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Verwaltungskapazität nach dem Beitritt

Von den Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie ihre Verwaltungskapazität regelmäßig den sich ändernden Bedürfnissen des Besitzstandes anpassen. Der Aufbau einer angemessenen Verwaltungskapazität ist ein Prozess, der mit dem Abschluss der Verhandlungen nicht endet, sondern sich bis zum Beitritt und darüber hinaus fortsetzt. In der Zeit zwischen der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags und dem tatsächlichen Beitritt eines Landes wird die Kommission die Entwicklung auf den im Laufe der Beitrittsverhandlungen festgelegten Gebieten weiter verfolgen. Zusätzlich wird sie Entwicklungen bei wirtschaftlichen Fragen weiterverfolgen, die im Zusammenhang mit der Bewertung der wirtschaftlichen Kriterien identifiziert wurden. Sie wird dem Rat darüber berichten.

Während dieser Zeit werden die Heranführungsprogramme fortgesetzt, und für die ersten beitretenden Länder dürfte 2003 das letzte Jahr sein, in dem Heranführungsmittel vorgesehen sind. In diesem Zeitabschnitt kann es sein, dass die Aus- und Fortbildung von Beamten eine der vorrangigen Aufgaben wird. Die Durchführung der jährlichen Heranführungsprogramme dauert in der Regel bis zu drei Jahre. Für die Verwaltung und letztendliche Beendigung der Programme in den ersten Jahren nach dem Beitritt müssen noch Übergangsregelungen getroffen werden.

In der Zeit nach dem Beitritt wird die Kommission als Hüterin der Verträge mit den gleichen Mitteln wie bei den derzeitigen Mitgliedstaaten prüfen, wie die neuen Mitgliedstaaten den Besitzstand in die Praxis umsetzen. Zu diesen Mitteln gehören regelmäßige Berichte der Kommission an den Rat über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts sowie Vertragsverletzungsverfahren und ein Dialog mit den Mitgliedstaaten über Umsetzungsschwierigkeiten (z. B. im Rahmen des Netzes für die Lösung von Problemen im Binnenmarkt oder über Koordinierungsstellen).

Benchmarking und Gruppenzwang werden innerhalb der Union mehr und mehr dazu benutzt, interoperable und kompatible Verwaltungseinrichtungen aufzubauen. Die Teilnahme von Bewerberländern an den Programmen der Gemeinschaft und ihre Mitwirkung an EG-Einrichtungen tragen bereits zu einer wirksamen Integration der Bewerberländer bei. Die eEurope-Initiative, die nationalen Beschäftigungsstrategien und die Aktivitäten im Zusammenhang mit der EWU wurden bereits im Rahmen von eEurope plus, der gemeinsamen Bewertung beschäftigungspolitischer Prioritäten in Vorbereitung auf die Teilnahme an der europäischen Beschäftigungsstrategie und der wirtschaftlichen Heranführungsprogramme auf die Bewerberländer ausgedehnt. Bewerberländer sollten ihren Weg in Richtung Integration in bestehende Politiken und Mechanismen der EU fortsetzen.

Außerdem werden die neuen Mitgliedstaaten auch von allen neuen Mechanismen profitieren, die eventuell zur besseren Anwendung des Gemeinschaftsrechts eingeführt werden. Laut ihrem Weißbuch über europäisches Regieren will die Kommission 2002 - gestützt auf ihre Erfahrung mit den Bewerberländern - Partnerschaften (Twinning) zwischen nationalen Verwaltungen vorschlagen. Dabei soll es um einen Austausch zu den besten Methoden für gemeinschaftsrechtliche Durchführungsverfahren und die Kenntnisse der nationalen Gerichte und Juristen im Gemeinschaftsrecht gehen. Dank solcher Partnerschaften zwischen Mitgliedstaaten könnten die Bewerberländer auch nach ihrem Beitritt von diesen Methoden profitieren, so dass die Übernahme des Besitzstandes in der erweiterten Union erleichtert würde.


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