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Bescheinigung nach den Artikeln 54 und 58 der Verordnung betreffend gerichtliche Entscheidungen und Prozessvergleiche
(Deutsch, alemán, allemand, tedesco, ... )
- 1
- Ursprungsmitgliedstaat
- 2
-
Gericht oder sonst befugte Stelle, das/die die vorliegende Bescheinigung ausgestellt hat
- 2.1
- Name
- 2.2
- Anschrift
- 2.3
- Tel./Fax/E-mail
- 3
-
Gericht, das die Entscheidung erlassen hat/vor dem der Prozessvergleich geschlossen wurde
- 3.1
- Bezeichnung des Gerichts
- 3.2
- Gerichtsort
- 4
-
Entscheidung/Prozessvergleich
- 4.1
- Datum
- 4.2
- Aktenzeichen
- 4.3
-
Die Parteien der Entscheidung/des Prozessvergleichs
- 4.3.1
- Name(n) des (der) Kläger(s)
- 4.3.2
- Name(n) des (der) Beklagten
- 4.3.3
- gegebenenfalls Name(n) (der) anderen(r) Partei(en)
- 4.4
- Datum der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks, wenn die Entscheidung in einem Verfahren erging, auf das sich der Beklagte nicht eingelassen hat
- 4.5
- Wortlaut des Urteilsspruchs/des Prozessvergleichs
in der Anlage zu dieser Bescheinigung
- 5
- Namen der Parteien, denen Prozesskostenhilfe gewährt wurde
Die Entscheidung/der Prozessvergleich ist im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar (Artikel 38 und 58 der Verordnung) gegen:
Name:
Geschehen zu . . . . . . . . . . . . . . . . . am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unterschrift und/oder Dienstsiegel
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