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Einleitung

Fast ein halbes Jahrhundert bereits trägt die Europäische Union zur endgültigen Beilegung früherer Konflikte sowie zur Festigung von Frieden, Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Wohlstand in ganz Europa bei. Seitdem die Bewerberländer eingeladen wurden, Mitglied der Europäischen Union zu werden, hat der Erweiterungsprozess einen entscheidenden Beitrag zur Schaffung politischer Stabilität, zu wirtschaftlichem Fortschritt und sozialer Gerechtigkeit geleistet. Stabile Institutionen, die Ablösung von Regierungen auf der Grundlage freier und fairer Wahlen, der verstärkte Schutz von Menschenrechten einschließlich des Minderheitenschutzes sowie marktwirtschaftliche Grundsätze sind heute eine Selbstverständlichkeit. Der Erweiterungsprozess macht Europa für seine Bürger sicherer und trägt zur Konfliktvermeidung und -beherrschung auf globaler Ebene bei. Die Erweiterung wird nicht nur den derzeitigen und den künftigen Mitgliedstaaten zugute kommen, sondern auch den Nachbarstaaten, zu denen die Europäische Union enge Verbindungen hat. Es werden keine neuen Trennlinien in Europa gezogen. Jeder neue Mitgliedstaat bringt sein politisches, wirtschaftliches, kulturelles, historisches und geographisches Erbe in die EU ein und bereichert damit Europa insgesamt. Ein starkes und geeintes Europa ist vor dem Hintergrund der Terroranschläge vom 11. September und der nachfolgenden Entwicklungen wichtiger denn je. Die Bewerberländer haben sich der Verurteilung des Terrorismus durch die EU angeschlossen und die Schlussfolgerungen und den Aktionsplan der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rats vom 21. September 2001 unverzüglich und vorbehaltlos unterstützt.

Die Kommission betont erneut ihren Willen, die Erweiterung erfogreich zu gestalten. Dadurch werden nicht nur in Europa Sicherheit und Stabilität gefördert, sondern auch in den benachbarten und weiter entfernten Regionen. Das kommende Jahr wird für den erfolgreichen Abschluss der laufenden Beitrittsverhandlungen und für die Vorbereitung des Beitritts durch die Bewerberländer von entscheidender Bedeutung sein. In den diesjährigen Fortschrittsberichten und Vorschlägen für überarbeitete Beitrittspartnerschaften werden die Aktionsfelder ermittelt, in denen weitere Anstrengungen am nötigsten sind. Sie sind zusammen mit dem von der Kommission im November letzten Jahres erstellten und auf den nachfolgenden Ratstagungen bekräftigten Erweiterungsfahrplan ein Leitfaden für den erfolgreichen Abschluss des Beitrittsprozesses mit den betreffenden Staaten. Die Kommission wird die Bereitschaft jedes einzelnen Bewerberlands zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte und Pflichten in den Fortschrittsberichten des nächsten Jahres beurteilen. Sofern die laufenden Anstrengungen fortgesetzt werden, müsste es möglich sein, Ende 2002 die Beitrittsverhandlungen mit den Staaten abzuschließen, die die Beitrittskriterien erfüllen. Danach wären diese Staaten bereit 2004, gemäß dem vom Europäischen Parlament und dem Rat festgelegten Ziel, EU-Mitglied zu werden.

An den Voraussetzungen für diesen Prozesses ändert sich nichts. Der Europäische Rat von Berlin hat einen klaren Rahmen für die finanziellen Aspekte der Erweiterung gesetzt. Dieser Rahmen bietet eine ausreichende Grundlage für den Beitritt von bis zu zehn neuen Mitgliedstaaten im Jahr 2004. Der Europäische Rat von Nizza hat den Rahmen für die institutionelle Reform festgelegt, die für eine Erweiterung notwendig ist. Die Verhandlungen werden auf der Basis des bestehenden Besitzstandes geführt und sollen mit jenen Bewerberländern, die alle Kriterien für eine Mitgliedschaft erfüllen, abgeschlossen werden. Jedes Land wird nach seiner eigenen Leistung beurteilt und hat die Möglichkeit aufzuholen. Dies sind die notwendigen und hinreichenden Bedingungen, wie sie am Anfang für die ersten Beitritte festgelegt worden sind. Jede Diskussion innerhalb der Europäischen Union über die Reform der Politiken oder der Institutionen sollte deutlich hiervon abgegrenzt werden und die Beitrittsverhandlungen weder behindern noch verzögern.

