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Der Finanzrahmen und die damit zusammenhängenden Kapitel

Die die Landwirtschaft und die Regionalpolitik betreffenden Verhandlungskapitel umfassen wichtige haushaltspolitische Aspekte und stehen im Zusammenhang mit den Kapiteln, die die Finanz- und Haushaltsbestimmungen betreffen. Die Verhandlungen über diese drei Kapitel müssen daher in einem kohärenten Gesamtrahmen geführt werden.

Auf der Tagung des Europäischen Rates in Berlin im März 1999 wurde der Finanzrahmen für den Zeitraum 2000-2006 festgelegt, in dem auch die Erweiterung ausgehend von der Annahme berücksichtigt wird, dass 2002 sechs neue Mitglieder beitreten. Die Ergebnisse wurden in einer Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission festgehalten. Die in Berlin erzielte umfassende Einigung betrifft sowohl politische Reformen als auch die Einsetzung der erforderlichen Mittel für die Heranführungsphase und den Beitritt, einschließlich:

  • einer Obergrenze für die Zahlungen (festgesetzt auf 1,27% des BSP) und Obergrenzen für die jährlichen Mittelbindungen für die einzelnen Ausgabenrubriken (die Finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2000-2006). Insgesamt sollen die Mittelbindungs-Obergrenzen auch nach der Erweiterung klar unter der Zahlungs- Obergrenze von 1,27% bleiben;
  • der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie der Struktur- und Kohäsionsfonds;
  • der Verdopplung der Heranführungshilfe für die Bewerberländer (3,1 Milliarden EUR pro Jahr 3);
  • der für die Finanzierung des Beitritts eingesetzten Beträge, die von 6,5 Milliarden EUR 2002 schrittweise auf 16,8 Milliarden EUR 2006 angehoben werden.

Die der in Berlin erzielten Einigung zugrundeliegenden Annahmen haben sich, insbesondere in bezug auf realistische Beitrittstermine und die potenzielle Anzahl neuer Mitgliedstaaten, inzwischen verändert.

Wenn man jedoch davon ausgeht, dass die ersten Länder erst 2004 und nicht schon 2002 beitreten, und dass sich der Gemeinschaft mehr als sechs, nämlich bis zu zehn neue Mitgliedstaaten anschließen, würden die aktualisierten Kosten der Erweiterung in den Jahren zwischen 2004 und 2006 jeweils unter den in Berlin vereinbarten Beträgen liegen. Dabei sind die aktualisierten Agrarproduktions- und Verbrauchsdaten in den zehn Beitrittsländern berücksichtigt.

Die in der Finanziellen Vorausschau für den Beitritt eingesetzten jährlichen Beträge steigen von 2002 bis 2006 erheblich an. Da die ersten Beitritte später erfolgen werden, sind die für die entsprechenden Jahre jeweils erforderlichen Beträge niedriger, als wenn die ersten Länder schon 2002 beigetreten wären. Auf diese Weise können die in Berlin festgesetzten Beträge auf eine größere Zahl, nämlich bis zu zehn, neue Mitgliedstaaten verteilt werden.

Die Kommission wird dem Rat auf der Grundlage des derzeitigen Besitzstands und der in Berlin vereinbarten Grundsätze Vorschläge für gemeinsame Verhandlungspositionen in den Bereichen Landwirtschaft, Regionalpolitik und Haushaltsangelegenheiten vorlegen. Die Beitrittsverhandlungen können so unabhängig von Beschlüssen über die Finanzierung der EU nach 2006 abgeschlossen werden.

Die Kommission wird sicherstellen, dass die Auswirkungen, die die von ihr vorgeschlagenen gemeinsamen Verhandlungspositionen - einschließlich der geplanten erforderlichen Anpassungen im Hinblick auf die potenzielle Zahl neuer Mitgliedstaaten - auf den Haushalt haben, mit den in Berlin für den Zeitraum bis 2006 festgesetzten Ausgabenobergrenzen in Einklang stehen. Insbesondere wird die Kommission, ohne künftigen Beschlüssen über die Finanzierung der EU vorzugreifen:

  • im Kapitel Landwirtschaft prüfen, wie die Punkte ,,Direktzahlungen" und ,,Instrumente der Angebotssteuerung" in den Verhandlungen angegangen werden können;
  • im Bereich der Strukturpolitik die organisatorischen und institutionellen Bedingungen vorgeben, die die verschiedenen Länder erfüllen müssen, damit die Verhandlungen in diesem Kapitel vorläufig abgeschlossen werden können, sowie die Methode für die Zuteilung von Strukturfondsmitteln an neue Mitgliedstaaten bis 2006 erklären;
  • im Kapitel Haushalt mögliche Übergangsvereinbarungen prüfen.

Die Kommission wird gewährleisten, dass der Rat diese Angelegenheiten Anfang 2002 in einem gemeinsamen Rahmen erörtern kann, um die Weiterführung der Beitrittsverhandlungen im Einklang mit dem Fahrplan vorzubereiten.


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