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Malta

Malta erfüllt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen. Weitere Anstrengungen wurden unternommen, um die Verwaltung auf die Tätigkeit innerhalb der EU vorzubereiten. Die Bilanz der Behörden in Bezug auf die Gewährleistung von Demokratie und Menschenrechten ist im Allgemeinen weiterhin gut.

Hinsichtlich des Funktionierens der Justiz ist das Land weiter vorangekommen, denn der Rückstand bei Gerichtsverfahren wurde abgebaut und es wurden erste Schritte zur Durchführung des Flüchtlingsgesetzes unternommen.

Malta verfügt über eine funktionierende Marktwirtschaft. Es müsste in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die makroökonomischen Parameter BIP-Wachstum, Arbeitslosigkeit und Inflation entwickelten sich günstig, zudem konnte das Haushaltsdefizit deutlich verringert werden. Die mittelfristige Finanzplanung der Regierung bewirkte einen weiteren Rückgang des Defizits der öffentlichen Haushalte. Fortschritte wurden bei der Ausarbeitung von Umstrukturierungs- und Privatisierungsprogrammen sowie von Initiativen für das Unternehmertum erzielt.

Trotz Rückgang ist das Haushaltsdefizit noch immer zu hoch und trägt zu einem sehr hohen Leistungsbilanzdefizit bei. Letzteres wies zwar eine ausgeprägte einmalige Komponente auf, muss aber sorgfältig beobachtet werden. Die öffentlichen Finanzen müssen mittelfristig stabilisiert werden, wobei auch die Reform des sozialen Sicherungssystems zu berücksichtigen ist. Die Umstrukturierung und Privatisierung öffentlicher Einrichtungen und mit Verlust arbeitender öffentlicher Unternehmen geht weiter langsam voran. Es bedarf weiterer Anstrengungen zur Einschränkung des staatlichen Einflusses auf die Wirtschaft. Eine beschleunigte Durchführung der Strukturreformen und eine weitere Liberalisierung sind von entscheidender Bedeutung für die Stabilität der Zahlungsbilanz und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit in einem offeneren Umfeld.

Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht ist Malta mit der Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand und bei der Stärkung seiner Verwaltungskapazität gut vorangekommen, allerdings sind die Fortschritte in den einzelnen Bereichen ungleich ausgeprägt.

Weitere Fortschritte in erheblichem Maße wurden bei der Angleichung an den Besitzstand im Bereich des freien Warenverkehrs, insbesondere in Bezug auf die Rechtsvorschriften für den Neuen Globalen Ansatz erzielt. Malta muss seine Anstrengungen in Bezug auf Normung, Zertifizierung und Marktaufsicht fortsetzen und seine Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen in Bezug auf Rechtsmittel und Einrichtungen öffentlichen Rechts dem Besitzstand angleichen. Was die Freizügigkeit anbelangt, so sollten die Bemühungen um eine weitere Angleichung der maltesischen Vorschriften ebenfalls fortgeführt werden. In Bezug auf den freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehr ist Malta weiter vorangekommen, es bedarf aber noch einer weiteren Angleichung bei den Vorschriften über Banken- und Wertpapierdienstleistungen, Datenschutz und Geldwäsche. Im Bereich des Gesellschaftsrechts hat Malta die Angleichung beinahe abgeschlossen. Was das Wettbewerbsrecht anbelangt, so sind gewisse Fortschritte zu verzeichnen, da mit der Durchsetzung der Vorschriften über staatliche Beihilfen begonnen wurde, aber es bedarf noch weiterer Anstrengungen zur Stärkung der Verwaltungskapazität in diesem Bereich und um dafür zu sorgen, dass öffentliche Unternehmen gemäß dem Besitzstand vom Wettbewerbsrecht erfasst werden.

Im Bereich der Sozialpolitik hat Malta erhebliche Fortschritte erzielt, hauptsächlich in Bezug auf das Arbeitsrecht sowie Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. In Bezug auf die Gleichberechtigung und zur weiteren Stärkung der Fähigkeit zur Durchführung der Vorschriften über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sind jedoch noch Anstrengungen vonnöten.

Was den Bereich der Steuern anbelangt, so wurden in Bezug auf die Verbrauchsteuern erhebliche Fortschritte und in Bezug auf die MwSt einige Fortschritte erzielt, allerdings muss Malta noch hinsichtlich der befreiten Umsätze und des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung vorankommen. Trotz einiger Fortschritte im Bereich des Zolls bedarf es noch weiterer Anstrengungen zur Angleichung der maltesischen Vorschriften an den einschlägigen Besitzstand und zum Aufbau der Verwaltungskapazität für dessen Durchführung.

