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Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Kopenhagen setzt die Mitgliedschaft voraus ,,,dass die einzelnen Bewerberländer aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können".
Unterabschnitte
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