Die Entwicklungen der Verhandlungen mit jedem Bewerberland spiegeln vor allem die Fortschritte bei dessen Vorbereitungen zum Beitritt wider. Die Anwendung des Grundsatzes der Differenzierung nach dem eigenen Verdienst eines jeden Bewerberlandes sowie die konsequente Fortsetzung der Vorbereitungsmaßnahmen mit Unterstützung der EU-Instrumente zur Vorbereitung des Beitritts ermöglichen auch den Bewerbern, die erst zu einem späteren Zeitpunkt Beitrittsverhandlungen aufgenommen haben, aufzuholen. Die jetzige Erweiterungsstrategie bildet eine solide Grundlage für den rechtzeitigen Abschluss der Verhandlungen mit den ausreichend vorbereiteten Bewerberländern.

Die vom Europäischen Rat in Kopenhagen 1993 festgelegten und auf nachfolgenden Ratstagungen weiter ausgearbeiteten Bedingungen für die Mitgliedschaft sind die Prüfsteine, an denen die Fortschritte der Bewerberländer gemessen werden. Diese Bedingungen gelten weiterhin, und deren Änderung steht nicht zur Debatte. In der gegenwärtigen Phase des Beitrittsprozesses muss der Fähigkeit der Bewerberländer zur Verwirklichung und Durchsetzung des Besitzstandes allerdings ebensoviel Aufmerksamkeit zukommen wie dessen rechtlicher Umsetzung. Aus diesem Grund findet die Leistungsfähigkeit von Justiz und Verwaltung der Bewerberländer derzeit besondere Beachtung. Die Kommission wird den Aufbau von Institutionen durch einen Aktionsplan unterstützen und die Erfüllung der in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen sowie das Erreichen der nach den Beitrittspartnerschaften vorrangigen Ziele genau beobachten.

Die Europäische Union wird weiterhin umfassend die Maßnahmen zur Vorbereitung des Beitritts von Bewerbern unterstützen, die ihre Verhandlungen nicht innerhalb des oben genannten zeitlichen Rahmens abschließen können. Die Verhandlungen mit diesen Staaten werden anhand der Grundsätze fortgeführt, an denen sich der Beitrittsprozess von Anfang an orientierte. Das Strategiepapier zur Erweiterung, das die Kommission 2002 vorzulegen gedenkt, wird einen aktualisierten Fahrplan und erforderlichenfalls eine überarbeitete Heranführungsstrategie für diese Bewerberländer enthalten, wobei den im nächsten Jahr erzielten Fortschritten und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats in Göteborg Rechnung getragen werden wird.

Um die Vorbereitungen für die Erweiterung zu intensivieren, werden die Bewerberländer zunehmend in Programme und Maßnahmen der EU einbezogen. Unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Wirtschafts- und Währungsunion wurden Wirtschaftsprogramme zur Heranführung erstellt. Gleichzeitig werden nationale Beschäftigungsstrategien entwickelt. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates in Göteborg wurden die Bewerberländer eingeladen, die Ziele der Union in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umweltschutz in ihre nationalen Maßnahmen aufzunehmen. Alle Bewerberländer sollten eingeladen werden, sich so weit wie möglich dem Lissabonner Prozess zu assoziieren, der sich auf das strategische Ziel konzentriert, eine nachhaltige und wettbewerbsfähigere wissensbasierte Wirtschaft für die Union zu entwickeln.

