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Zypern

Zypern erfüllt auch weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen. Durch weitere Maßnahmen wurde die Verwaltung auf ihre Aufgaben im Rahmen der EU vorbereitet, und die Achtung der demokratischen Rechte und Menschenrechte durch die offiziellen Stellen gilt im Allgemeinen auch weiterhin als gewährleistet.

Zypern verfügt über eine funktionierende Marktwirtschaft. Es sollte in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die makroökonomische Situation ist mit einem hohen BIP sowie geringer Inflation und Arbeitslosigkeit weiterhin stabil. Mit dem 1999 eingeführten Plan für die finanzielle Konsolidierung konnten einige erhebliche Strukturschwächen im Bereich der öffentlichen Finanzen beseitigt werden. Zypern ist auch bei den Strukturreformen insbesondere im Finanzsektor sowie in den Bereichen Umwelt und Gesundheitsversorgung gut vorangekommen. Bei der Liberalisierung des Finanzsektors und des Kapitalverkehrs sind signifikante Fortschritte erzielt worden.

Allerdings ist ein ständig wachsendes Leistungsbilanzdefizit zu verzeichnen. Die positiv zu bewertende Liberalisierung des Finanzsektors und des Kapitalverkehrs stellen die Wirtschaft vor neue Herausforderungen. Die zyprischen Behörden sind in der Lage, eine ordnungsgemäße und einheitliche Beaufsichtigung des Finanzsektors und der Genossenschaftsbanken zu gewährleisten. In Bezug auf die regulierten Preise sollte ein stärker markorientiertes Konzept verfolgt werden. Zypern muss die Schlüsselsektoren der Privatwirtschaft dem ausländischen Wettbewerb öffnen, um die Privatunternehmen auf die mit dem Beitritt verbundenen Rahmenbedingungen des Binnenmarkts vorzubereiten.

Während des Berichtszeitraums hat Zypern erhebliche Fortschritte in verschiedenen Bereichen des Besitzstands erzielt und die Angleichung seiner Rechtsvorschriften sowie die Einrichtung und Modernisierung der erforderlichen Verwaltungsstrukturen ständig vorangetrieben. Der Angleichungsprozess wurde allmählich beschleunigt. Allerdings steht die Annahme zahlreicher Gesetze noch aus.

Während des letzten Jahres konnten in wichtigen Bereichen des Binnenmarkts Fortschritte erzielt werden. So wurde im Bereich des freien Warenverkehrs die Übernahme der EN-Normen vorangetrieben und neue Vorschriften in Bezug auf die sektorbezogenen Richtlinien erlassen. Die Übernahme und Umsetzung des Besitzstands, insbesondere in Bezug auf die Grundsätze des neuen Konzepts und des Gesamtkonzepts sowie die nachfolgenden Rechtsvorschriften für die Umsetzung der Richtlinien nach dem neuen Konzept, bedarf jedoch noch weiterer ernsthafter Anstrengungen. Außerdem muss eine Gesamtstrategie für die bessere Koordinierung der für Marktaufsicht zuständigen Stellen entwickelt werden. Obwohl Zypern einige Maßnahmen zur Beseitigung der Diskrepanzen mit dem Besitzstand im Bereich der Freizügigkeit getroffen hat, und zwar insbesondere bei der Koordinierung der sozialen Sicherheit, besteht bis zum Beitritt noch erheblicher legislativer Handlungsbedarf. Gute Fortschritte sind bei den Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen zu verzeichnen, und insgesamt scheint das Aufsichtsniveau in diesem Bereich zufriedenstellend zu sein. Besondere Bedeutung sollte der Umstrukturierung der Kredit- und Spargenossenschaften beigemessen werden. Die Liberalisierung des Kapitalverkehrs machte Fortschritte und sollte weiter fortgesetzt werden, um ein reibungsloses Funktionieren der Märkte vom Zeitpunkt des Beitritts an zu gewährleisten. Es wurden wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche ergriffen, z.B. mit der Erweiterung des Anwendungsbereichs der einschlägigen Vorschriften auf Rechtsanwälte und Buchprüfer. Außerdem hat Zypern seine Vorschriften über die Identifizierung von Kontoinhabern und Meldung von Transaktionen im Einklang mit den Empfehlungen zahlreicher internationaler Gremien verschärft. Im Bereich des Schutzes der Rechte an geistigem und gewerblichen Eigentum muss der Harmonisierungsprozess beschleunigt werden. Des weiteren muss die effiziente Um- und Durchsetzung der Regeln über staatliche Beihilfen, einschließlich der Anpassung der bestehenden Beihilferegelungen - insbesondere der steuerlichen Sonderregelungen für den Off-shore-Sektor - gewährleistet werden.

