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Türkei

Die vom türkischen Parlament am 3. Oktober 2001 verabschiedeten Verfassungs- änderungen stellen einen bedeutenden Schritt hin zum Ausbau der Garantien im Bereich der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie zur Eingrenzung der Todesstrafe dar.

Die Änderungen schmälern die Grundlage für die Beschränkung von Grundfreiheiten wie der Rede- und Gedankenfreiheit, der Presse- und der Koalitionsfreiheit. Nun richtet sich die Aufmerksamkeit auf die tatsächliche Umsetzung dieser bedeutenden Änderungen. Die türkische Regierung ist im Begriff, ein Paket mit Entwürfen für neue Rechtsvorschriften zu schnüren, das der Durchführung zahlreicher Verfassungs- änderungen dienen soll, besonders im Hinblick auf die Gedankenfreiheit. Damit dürften Fortschritte bei der Erfüllung der Prioritäten aus der Beitrittspartnerschaft leichter fallen.

Trotz dieser Änderungen blieben im Hinblick auf die Ausübung der Grundfreiheiten zahlreiche Beschränkungen erhalten. Von den genauen Durchführungsvorschriften und der praktischen Anwendung des Rechts wird es abhängen, inwieweit für den Einzelnen in der Türkei bei der Ausübung der Grundfreiheiten eine echte Verbesserung spürbar wird. Es ist ermutigend, dass die Verhältnismäßigkeit als allgemeiner Grundsatz eingeführt wurde und dass es das erklärte Oberziel der Reform ist, die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit tatsächlich an die Spitze zu stellen. Das Moratorium zur Todesstrafe wurde aufrechterhalten. Der geänderte Artikel 38 der Verfassung beschränkt die Todesstrafe auf terroristische Verbrechen und Kriegszeiten oder Zeiten drohender Kriegsgefahr. Die Ausnahme für terroristische Verbrechen steht nicht in Einklang mit dem 6. Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die keinerlei Ausnahmen zulässt, während die Ausnahme bei Kriegsverbrechen im Rahmen des 6. Protokolls zugelassen ist. Zur Umsetzung dieses revidierten Artikels muss das Strafgesetzbuch geändert werden. Damit wird es möglich sein zu bewerten, ob die Türkei in der Lage ist das 6. Protokoll zur EMRK zu unterzeichnen und zu ratifizieren.

Die Reformen im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte enthalten zahlreiche positive Elemente. Die Bestimmungen der Artikel 26 und 28, mit denen der Gebrauch gesetzlich verbotener Sprachen untersagt wurde, sind nunmehr abgeschafft worden. Das könnte den Weg für den Gebrauch anderer Sprachen als Türkisch ebnen und stellt eine positive Entwicklung dar. Wie die türkischen Behörden erkannt haben, bedarf es zur Umsetzung dieser Verfassungsreform einer Änderung der geltenden restriktiven Rechtsvorschriften und Verfahren. Im Hinblick auf den tatsächlichen Genuss der kulturellen Rechte für alle Türken, unabhängig von ihrer Herkunft, ist es zu keinen Verbesserungen gekommen.

Ferner wurde eine Reihe wesentlicher Reformen für die Gefängnisse verabschiedet. Die Türkei wird ermutigt, dafür zu sorgen, dass diese Reformen vollständig umgesetzt werden. Der unverhältnismäßige Rückgriff auf Gewalt bei der Zerschlagung der Proteste in den Gefängnissen ist bedauerlich. Der anhaltende Verlust von Menschenleben in Folge der Hungerstreiks ist aus humanitärer Sicht inakzeptabel.

Unabhängig von den politischen Beweggründen der Beteiligten sollten verstärkte Anstrengungen unternommen werden, um weitere Todesfälle zu verhindern. Zu diesen Fragen sollte eine freie Debatte zugelassen werden.

Die Reform des Justizwesens hat begonnen. Die Unabhängigkeit der Justiz, die Kompetenzen der Staatssicherheitsgerichte und der Militärgerichte sowie die Einhaltung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geben weiterhin Anlass zur Sorge.

