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Die neuen Mitgliedstaaten werden den Übereinkommen der Union mit den Mitgliedern der Europäischen Freihandelsgemeinschaft (EFTA) beitreten. Die beitretenden Länder werden gemäß Artikel 128 des EWR-Übereinkommens den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beantragen müssen. Im Hinblick darauf informiert die Kommission die EFTA-Partner regelmäßig über die Fortschritte der Beitrittsverhandlungen.
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