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Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft nannte der Europäische Rat von Kopenhagen ,,institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten" . In Artikel 6 des EU-Vertrages ist Folgendes niedergelegt: ,,Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit". Diese Grundsätze wurden in der im Dezember 2000 bei der Ratstagung in Nizza veröffentlichten EU- Charta der Grundrechte bekräftigt.
Unterabschnitte
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