Zahlreiche Initiativen wurden ergriffen, um die Vollzugsbeamten und das Justizpersonal für Menschenrechtsfragen zu sensibilisieren, doch ist es zu früh, um die praktischen Auswirkungen dieser Maßnahmen beurteilen zu können.

Trotz verschiedener Initiativen zur Förderung der Transparenz im öffentlichen Leben der Türkei bleibt die Korruption ein ernstes Problem. Die vor Kurzem erfolgte Unter- zeichnung wichtiger Übereinkommen des Europarates über Korruption und Geldwäsche ist eine positive Entwicklung.

Es bedarf weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftslage im Südosten, um das Regionalgefälle zu überwinden und allen Bürgern größere wirtschaftliche, soziale und kulturelle Chancen zu eröffnen. Über vier Provinzen in diesem Landesteil ist nach wie vor der Ausnahmezustand verhängt.

Die Türkei weist die Grundmerkmale eines demokratischen Systems auf, doch warten noch viele grundlegende Fragen, wie etwa die zivile Kontrolle über das Militär, auf eine wirksame Lösung.

Trotz zahlreicher konstitutioneller, legislativer und administrativer Änderungen ist die konkrete Menschenrechtssituation des Einzelnen in der Türkei verbesserungsbedürftig. Wenngleich die Türkei anfängt, in einigen Bereichen Fortschritte zu machen, erfüllt sie die Kopenhagener Kriterien noch nicht und wird daher ermutigt, den Reformprozess zu vertiefen und zu beschleunigen, um zu gewährleisten, dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten im ganzen Land und für alle Bürger in Recht und Praxis voll und ganz geschützt werden.

Der Verstärkte politische Dialog sollte noch intensiver genutzt werden, um weitere Fortschritte, welche prioritäre Ziele der Beitrittspartnerschaften sind, bei zentralen Fragen wie den Menschenrechten, Zypern und einer friedlichen Beilegung von Grenzstreitigkeiten zu unterstützen.

In Anbetracht der Unterstützung von Ankara für die Entscheidung von Herrn Denktasch, sich von den VN-Annäherungsgesprächen zurückzuziehen und die Einladung des VN Generalsekretärs für Gespräche in New York auszuschlagen, sollten auf die von der Türkei im Rahmen des politischen Dialogs zum Ausdruck gebrachte Unterstützung für die Bemühungen des UN Generalsekretärs bei der Suche nach einer umfassenden Lösung für das Zypern-Problem nun seitens der Türkei konkrete Schritte zur Erleichterung einer Lösung folgen.

Angesichts zweier Finanzkrisen war die Türkei nicht in der Lage, im Hinblick auf die Errichtung einer funktionsfähigen Marktwirtschaft weitere Fortschritte zu erzielen. Beträchtliche Teile ihrer Wirtschaft stehen allerdings bereits im Rahmen der Zollunion mit der EG im Wettbewerb auf dem EU-Markt.

Die beiden Finanzkrisen brachten die wirtschaftliche Wiederbelebung zum Erliegen und beendeten das vorausgegangene wirtschaftliche Stabilisierungsprogramm. Die gesamtwirtschaftliche Stabilität ist ins Wanken geraten und viele makroökonomische Ungleichgewichte sind erneut aufgetreten. Die Türkei hat ein ehrgeiziges Wirtschaftsreformprogramm verabschiedet und ist dabei es umzusetzen. Es zielt besser als seine Vorgänger auf die Risiken und Schwachstellen des nationalen Finanzsektors ab und strebt in vielen Wirtschaftsbereichen eine Rücknahme der staatlichen Eingriffe an. Diese Probleme standen im Zentrum der Krisen.