Die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres wird immer wichtiger, sowohl zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität als auch im Hinblick auf die langfristige Erörterung zur möglichen Einrichtung gemeinsamer Grenzkontroll- maßnahmen. Das Schengener System wird auf alle neuen Mitgliedstaaten angewendet werden. Die vollständige Beteiligung geschieht in einem zweistufigen Prozess. Zunächst müssen die neuen Mitgliedstaaten bis zum Beitritt ein hohes Niveau bei den Außengrenzkontrollen erreichen; die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen mit den derzeitigen Mitgliedstaaten erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt auf gesonderten Beschluss des Rates.

Der Beitritt zur Europäischen Union kommt nicht einem Beitritt zum Euro gleich. Die Beteiligung an der Einheitswährung ist zwar Teil des Besitzstandes, doch müssen Bewerberländer die Konvergenzkriterien für die Teilnahme an der Euro-Zone erfüllen. Darüber wird zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Beitritt entschieden, nachdem wie im Fall der ursprünglichen Teilnehmer an der Eurozone geprüft wurde, ob ein hoher Grad nachhaltiger Konvergenz erreicht ist. Zunächst muss jedoch das Erfüllen der wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen oberste Priorität jedes Bewerberlandes sein.

Die Bewerberländer werden auch zunehmend in die Erörterung der Zukunft Europas und den Konvent zur Vorbereitung der nächsten Regierungskonferenz einbezogen. Die Arbeit des Konvents und der Regierungskonferenz ist für die Zukunft Europas von wesentlicher Bedeutung, dies ist jedoch keine neue Bedingung für die Erweiterung.

Im Zuge der Diskussion über die Zukunft Europas und mit dem Herannahen des Zeitpunkts der Erweiterung werden die Bürger der derzeitigen und künftigen Mitgliedstaaten sich zunehmend für die voraussichtlichen Auswirkungen der Erweiterung interessieren. Die Kommission ist bereit, dieser Informationsnachfrage in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament zu begegnen und die Anstrengungen der politischen Führung in all diesen Staaten zu unterstützen, um der Öffentlichkeit die Auswirkungen der Erweiterung zu erläutern.

Es wäre für ganz Europa und für die Welt insgesamt ein sehr positives Signal, wenn ganz Zypern der Europäischen Union auf der Grundlage einer Einigung beitreten könnte, die den Interessen und Belangen der jeweils Beteiligten Rechnung trägt. Es ist bedauerlich, dass sich die Führung der türkisch-zyprischen Volksgruppe derzeit nicht an dem im Rahmen der Vereinten Nationen durchgeführten Prozess beteiligt. Alle Parteien sollten die bestehende Gelegenheit vor Abschluss der Beitrittsverhandlungen umfassend nutzen, um eine Einigung zu erzielen. Werden die Streitigkeiten jedoch vor Abschluss der Beitrittsverhandlungen nicht beigelegt, wird der Rat entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Helsinki über den Beitritt entscheiden, ohne dass dies eine Vorbedingung wäre.

Entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Helsinki wird die Türkei als Beitrittskandidat nach den gleichen Kriterien beurteilt wie die anderen Länder. Die in diesen Schlussfolgerungen geforderte Heranführungsstrategie wurde erfolgreich auf den Weg gebracht. Die Kommission begrüßt die unternommenen politischen und wirtschaftlichen Reformen. Die Türkei muss gewährleisten, dass diese Reformen insbesondere in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte Wirkungen zeigen, sie muss aktiver zu den auf die Lösung der Zypernfrage ausgerichteten Anstrengungen beitragen und die Gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik umsetzen.

Die anstehende Erweiterung der Europäischen Union wird durch die in diesem Papier erläuterte Strategie umfassend vorbereitet. Diese stützt sich auf klare Grundsätze, die auf mehreren aufeinanderfolgenden Tagungen des Europäischen Rates aufgestellt wurden, sowie auf eine transparente und objektive Methode, die von der Kommission in der Agenda 2000 dargestellt und jährlich in den Fortschrittsberichten angewandt wurde. Dieses Strategiepapier und die begleitenden Berichte bieten eine Analyse des im Herbst 2001 im Erweiterungsprozess erreichten Stadiums, und sie weisen den Weg zum erfolgreichen Abschluss der nächsten und entscheidenden Phase dieses Prozesses.


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