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Verbessertes ,,Monitoring``

Mit ,,Monitoring`` ist bereits begonnen wurden. Die Kommission übermittelt dem Rat regelmäßig detaillierte Monitoringtabellen und Berichte, die Aufschluss darüber geben, wie die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfüllt werden. Dies betrifft auch Verpflichtungen zum Aufbau angemessener Verwaltungskapazitäten.

Nicht immer reicht die Sachkenntnis der Kommission aus, um die Entwicklung der Verwaltungen in den Beitrittsländern beurteilen zu können, da die Umsetzung und Anwendung von Gemeinschaftsrecht weitgehend Sache der Mitgliedstaaten ist. Aus diesem Grund wurden sogenannte Peer Reviews vorgesehen. Diese gestatten den Bewerberländern, Fachleute aus den Mitgliedstaaten und von der Kommission zur Beurteilung der Verwaltungskapazitäten heranzuziehen. Peer Reviews haben bereits begonnen oder sind geplant in den Bereichen Finanzdienste, Justiz und Inneres, Haushalt, Landwirtschaft, nukleare Sicherheit und Umwelt. Die Kommission wird praktische Hilfe leisten, insbesondere über das Büro für den Informationsaustausch über technische Hilfe (TAIEX) oder sonstige Mechanismen (z. B. SIGMA). Die Kommission wird den Rat bis zum Frühling 2002 über die Peer Reviews und anderen Maßnahmen zur Beurteilung der Verwaltungskapazität in den Bewerberländern informieren. Damit können die Ergebnisse dieser Maßnahmen in den einheitlichen Rahmen der Beitrittsverhandlungen eingepasst werden.

Peer Reviews sind kein Allheilmittel. Sie ergänzen die schon laufenden Beurteilungsverfahren. Sie sollten dort, wo es angebracht ist, benutzt werden und sich auf die in den Regelmäßigen Berichten, den Vorschlägen für die überarbeiteten Beitrittspartnerschaften oder die in den Verhandlungen als wichtig bezeichneten Gebiete konzentrieren.

Dieses Vorgehen wird helfen, die Erfüllung der von den Bewerberländern während der Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen zu beurteilen. Die Kommission wird einen Bericht zu ihrem Aktionsplan, einschließlich der Beurteilung der Verpflichtungen bis zur Tagung des Europäischen Rates im Juni 2002 in Sevilla vorlegen.

In den Regelmäßigen Berichten des Jahres 2002 wird dann genauestens geprüft werden, was getan wurde, um den Anforderungen zu genügen, und ob die Bewerberländer auf den verschiedenen Gebieten des Besitzstandes in der Lage sein werden, bis zu ihrem Beitritt angemessene Kapazitäten für die Übernahme und Durchsetzung des Besitzstandes zu schaffen.


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