In den Bereichen Telekommunikation sowie Kultur und audiovisuelle Medien ist Malta weiter vorangekommen. Außerdem wurde ein geeigneter Rechtsrahmen für die Entwicklung von Investitionen und die Umstrukturierung von KMUs geschaffen.

Im Bereich der Statistik ist das Statistische Amt Maltas weiter vorangekommen und setzt seine Bemühungen zur vollen Angleichung seiner Methoden an die EG-Standards fort. Was die Finanzkontrolle anbelangt, so wurde die Umstellung des internen Prüfsystems der Regierung abgeschlossen und der Rechnungshof wurde weiter gestärkt, so dass Malta über einen angemessenen institutionellen Rahmen für interne und externe Prüfungen verfügt. Diese Fortschritte sollten weiter konsolidiert werden. Wesentliche Fortschritte wurden im Bereich der Regionalpolitik erzielt, indem die zur Durchführung der Struktur- und des Kohäsionsfonds erforderlichen Strukturen geschaffen und gestärkt wurden.

In Bezug auf die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres wurden bei der Gesetzgebung nur wenige Fortschritte erzielt. Allerdings ist Malta bei der Vorbereitung seiner Verwaltung auf die Durchführung des Asylrechts und von Grenzkontrollen gemäß den Anforderungen des Schengener Übereinkommens insbesondere durch einen einschlägigen Schengen-Aktionsplan vorangekommen. Weiterer Anstrengungen bedarf es noch in Bezug auf Datenschutz, Migration, Visumspolitik und justizielle Zusammenarbeit.

Im Bereich der Landwirtschaft gab es nur wenig Fortschritte. Die Übernahme des größten Teils des umfangreichen einschlägigen Besitzstands und die Vorbereitung der maltesischen Landwirtschaft auf die Gemeinsame Agrarpolitik stehen noch aus. Was den Umweltschutz anbelangt, so stellt die Verabschiedung des Umweltschutzgesetzes und der Erlass von Durchführungsvorschriften zwar einen erheblichen Fortschritt dar, aber noch ist Malta weit von einer vollen Angleichung an den Besitzstand entfernt und seine Kapazität zur Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften ist noch immer sehr schwach ausgeprägt. Außerdem muss eine Gesamtstrategie für die Verabschiedung und Durchführung des Besitzstands im Bereich des Umweltschutzes entworfen werden. Im vergangenen Jahr begann Malta mit der Stärkung seiner Kapazität zur Durchführung des Besitzstands in den Bereichen staatliche Beihilfen, Regionalpolitik und Asylrecht. Die Bemühungen zur Stärkung der Verwaltungskapazität wurden in vielen Bereichen fortgeführt, insbesondere in den Bereichen freier Warenverkehr, Marktaufsicht, Verkehr, Steuern, Sozialpolitik, Zoll, Statistik, Grenzkontrolle und Finanzkontrolle. Die weitere Stärkung der Verwaltungskapazität in diesen Bereichen, insbesondere auch in Bezug auf den Besitzstand im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr, ist wirklich wichtig. Sowohl beim Zoll als auch bei den Steuern ist der Entwicklung von EDV- Systemen für den Datenaustausch mit der EG besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Außerdem muss die Verwaltungskapazität in Bezug auf die Grenzen gestärkt werden, und Malta sollte auch seine Bemühungen zur Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte intensivieren.

Die Fähigkeit zur Durchsetzung des Besitzstands im Bereich des Umweltschutzes ist weiterhin besonders besorgniserregend und sollte daher vorrangig gestärkt werden. Außerdem sollte Malta seine Verwaltungskapazität im Bereich der Landwirtschaft erheblich stärken - insbesondere die Regelungen für Veterinär- und Pflanzenschutzinspektionen bedürfen der Verbesserung.

Die meisten kurz- und mittelfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft wurden teilweise erfüllt. Besonders deutlich waren die Fortschritte in den Bereichen freier Warenverkehr und Sozialpolitik, aber auch in Bezug auf Steuern und Telekommunikation. Weiterer Anstrengungen bedarf es insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Umweltschutz und freier Dienstleistungsverkehr.


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