Zum Teil sind weitere Fortschritte bei der Landwirtschaft zu verbuchen, auch wenn wichtige Elemente und Mechanismen des Besitzstands noch keine Anwendung finden; dies betrifft insbesondere die gemeinsamen Marktorganisationen und den veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Bereich.

Der Ausbau der Verwaltungskapazität für den Bereich Fischerei wurde fortgesetzt. Allerdings besteht angesichts der Unterschiede zwischen der derzeitigen und der geplanten Struktur der Fischereiflotte unter zyprischer Flagge noch weiterer Handlungsbedarf. Wichtige Fortschritte wurden in fast allen Bereichen der Verkehrspolitik erzielt, insbesondere beim Seeverkehr, dessen Sicherheitskontrollen stark verbessert wurden. Die Arbeit der Klassifizierungsgesellschaften sollte genau überwacht werden.

Obwohl die Angleichung der Steuervorschriften an den Besitzstand durch weitere Anstrengungen und Initiativen - z.B. die Fortsetzung der vorgesehenen Steuerreform - weiter vorangetrieben wurde, gibt die schleppende Harmonisierung der indirekten Steuern und der Fortbestand der Sonderregelungen für die direkte Besteuerung von Off- shore-Unternehmen weiterhin Anlass zur Sorge.

Im Bereich der Telekommunikation haben sich die Angleichung der Rechtsvorschriften und die Vorbereitung der entsprechenden Durchführungsvorschriften für die Übernahme wichtiger Elemente des Besitzstands erheblich verzögert.

Im Umweltbereich sind dagegen gute Fortschritte zu verzeichnen. Zypern hat diesbezüglich seine Harmonisierungsbestrebungen fortgesetzt, sowohl durch die Angleichung der Rechtsvorschriften als auch durch den Ausbau der Verwaltungskapazität. Besondere Aufmerksamkeit sollte nun der ordnungsgemäßen Um- und Durchsetzung gewidmet werden.

Im Bereich Justiz und Inneres sind insbesondere bei den Grenzkontrollen, der Migration und der Bekämpfung von Korruption und Betrug Fortschritte erzielt worden. In Bezug auf das Asylrecht wurde zwar die Verwaltungskapazität durch die Einrichtung einer Flüchtlingsbehörde gestärkt, aber es sind keine legislativen Entwicklungen zu verzeichnen. Aufgrund der steigenden Zahl von Asylanträgen sollte die Angleichung - vor allem bei den Antragskriterien - und die Einrichtung einer unabhängigen Stelle für Berufungsverfahren beschleunigt werden.

Auf dem Gebiet des Zolls konnte Zypern deutliche Fortschritte erzielen, so dass nur in wenigen Bereichen weitere Angleichungen erforderlich sind. Dies betrifft vorrangig die vorübergehende Verwendung, die Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung und die Kulturgüter.

