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Wie die Regelmäßigen Berichte der vorigen Jahre befassen sich auch die diesjährigen Berichte stärker mit den tatsächlich ergriffenen Maßnahmen als mit jenen, die noch in Vorbereitung sind. Die Kommission hat geprüft, ob angekündigte Reformen seit Oktober 2000 tatsächlich durchgeführt wurden. Die Berichte untersuchen die Fortschritte, die jedes Bewerberland im Hinblick auf jedes der 29 Kapitel des Besitzstandes der Europäischen Union gemacht sowie bei der Übernahme des Besitzstands und der Verwirklichung und Durchsetzung desselben durch entsprechende Verwaltungsstrukturen erreicht hat. Jedes Kapitel enthält nicht nur eine Bewertung der Fortschritte seit dem letztjährigen Bericht, sondern auch eine Bewertung der insgesamt erzielten Fortschritte.
Die Beurteilung stützt sich zunächst auf Auskünfte der Bewerberländer selbst. Die Kommission zog ferner im Rahmen der Beitrittsverhandlungen und in Konferenzen im Rahmen der Assoziationsabkommen übermittelte Informationen heran. Diese Informationen verglich sie mit den Angaben in den neuen nationalen Programmen zur Übernahme des Besitzstands, die der Kommission in der ersten Hälfte des Jahres 2001 vorgelegt wurden. Ferner griff die Kommission auf die Berichte des Europäischen Parlaments, Bewertungen der Mitgliedstaaten, die Arbeit internationaler Organisationen, insbesondere des Europarats und der OSZE, sowie Arbeiten der internationalen Finanzinstitutionen, europäischer Unternehmensverbände und nichtstaatlicher Organisationen zurück.
Unterabschnitte
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