Handbuch Osteuropa
 Finanzierungs- und Förderprogramme

NewsletterAktuellesDatenbankBuchauswahlForumSuchen
EU Geschichte
Überblick Nizzavertrag
EG-Vertrag (PDF)
Nizza-Vertrag (PDF) Strategiepapier 2002
Strategiepapier 2001
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Freier Warenverkehr
EU: CE-Kennzeichnung
Gerichtszuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen
Zusammenarbeit bei Beweisaufnahmen
KartellverfahrensVO
Kartellrecht
Produkthaftung
NACE Revision 1.1
Statistiken (Handel)
Rechnungslegung
EU Osterweiterung
EU Institutionen
allg. Osteuropa/GUS
Bücher
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Fragen zum Beitritt der Türkei
China: Bedeutung für die deutsche Wirtschaft
China in der WTO
EU: Neue Kartellverfahrensverordnung

Aktionsplan zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungs- und Justizbehörden

Die Mitgliedsstaaten brauchen für die Übernahme und Durchsetzung des Besitzstandes angemessene Justiz- und Verwaltungskapazitäten. Aus diesem Grund hat der Europäische Rat auf mehreren Tagungen darauf bestanden, dass vor dem Beitritt entsprechende Institutionen geschaffen werden.

Eine stabile öffentliche Verwaltung mit unabhängigen Beamten ist das Ziel für alle Bewerberländer. Die meisten haben beeindruckende Anstrengungen zur Reformierung der öffentlichen Verwaltung unternommen und im öffentlichen Dienst Reformen durchgeführt. Einige haben Schritte eingeleitet, um gutes Personal einzustellen und dessen Qualität durch Schulung und höhere Vergütung zu verbessern. Trotzdem bleibt noch viel zu tun, wie die Regelmäßigen Berichte zeigen. Außerdem muss eine Reihe von Bewerberländern die Korruption intensiver bekämpfen.

Ein verlässliches und effizientes Justizsystem ist auch für die Wirtschaft von großer Bedeutung. Die meisten Bewerberländer haben bei der Justizreform Fortschritte erzielt, allerdings müssen einige von ihnen die Unabhängigkeit der Justiz, die Verbesserung der Gehälter und Arbeitsbedingungen sowie die Fortbildung der Richter noch weiter vorantreiben.

In Bezug auf den Besitzstand besteht bei einer Reihe von Kapiteln erheblicher Handlungsbedarf (Teil II 3 b). Er betrifft die Leistungsfähigkeit der Verwaltung, durch die Folgendes gewährleistet werden soll:

  • erstens: reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts. Dafür sind häufig spezielle Regulierungsbehörden erforderlich wie Wettbewerbsbehörden oder Telekommunikations-, Energie- oder Verkehrsbehörden und die Einführung der notwendigen Informationstechnologie.
  • zweitens: nachhaltige Lebensbedingungen in der Europäischen Union. Hier geht es u. a. um die Schaffung von Aufsichtsbehörden zur Anwendung von Umweltnormen und zur Verbesserung der Sicherheit im Verkehr, sowie für Sicherheit und ausreichenden Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Für diese Maßnahmen müssen verschiedene Inspektions- und Durchführungsregelungen getroffen werden.
  • drittens: der allgemeine Schutz der Bürger der Europäischen Union, der u.a. dadurch erreicht werden muss, dass die Grenzen aus verschiedenen Gründen gesichert werden, dass der Markt im Hinblick auf den Verbraucherschutz angemessen überwacht wird und die Unbedenklichkeit der Lebensmittel gewährleistet ist. Weiterhin geht es um eine verbesserte Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Für diese Maßnahmen müssen verschiedene Inspektionsbehörden und Rechtsstrukturen geschaffen werden.
  • viertens: die ordentliche Verwaltung der Gemeinschaftsmittel. In den zentralen und regionalen Verwaltungen sind entsprechende Einrichtungen für das öffentliche Beschaffungswesen, die Finanzkontrolle, das Prüfungswesen sowie für die Betrugs- und Korruptionsbekämpfung erforderlich.

In den Regelmäßigen Berichten und den vorgeschlagenen überarbeiteten Beitritts- partnerschaften ist angegeben, auf welchen Gebieten jedes Beitrittsland Maßnahmen ergreifen muss, um eine ausreichende Verwaltungskapazität zu erreichen.

Für die nächsten Schritte wird die Kommission einen Aktionsplan aufstellen. Sie wird mit jedem einzelnen Bewerberland Anfang 2002 untersuchen, wie es diese Prioritäten in die Praxis umsetzen und, wenn nötig, seine Anstrengungen zum Aufbau der notwendigen Institutionen verstärken will. Außerdem wird die Kommission, wo angebracht, zusammen mit den Mitgliedstaaten und den Bewerberländern, spezifische Beurteilungsmaßnahmen (''Monitoring``) durchführen.

Der Aktionsplan wird

  • die Aktionsfelder betreffen, die in den überarbeiteten Beitrittspartnerschaften, den Regelmäßigen Berichten und den während der Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen festgelegt wurden,
  • aufzeigen, durch welche bereits eingeleiteten Maßnahmen die Leistungsfähigkeit der Verwaltung verbessert wird und weitere Mittel zur Verstärkung dieser Anstrengungen ergriffen werden sollen (unter Einsatz bewährter Instrumente wie Twinning oder TAIEX - s. Anhänge 3 und 5),
  • Beurteilungsmechanismen (Monitoring) bestätigen oder einführen, wie Monitoringberichte, ''Peer Reviews`` usw., anhand derer sich der Stand der Vorbereitungen jedes Bewerberlandes feststellen lässt.

Der Aktionsplan wird - wie die Regelmäßigen Berichte und die Vorschläge für die überarbeiteten Beitrittspartnerschaften - jedes Bewerberland, mit dem Verhandlungen geführt werden, individuell behandeln und dabei die von dem jeweiligen Land ins Auge gefassten Beitrittstermine berücksichtigen.


Unterabschnitte


Albanien
Armenien
Aserbaidschan
Belarus
Bosnien Herzegowina
Bulgarien
Estland
Georgien
Kasachstan
Kirgisistan
Kroatien
Lettland
Litauen
Mazedonien
Moldau
Polen
Rumänien
Russland
Serbien & Montenegro
Slowakei
Slowenien
Tadschikistan
Tschechien
Turkmenistan
Ukraine
Ungarn
Usbekistan
Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | English Version