehrt aber die Entstehung einer eigenständigen Produktion von Material auf erhebliche Schwierigkeit stößt, scheinen vor allem die von den kenianischen Autoren Marisella Ouma and Bernard Sihanya dargestellten Kritiken den Kern zu treffen: Ben Sihanya hat in dem Artikel ‘Copyright law, teaching and research in Kenya’ die Funktion des Urheberrechts im Hinblick auf technische, wirtschaftliche und kulturelle Hinsicht untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Urheberrecht im wesentlichen an den westlichen Industriestaaten ausgerichtet sei als Folge der Kolonialisierung und der Tatsache, dass die die Personen, die für die Gestaltung des Rechts zuständig seien, sich an den Regelungen dieser Staaten orientierten. Da die Gesetze in der Praxis nur unzureichend umgesetzt seien, würden die Rechtsinhaber hohe Beträge durch unerlaubte Kopien verlieren.

Ob allerdings eine striktere Umsetzung des Rechts zu einer Besserung führen wird, ist zweifelhaft. Nach Henry Chakavas Buch Publishing in Africa: one man’s perspective ist die kenianische Verlagsindustrie in hohem Maße von der britischen abhängig. Chakava, selbst Autor, Verleger und Vorsitzender der Vereinigung der East African Educational Publishers (EAEP), sieht nur Verluste für die afrikanischen Staaten und Schwierigkeiten beim Aufbau einer eigenen Lesekultur (die schließlich Voraussetzung für eine Schreibkultur ist). Den internationalen Verträgen fehle es an Gerechtigkeit. Die dort festgelegte Reziprozität ist für die afrikanischen Staaten nachteilig. Die Gegenseitigkeit der Regelungen über die urheberrechtlich geschützten Werke sei im Ergebnis eine Einbahnstraße: Afrika hätte ,,very little or nothing to sell to the outside world“. 90 % der kenianischen Buchproduktion seien Textbücher, die sich kaum außerhalb der Grenzen des Nationalstaats vertreiben ließen, wobei der Großteil der Rechte den Verlagen aus dem Norden gehöre. Weil es beim Urheberrecht tatsächlich nicht um den Austausch von Gütern geht, sondern um Marktbeherrschung (Monopolcharakter), liegt der Vorteil bei den Verlagen aus dem Norden. Bei alldem wird auch deutlich, dass eine effizientere Durchsetzung des Rechts Kenia selbst wenig helfen würde.

Dementsprechend unklar fallen auch die Aussagen über die erhofften Wirkungen des Rechts aus. In allen Ländern gibt es Schwierigkeiten, selbst Bibliotheken angemessen auszustatten. Welche Vorteile die Regelungen für die dortige Bevölkerung haben sollen, bleibt völlig im Dunkeln. Es scheint jedenfalls — außerhalb der Folklore und der Musik — sich keine eigenständige Literatur und Verlagslandschaft zu entwickeln. Bücher werde an den Universitäten in der Regel nicht gekauft, sondern kopiert. Hier könnte Wettbewerb helfen, denn wenn Bücher einige hundert Mal kopiert wurden, ist der Druck immer billiger. Im übrigen scheint das Urheberrecht den Staaten so viele Vorteile zu verschaffen wie dem Fisch das Fahrrad. Es ist ein der Situation unangemessenes Instrument, das im Wesentlichen das Lernen überflüssig verteuert.

Access to knowledge in Africa (2010)
Access to knowledge in Africa (2010)

Access to Knowledge in Africa.
The Role of Copyright

Herausgegeben von Chris Armstrong, Jeremy de Beer, Dick Kawooya, Achal Prabhala und Tobias Schonwetter
366 + xvii Seiten, 2010 Claremount (Südafrika): UCT Press/IDRC

Preis (vermutlich in US-$): 51,69 $ zzgl. Versand/Verpackung: Bestellformular
(ISBN 978-1-91989-545-1)

Download: Access to Knowledge in Africa 2010
(e-ISBN 978-1-55250-490-1)

Das Buch wurde unter der Creative Commons Attribution-Noncommercial-Share Alike 2.5 South Africa License veröffentlicht, die Sie über den Link erreichen können. Sie können auch eine Abschrift unter folgender Adresse bekommen: Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA).