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Analytische Prüfung des BesitzstandsDie analytische Prüfung des Besitzstands (,,Screening") bei den Bewerberländern, die derzeit in Verhandlungen stehen, und die es erleichtern, Probleme zu ermitteln, die in den Verhandlungen aufgegriffen werden mussten, wurde 1999 abgeschlossen. Der neue Besitzstand, der bis Ende 2000 angenommen und veröffentlicht war, wurde diesen Ländern jetzt übermittelt, damit sie zu diesem neuen Besitzstand im Kontext der Verhandlungen Stellung nehmen können. Wie im Strategiepapier des letzten Jahres erläutert, werden die Assoziationsausschüsse und -unterausschüsse der Rahmen sein, in dem der neue Besitzstand erläutert und seine Übernahme und Anwendung erörtert wird. Außerdem wurden bei Bedarf Sitzungen zur Erläuterung des neuen Besitzstandes für bestimmte Kapitel, z. B. Verkehr, Landwirtschaft oder Telekommunikation, veranstaltet. Im Jahre 2002 gelten die gleichen Verfahren mit folgender Ausnahme: da die Verhandlungen mit den am weitesten fortgeschrittenen Bewerberländern sich dem Abschluss nähern werden, wird der neue Besitzstand den Verhandlungsländern zwei Mal übermittelt: am Anfang des Jahres, um den neuen 2001 angenommenen Besitzstand zu erfassen, und am Beginn des zweiten Halbjahres, um den neuen in der ersten Jahreshälfte 2002 angenommenen Besitzstand abzudecken. In gleicher Weise erfolgt mit der Türkei die Vorbereitung der analytischen Bewertung des Besitzstandes im Rahmen der im Kontext des Assoziationsabkommens eingerichteten acht Unterausschüsse, die ihre Arbeit im Juni 2000 aufgenommen haben. Bisher hat jeder Unterausschuss zwei Mal getagt. Ein Bericht an den Rat über Fortschritte bei der Vorbereitung der analytischen Prüfung des Besitzstands gemäß der Forderung des Europäischen Rates von Santa Maria da Feira wird von der Kommission als Anhang zum regelmäßigen Bericht über die Türkei vorgelegt.
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