Kurzfristig muss die Wiederherstellung der gesamtwirtschaftlichen Stabilität durch Bekämpfung der Inflation Vorrang haben. Doch müssen die Behörden auch weiterhin den Schwerpunkt auf die mittelfristige Schaffung einer soliden Grundlage für eine nachhaltige, marktgestützte Wirtschaftsentwicklung legen. In verschiedenen Sektoren wie dem Bankensektor, der Landwirtschaft und den Staatsunternehmen bedarf es erheblicher Umstrukturierungsmaßnahmen, um mittelfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft als Ganzes sicherzustellen. Ferner muss die Regierung mittelfristig ihre Haushaltsprioritäten umformulieren, um landesweit in ausreichendem Maße Investitionen in Bildung, Gesundheit, soziale Dienstleistungen und öffentliche Infrastruktur tätigen zu können. Die Angleichung der türkischen Rechtsvorschriften an die der EU ist in den von der Zollunion erfassten Bereichen am weitesten vorangeschritten. Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht ist es in diesen Bereichen zu einer weiteren Harmonisierung gekommen. Bedeutende Rechtsakte wurden darüber hinaus im Bankensektor - unter anderem über die Zentralbank - und in Sektoren wie Telekommunikation, Energie und Landwirtschaft verabschiedet. Einige kürzlich erlassene Rechtsvorschriften jedoch haben sich beträchtlich von denen der EU entfernt (Kosmetika, audiovisuelle Politik, Sozialpolitik). So weichen das EG-Recht und das türkische Recht weiterhin stark voneinander ab. Die Fortschritte beim Ausbau der Verwaltungskapazität für die Umsetzung der EG-Vorschriften blieben begrenzt.

Im Hinblick auf den Binnenmarkt wurden verschiedene Rechtsakte über den freien Warenverkehr und auch über Normen erlassen. Besonders bedeutend ist die Verabschiedung eines Rahmens für technische Vorschriften. In vielen Bereichen bedarf es weiterer Maßnahmen. Die geltende Regelung für das öffentliche Auftragswesen stimmt nicht mit gemeinschaftlichen Besitzstand überein. Keine Fortschritte sind bei der Freizügigkeit zu verzeichnen. Beim freien Kapitalverkehr gibt es nach wie vor erhebliche Einschränkungen für ausländische Investitionen in verschiedenen Sektoren. Großer Anstrengungen bedarf es zur weiteren Rechtsangleichung im Bereich der nichtfinanziellen Dienstleistungen. Der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich der Geldwäsche sollte größere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Beim Gesellschaftsrecht ist die Schaffung eines neuen Handelsrechts nicht vorangekommen. Es wurden bedeutende Maßnahmen ergriffen, um die Rechtsvorschriften im Bereich des geistigen Eigentums an die der EU anzupassen. Für den Schutz der Rechte am geistigen Eigentum wurden spezialisierte Gerichte geschaffen, doch muss die Durchsetzungskapazität in diesem Bereich noch weiter ausgebaut werden. Im Bereich Wettbewerbspolitik verläuft die Anwendung der kartellrechtlichen Bestimmungen weiterhin zufriedenstellend. Die staatliche Beihilfepolitik der Türkei entspricht nicht dem Besitzstand. Trotz eines neuen Gesetzes bietet die Situation im Hinblick auf die Anpassung des Alkohol- und des Tabakmonopols weiterhin Anlass zur Sorge.

Die Türkei hat eine umfangreiche Reform im Agrarsektor eingeleitet. Einige entscheidende Merkmale der neuen türkischen Politik direkter Einkommensbeihilfen unterscheiden sich jedoch vom derzeitigen Konzept der EU. Der Türkei fehlen zahlreiche grundlegende Instrumente, wie etwa ein landesweites Landregister. Sie sollte sich auf die Übernahme, die Umsetzung und die Anwendung der EU-Vorschriften im Veterinär- und Pflanzenschutzsektor konzentrieren.