Das zyprische Finanzkontrollsystem ist zuverlässig und entspricht den Europäischen Standards. Dennoch muss Zypern weitere Maßnahmen zur Stärkung der internen Kontrolle der Einnahmen und zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwaltung der finanziellen Heranführungshilfe und der Strukturfondsmittel ergreifen. Während des Berichtszeitraums hat Zypern den Ausbau der Verwaltungskapazität weiter vorangetrieben. Es wurden verschiedene Ausbildungsprogramme u.a. in den Bereichen Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, Sicherheit des Seeverkehrs und Justiz und Inneres organisiert. Außerdem wurde zusätzliches Personal für die Verwaltung in zentralen Bereichen wie Finanzdienstleistungen, Gesellschaftsrecht, veterinär- und pflanzenschutzrechtliche Angelegenheiten, Fischerei, Verkehr, Steuern, Sozialpolitik und Beschäftigung, Telekommunikation, Umweltschutz sowie Justiz und Inneres zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise konnte Zypern seine Marktaufsichtssysteme im Bereich des freien Warenverkehrs ausbauen, die Überwachung der Finanzdienstleistungen verbessern, die veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Kontrollen steigern und die Gewerbeaufsicht stärken. Außerdem wurden neue Verwaltungsstrukturen geschaffen, um die ordnungsgemäße Umsetzung des Besitzstands zu gewährleisten. Dazu gehört u.a. die Einrichtung der in der Richtlinie über grenzüberschreitende Überweisungen vorgesehenen Schiedsstelle, einer Behörde für die Kontrolle staatlicher Beihilfen, einer neuen Dienststelle für den Marktzugang, die der Abteilung Straßenverkehr untersteht, eines Statistischen Rates, einer Sondergruppe mit Beamten, die neue Regierungsstrukturen unter dem Aspekt der Gleichbehandlung untersuchen und schließlich einer Flüchtlingsbehörde. In anderen Fällen wurden die Befugnisse der bestehenden Vollzugsbehörden erweitert, so z.B. des Wertpapier- und Börsenausschusses, der Sondereinheit für die Bekämpfung der Geldwäsche (MOKAS) und des Ausschusses zum Schutz des Wettbewerbs. Des weiteren ist die Einrichtung eines Preiskontrollausschusses für Arzneimittel vorgesehen. Im Zollbereich hat Zypern mit der Einführung einer aktualisierten Version des EDV- Systems begonnen, die den Austausch von elektronischen Daten mit der Gemeinschaft ermöglicht.

Für die Zukunft sollte auch der Ausbau der Verwaltungsstrukturen für Normung und Zertifizierung ins Auge gefasst werden, um den freien Warenverkehr zu fördern. Weitere Anstrengungen sind zur Stärkung der Verwaltungskapazität im Bereich des Schutzes der Rechte an geistigem Eigentum erforderlich, dies gilt insbesondere für die Grenzkontrollen und die Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie. Obwohl in den Bereichen des Kartellrechts und der staatlichen Beihilfen bereits Fortschritte erzielt wurden, müssen Infrastruktur, Personalausstattung und die bisher unzureichende Umsetzung der kartellrechtlichen Vorschriften nachdrücklich verstärkt werden. Bei den Steuern müssen vor allem neue EDV-Systeme entwickelt werden, um den elektronischen Datenaustausch mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Nach der kürzlichen Ernennung des Leiters der unabhängigen Regulierungsbehörde für den Telekommunikationsbereich dürfte diese Behörde in Kürze ihre Tätigkeit aufnehmen. Im Bereich Justiz und Inneres steht die dringend erforderlich Modernisierung der Grenzkontrollen noch aus. Weitere Anstrengungen müssen unternommen werden, um die erforderliche Verwaltungskapazität für eine zuverlässige, wirksame und überprüfbare Verwaltung der EU-Mittel zu schaffen. Insgesamt verfügt Zypern jedoch bereits weitgehend über die für die Umsetzung der verschiedenen Elemente des Besitzstands erforderliche Verwaltungskapazität. Die in der Beitrittspartnerschaft für die Bereiche freier Kapitalverkehr, Umweltschutz und Finanzkontrolle festgelegten kurzfristigen Prioritäten hat Zypern im vergangenen Jahr erfüllt. In den meisten anderen Bereichen wurden die Prioritäten zumindest teilweise erreicht. Bei der Umsetzung der mittelfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft hat Zypern Fortschritte erzielt und einige davon - etwa in den Bereichen Justiz und Inneres, Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente sowie Binnenmarkt - bereits teilweise erfüllt.


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