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FinanzhilfeDie mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer erhalten seit Einleitung des Übergangs- prozesses finanzielle Hilfen der EG durch das PHARE-Programm. Dieses Programm wird jetzt durch zwei weitere Instrumente ergänzt, die die Länder auf die Inanspruchnahme von Kohäsions- und Strukturfonds vorbereiten. Im Rahmen von ISPA werden zur Vorbereitung auf den Kohäsionsfonds jährlich über 1 Mrd. EUR für Investitionen in den Bereichen Umwelt und Verkehrsinfrastruktur bereitgestellt. Im Rahmen von SAPARD wird zur Vorbereitung auf die Strukturfonds für Landwirtschaft und Fischerei jährlich die Bereitstellung von über 500 Mio. EUR für die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung vorgesehen. Mit einer jährlichen Mittelausstattung von über 1,6 Milliarden EUR kofinanziert das PHARE-Programm den Aufbau von Institutionen und die damit verbundenen Investitionen in die Infrastruktur für die Umsetzung des Besitzstandes sowie Maßnahmen zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, um die Beitrittsländer auf die Inanspruchnahme der Strukturfonds nach dem Beitritt vorzubereiten. Jeder dieser drei Bereiche erhält etwa ein Drittel der Mittel. Die PHARE-Unterstützung für den Aufbau der Institutionen hilft den Beitrittsländern, ihre Fähigkeit zur Durchsetzung und Anwendung des Besitzstands zu stärken. Das wichtigste Instrument in diesem Zusammenhang ist das Twinning. Dieses Partnerschafts-System beinhaltet die Entsendung von Experten aus Ministerien, regionalen Körperschaften und staatlichen Ämtern sowie von Vertretern von Berufsverbänden aus den Mitgliedstaaten für mindestens ein Jahr zu den entsprechenden Stellen der Beitrittsländer. Das System existiert seit 1998 in den mittel- und osteuropäischen Ländern. Twinning wurde 2001 auf Zypern und Malta in 2001 ausgeweitet und wird ab 2002 auch bei der Türkei unter Nutzung der jeweiligen Finanzinstrumente Anwendung finden. Zur Zeit bestehen etwa 500 Twinning-Projekte in den meisten Bereichen des Besitzstandes (genauere Angaben: siehe Anhang E). Seit Anfang diesen Jahres haben die Beitrittsländer die Möglichkeit, die Erfahrungen der Mitgliedstaaten für kleinere Projekte mit kurzer bis mittlerer Laufzeit durch einen neuen Mechanismus für kürzere Partnerschaften (``Twinning light'') zu nutzen. Die ersten Projekte werden Ende 2001 anlaufen. Ferner steht TAIEX (Büro für den Informationsaustausch über technische Hilfe) weiterhin für kurzfristigen Beratungsbedarf bereit, und SIGMA (finanziert durch PHARE und verwaltet durch die OECD) vermittelt Beratung zu horizontalen Regierungsaufgaben in den mittel- und osteuropäischen Ländern, insbesondere für Fragen der Reform des öffentlichen Dienstes, der Finanzkontrolle und der internen Rechnungsprüfung. Die Durchführung von SAPARD ist vollkommen dezentralisiert. Auf der Grundlage von Plänen zur Entwicklung des ländlichen Raums, die von der Kommission genehmigt wurden, werden durch SAPARD Projekte für die ländliche Entwicklung kofinanziert, die von den Empfängerländern ausgewählt werden. Die Durchführung in den einzelnen Ländern erfolgt über eine SAPARD-Agentur, die für Management und Auszahlung zuständig und durch die Kommission anerkannt ist. Dieser Prozess war zunächst komplizierter als erwartet, macht aber jetzt gute Fortschritte. Er ist für Bulgarien und Estland bereits zum Teil abgeschlossen und muss, angesichts der sich bestehenden Schwierigkeiten, für die übrigen Beitrittsländer vorangetrieben werden. Im Rahmen von ISPA arbeitete jedes Land nationale Strategien für den Verkehrs- und Umweltsektor aus, auf deren Grundlage die Kommission Projekte im Umfang des vollen für das Jahr 2000 verfügbaren Betrags genehmigte, der auf beide Bereiche fast gleichmäßig verteilt wurde. Für 2001 wird ein ähnliches Ergebnis erwartet. Die Europäische Investitionsbank kann im Zeitraum 2000-2007 Mittel in Höhe von 17 Mrd. EUR für die Länder in Mittel- und Osteuropa bereitstellen, darunter auch einige Nicht-Beitrittsländer ( 8,9 Mrd. EUR mit einer Garantie aus dem Gemeinschaftshaushalt, 8,5 Mrd. EUR im Rahmen einer Heranführungsfazilität ohne diese Garantie). Der tatsächliche Umfang der Darlehen dürfte im Jahr 2001 bei 3,5 Mrd. EUR liegen. Für Zypern und für Malta nahm der Rat im März 2000 eine Verordnung für Maßnahmen im Rahmen der Heranführungsstrategie an. Darin ist für den Zeitraum 2000-2004 ein Finanzbeitrag von 95 Mio. EUR vorgesehen, der zur Erreichung der Zielvorgaben der in den Beitrittspartnerschaften festgelegten Prioritäten eingesetzt werden soll. Im Jahr 2000 sind Haushaltsmittel in Höhe von 6 Mio. EUR für Malta und in Höhe von 9 Mio. EUR für Zypern vorgesehen. Diese beiden Länder können auch die Heranführungsfazilität der EIB sowie die EIB-Fazilität für die Mittelmeerländer mit einer Mittelausstattung von 6,425 Milliarden EUR in Anspruch nehmen. Die EIB vergab 1999 an Zypern Darlehen im Umfang von 200 Mio. EUR. Die Finanzhilfe für die Türkei dürfte im Jahr 2001 im Rahmen von MEDA sowie der zwei Verordnungen zur europäischen Heranführungsstrategie eine Höhe von 177 Mio. EUR erreichen. Diese Mittel werden wie auch bei den anderen Beitrittsländern für Strukturreformen, den Aufbau von Institutionen und für Investitionen zur Umsetzung des Besitzstands bereitgestellt. Die Kommission hat eine neue Finanzierungsverordnung vorgeschlagen, um eine beitrittsorientierte Handhabung der Unterstützung sicherzustellen und Verwaltung und Verfahren enger an das PHARE-Programm anzugleichen. Diese Verordnung wird die Rechtsgrundlage für eine einzige Haushaltslinie bilden und die drei bisherigen Instrumente ersetzen (obwohl der Türkei auch weiterhin die MEDA-Programme mit Beteiligung mehrerer Länder offen stehen). Die Türkei kann EIB-Darlehen im Rahmen des sogenannten Euromed II-Finanzierungsmandats in Anspruch nehmen. Der Betrag für den Zeitraum Januar 2000 - Januar 2007 beläuft sich auf 6,425 Mrd. EUR. Außerdem kann die Türkei seit kurzem auch Mittel aus der EIB-Heranführungsfazilität erhalten (siehe oben). Derzeit gilt ein besonderes Aktionsmandat (Umfang: 450 Mio. EUR). Ferner steht jetzt das Aktionsprogramm TERRA für den Wiederaufbau der erdbebengeschädigten Gebiete mit einem Umfang von 600 Mio. EUR zur Verfügung. Die Türkei kann außerdem im Rahmen der ,,Mittelmeerpartnerschaft-Fazilität", bei der für die gesamte Region Mittel in Höhe von 1 Mrd. EUR verfügbar sind, Mittel erhalten.
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