Die Rechtsangleichung im Bereich der Gemeinsamen Fischereipolitik ist nicht vorangekommen. Das Flottenregistrierungssystem muss modernisiert werden. Im Bereich Verkehrspolitik sollte die Türkei intensiver an den zur Übernahme der EU- Verkehrsvorschriften notwendigen Rechtsakten arbeiten. Die Verwaltungskapazität zur Anwendung und Umsetzung der entsprechenden Vorschriften in allen Sektoren sollte verbessert werden.

Im Steuerbereich bedarf es erheblicher Fortschritte, insbesondere bei der Angleichung der MwSt-Sätze.

In den meisten Bereichen weicht die statistische Infrastruktur der Türkei immer noch stark von der der EU ab. Es sind keine konkreten Fortschritte zu verzeichnen. Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung wurden Schritte unternommen, doch nicht alle stehen in Einklang mit den EU-Vorschriften. So schafft das neue Gesetz über den Wirtschafts- und Sozialrat beispielsweise nicht die Voraussetzungen für einen echten sozialen Dialog. Die türkischen Rechtsvorschriften unterscheiden sich weiterhin stark von denen der EU. Was die Energiepolitik betrifft, so wurden im Strom- und im Gassektor erhebliche Fortschritte erzielt. Die beiden großen Gesetze, die in diesem Jahr verabschiedet wurden, stellen wichtige Etappen bei der Vorbereitung der Türkei auf den Energiebinnenmarkt dar.

Im Telekommunikationssektor sollte der neue Rechtsrahmen mit den EG-Vorschriften über Universaldienste und Datenschutz in Einklang gebracht werden.

Im Bereich Regionalpolitik hat die Türkei keine Fortschritte gemacht und es bedarf erheblicher Aufmerksamkeit, um die Durchführung der Strukturpolitik vorzubereiten. Auf dem Gebiet der Umweltpolitik müssen weitere neue Rechtsvorschriften erlassen werden, darunter ein wichtiges Rahmengesetz, das dem Parlament zur Verabschiedung vorliegt.

Im Bereich Justiz und Inneres hat die Türkei kürzlich drei wichtige Übereinkommen des Europarates über Geldwäsche und Korruptionsbekämpfung unterzeichnet. Ein bilaterales Abkommen mit Griechenland über Kriminalitätsbekämpfung ist in Kraft getreten. Die Türkei hat Initiativen ergriffen, um ihre Visumsvorschriften an die der EU anzugleichen und Rückübernahmeabkommen im Bereich der Migration zu schließen. Die Verwaltungskapazität in den Bereichen Grenzkontrollen und Bekämpfung der illegalen Zuwanderung sollte ausgebaut werden.

Im Zollbereich ist die Harmonisierung nahezu vollständig.

Bei der Finanzkontrolle sollten die Haushalts- und Finanzkontrollmechanismen in den Reihen der türkischen Regierung verbessert werden.

Die Verwaltungskapazität muss in verschiedenen Bereichen ausgebaut werden, um sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften der EU wirksam umgesetzt und angewandt werden. Dazu bedarf es einer erheblichen Verwaltungsreform auf allen Ebenen. In einigen Fällen macht das die Errichtung neuer Strukturen erforderlich, etwa bei den staatlichen Beihilfen oder der Regionalentwicklung. In einigen Bereichen wurden neue Regulierungsbehörden geschaffen. Deren Autonomie sollte gewährleistet und zugleich sollten ihnen ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Die Beitrittspartnerschaft mit der Türkei wurde im März 2001 angenommen und die Türkei hat bei der Vorbereitung ihrer Umsetzung erhebliche Anstrengungen geleistet. Sie erwarb sich ein besseres Verständnis für den Besitzstand der EU und die Regierung hat einen intensiven Prozess der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften eingeleitet. In den Bereichen freier Warenverkehr, Schutz des geistigen Eigentums, Energie, Telekommunikation und Zoll wurden durch die ergriffenen Maßnahmen die kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft teilweise erfüllt. Weitere umfangreiche Anstrengungen sind erforderlich, um die kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft bezüglich des Besitzstandes zu erfüllen.


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